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Umfrageergebnis anzeigen: Sollten sich Lehrinnen und Lehrer einer Internetbewertung stellen?
Ja, in jeder Form. Das ist gelebte Demokratie 6 60,00%
Ja, aber nicht anonym. Man sollte zu sich stehen. 1 10,00%
Nein. Das ist ein falscher Weg. 3 30,00%
Dazu habe ich keine Meinung. 0 0%
Teilnehmer: 10. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 01.07.2009, 20:59   #31
Imago
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Zitat: Detlef05 Beitrag anzeigen
Probleme und Verhältnisse an deutschen Schulen haben aber ganz sicher zuletzt ihre Ursache in den Leistungen oder dem Versagen der Lehre/innen!
Sicher ist das nicht das die einzigste oder gar hauptsächlichste Ursache der Bildungsmisere, aber dass unfähige Lehrer ohne ersichtliche Konsequenzen Unterricht erteilen ist nun wirklich nicht aus der Luft gegriffen.(zumindest nach meinen Erfahrungen). Qualitätskontrolle/-sicherung ist nicht ohne Grund einer der zentralen Diskussionpunkte in dem ganzen Themenkomplex. Dass auch eine objektive Leistungsevaluierung der Lehrer (wenn man das denn verwirklichen könnte und mit wirksamen Folgemaßnahmen verbinden würde) kein Allheilmittel für unser Bildungsproblem ist, darüber brauchen wir uns nicht zu streiten.

Zitat: Au.Souchy Beitrag anzeigen
Da findet aber keine namentliche allgemeine Bewertung eiunzelner Richter statt.
Macht in der Praxis halt keine Sinn, weil Gerichtsurteile im Allgemeinen von mehr als einem Richter getroffen werden. Theoretisch würde nix dagegen sprechen. Meist wird dann eher die Leistung des Gerichts in positiven oder negativen Licht kommentiert/bewertet. Wie man gerade zB. am BVerfG sieht dem ja von allen Seiten ein hervorragendes Arbeitszeugnis ausgestellt wird.
(Aber vielleicht lassen wir dieses Richterbeispiel besser fallen, des passt jetzt nicht wirklich, meinst du nicht?)

Zitat: Au.Souchy Beitrag anzeigen
Aber bei Lehrern ist das in Ordnung?
Ich weiß nicht wie dass bei euch an der Schule lief, aber bei uns haben die Lehrer ihre Namen alle freiwillig rausgerückt, wenn sie dass erste Mal vor die Klasse getreten sind
Es erscheint mir etwas absurd wenn jemand der im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist und sein Name freiwillig Tausenden Leuten preisgibt nun auf einmal was dagegen hat dass sein Name öffentlich bekannt wird.

Zitat: Au.Souchy Beitrag anzeigen
Wie, wenn nicht objektiv, kann Leistung denn bewertet werden. Um Leistung zu bewerten müssen verbindliche Richtlinien erstellt werden an Hand derer die Leistung gemessen werden kann. Alles andere ist Schmunzes.
Es sollte doch langsam jedem klar sein, dass diese "Bewertungsportale" eben keine reinen, objektive Leistungsbewertungen darstellen. Sondern eben eher subjektiven Meinungsäußerungen entsprechen, aus denen sich aber eben auch uU. Rückschlüsse auf die Qualität des Unterrichts oder eventl. Probleme schließen lassen.
Lass uns die Sache doch einfach als das betrachten was es ist, und nicht als etwas was es sein könnte, aber nicht ist
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Alt 01.07.2009, 21:39   #32
Au.Souchy
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Zitat: Imago Beitrag anzeigen

Macht in der Praxis halt keine Sinn, weil Gerichtsurteile im Allgemeinen von mehr als einem Richter getroffen werden. Theoretisch würde nix dagegen sprechen. Meist wird dann eher die Leistung des Gerichts in positiven oder negativen Licht kommentiert/bewertet. Wie man gerade zB. am BVerfG sieht dem ja von allen Seiten ein hervorragendes Arbeitszeugnis ausgestellt wird.
(Aber vielleicht lassen wir dieses Richterbeispiel besser fallen, des passt jetzt nicht wirklich, meinst du nicht?)


Ich weiß nicht wie dass bei euch an der Schule lief, aber bei uns haben die Lehrer ihre Namen alle freiwillig rausgerückt, wenn sie dass erste Mal vor die Klasse getreten sind
Es erscheint mir etwas absurd wenn jemand der im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist und sein Name freiwillig Tausenden Leuten preisgibt nun auf einmal was dagegen hat dass sein Name öffentlich bekannt wird.
Dann muss das aber doch für den gesamten öffentlichen Dienst gelten. Also auch für Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Argemitarbeiter etc.

Zitat: Imago
Lass uns die Sache doch einfach als das betrachten was es ist, und nicht als etwas was es sein könnte, aber nicht ist
Man sollte die Sache, wie auch den anstehenden Ärtzetüv, als das betrachten was es sein will bzw vorgibt zu sein: als Bewertungsportal, ein Portal wo der WERT der LEISTUNG beurteilt wird. Keine Rede von Beliebtheitsportal oder eine sonstige Bezugnahme auf rein subjektive Stellungnahmen.
__________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht.
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Lieber die Polizei am Telefon, als die Strassen voll bewaffneter Irrer.
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Alt 01.07.2009, 22:10   #33
Imago
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Zitat: Au.Souchy Beitrag anzeigen
Dann muss das aber doch für den gesamten öffentlichen Dienst gelten. Also auch für Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Argemitarbeiter etc.
*shrug* wenn denn jemand den Drang verspürt dies zu tun, von mir aus.

Zitat: Au.Souchy Beitrag anzeigen
Man sollte die Sache, wie auch den anstehenden Ärtzetüv, als das betrachten was es sein will bzw vorgibt zu sein: als Bewertungsportal, ein Portal wo der WERT der LEISTUNG beurteilt wird. Keine Rede von Beliebtheitsportal oder eine sonstige Bezugnahme auf rein subjektive Stellungnahmen.
also regen wir uns jetzt darüber auf dass die Bezeichnung deiner Meinung nach unpassend gewählt ist? Des ist mir ehrlich gesagt zu doof. Für mich ist es relativ eindeutig wenn ich mir die Seite anschaue dass es hier um individuelle, subjektive Bewertungen seitens der Schüler geht. Ich sehe nicht dass das Portal vorgibt etwas anderes zu sein.
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Alt 01.07.2009, 22:41   #34
Alcibiades
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Zitat: Au.Souchy Beitrag anzeigen
Man sollte die Sache, wie auch den anstehenden Ärtzetüv, als das betrachten was es sein will bzw vorgibt zu sein: als Bewertungsportal, ein Portal wo der WERT der LEISTUNG beurteilt wird. Keine Rede von Beliebtheitsportal oder eine sonstige Bezugnahme auf rein subjektive Stellungnahmen.

Und was ist ein Wert? Was ist eine Bewertung?

Eine Maßstabsfrage und höchst subjektiv.

"Bewertungen" sind nur eine möglich Form der "Meinung" (über etwas).

Oder welcher Wertmaßstab wäre der richtige? Ökonomisch? Sozial? Nützlichkeit? Moral?

Eine Bewertung ist immer subjektiv, ob sie willkürlich ist, ist eher eine Frage danach inwieweit die Wahl des Maßstabes nachvollziehbar und logisch ist.
Es ist aber niemand dazu gezwungen diese Kriterien für eine wissenschaftliche Bewertung auch auf den Alltagsbegriff der "Wertung" zu übertragen.

Und Meinungsfreiheit endet nicht dort, wo Wissenschaft aufhört.
Nein, es ist sogar jede denkbare Bewertung grundrechtlich geschützt, solange sie nicht unsittlich, beleidigend ist oder falsche Tatsachen behauptet (Üble Nachrede/Verleumdung).

Und wenn wir nicht mal dieses Ultimate Fighting für unsittlich halten, dann können wir wohl erst Recht nicht damit anfangen für dieses Sittlichkeitsgefühl plötzlich das Recht auf Meinungsfreiheit zu opfern.

grüße
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Alt 02.07.2009, 07:43   #35
Au.Souchy
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Zitat: Imago Beitrag anzeigen
*shrug* wenn denn jemand den Drang verspürt dies zu tun, von mir aus.


also regen wir uns jetzt darüber auf dass die Bezeichnung deiner Meinung nach unpassend gewählt ist? Des ist mir ehrlich gesagt zu doof. Für mich ist es relativ eindeutig wenn ich mir die Seite anschaue dass es hier um individuelle, subjektive Bewertungen seitens der Schüler geht. Ich sehe nicht dass das Portal vorgibt etwas anderes zu sein.
Um es in deiner Sprache auszudrücken.
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Alt 02.07.2009, 07:52   #36
Au.Souchy
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@Aclibiades
spickmich stellt in seinen Regeln den Anspruch fair und realistisch zu benoten.
Es bleibt noch die Hoffnung auf die Verfassungsrichter. Die neigen glücklicherweise dazu Persönlichkeitsrechte über das zu stellen was unsere junge Comic-und Mobbingkultur für das Recht auf freie Meinungsäußerung hält.
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Alt 02.07.2009, 09:22   #37
Imago
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"Fair und realistisch" ist immer noch weit weg von den von dir geforderten objektiven, verbindlichen Richtlinien und damit immer noch Ausdruck subjektiver Meinungen.
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Alt 02.07.2009, 10:31     #38
Detlef05
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Unvermittelt hat die Debatte den Gesamtrahmen schulischer Bildung erfasst. Einigkeit besteht sicherlich darin, dass Schülerinnen und Schüler das verfassungsmäßige Recht haben, ihre Meinungen über die Lehrerschaft im allgemeinen und einzelne Lehrkräfte im speziellen zu äußern und Wertungen abzugeben. In welcher Form dies geschehen sollte, ist umstritten.
Unstrittig scheint auch zu sein, dass dafür möglichst objektive Kriterien wünschenswert wären, diese aber nicht vorliegen, niemand weiß, wie sie aussehen könnten und daher - vielleicht auch dem Wesen der Sache geschuldet - nicht zu erwarten sind.
Die Themen "Lehrer-Schüler-Verhältnis und seine gesellschaftliche Stellung" und "Gleichstellung im Medium" sind umstritten bzw. werden umschifft.
Was wäre die Lösung? Vielleicht www.dunicht.de, das Lehrerportal zur Bewertung der Schüler/innen?
Lehrer Anonymus, schreibt dort, dass VornameFamilienname aus Ort, der an der Name-Schule in Klasse ZahlBuchstabe Schüler/in ist, in Deutsch Mühe hat sich auszudrücken, im übrigen ohnehin stinkefaul und ausbildungsunfähig ist, weil er/sie nur Peter Fox und sein/ihr Handy im Kopf bzw. am Ohr hat, ab und zu mal kifft, sich regelmäßig ins Koma säuft und beim letzten Schulausflug ins Kalte Buffett des Hotels auf Mallorca gereihert hat. Was daraus folgt?
Vater VornameName von VornameName ist Rechtsanwalt, er strengt eine Zivilklage an, weil eine derart öffentliche Bloßstellung seinen Zögling für die Zukunft benachteiligt und dessen Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt. Erfunden? Stimmt.
Aber nicht das mit der Klage. Das ist persönliches Erleben. Da "versaute" eine verdiente Abwertung im Leistungskurs Biologie das Abiturprädikat. Der Vater ging vor Gericht. Und verlor!
Au. Souchy hat recht. Mal sehen, wie das das BVerfG sieht.
__________________
NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. -
Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander)
http://my.opera.com/Timirjasevez/blog

Geändert von Detlef05 (02.07.2009 um 10:55 Uhr).
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Alt 02.07.2009, 10:54   #39
T-Rex
Weltmeister
 
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Zitat: Au.Souchy Beitrag anzeigen
Ausserdem möchte ich dazu noch anmerken, daß Jugendliche noch nie normale Menschen waren, es nicht sind und auch nie sein werden. Jugendliche die ein objektives Urteil über Menschen abgeben von denen sie auf die ein oder andere Weise abhängig sind? Auf welchem Planeten soll das denn sein? Jugendliche sind die Opfer ihres hormonellen Ungleichgewichts und einzig die Unbeständigkeit hat Bestand. Das grenzt ja schon an seelische Grausamkeit von einem Jugendlichen Objektivität zu verlangen wenn er selber in die Vorgänge involviert ist.
Das ist korrekt.

Eigendlich bist Du also noch gar nicht so alt ?
__________________
A human being should be able to change a diaper, plan an invasion, butcher a hog, conn a ship, design a building, write a sonnet, balance accounts, build a wall, set a bone, comfort the dying, take orders, give orders, cooperate, act alone, solve equations, analyze a new problem, pitch manure, program a computer, cook a tasty meal, fight efficiently, die gallantly. Specialization is for insects."
Robert Anson Heinlein
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Alt 02.07.2009, 18:34   #40
Imago
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Zitat: Detlef05 Beitrag anzeigen
Lehrer Anonymus, schreibt dort, dass VornameFamilienname aus Ort, der an der Name-Schule in Klasse ZahlBuchstabe Schüler/in ist, in Deutsch Mühe hat sich auszudrücken, im übrigen ohnehin stinkefaul und ausbildungsunfähig ist, weil er/sie nur Peter Fox und sein/ihr Handy im Kopf bzw. am Ohr hat, ab und zu mal kifft, sich regelmäßig ins Koma säuft und beim letzten Schulausflug ins Kalte Buffett des Hotels auf Mallorca gereihert hat. Was daraus folgt?
Das ist doch schon wieder nen ganz anderer Sachverhalt. Die Lehrerbewertung wurde doch ausdrücklich nur erlaubt weil es sich hierbei um eine reine berufliche Angelegenheit handelt. Niemand verlangt dass die Meinungsfreiheit grenzenlos ist und wir den Schutz der Privatsphäre übern Jordan schicken sollen, wie bei deinem Beispiel.
Zumal der einfache Rollentausch den du hier so einfach zwischen Lehrer <-> Schüler vornimmst auch nicht so wirklich hinhaut. Minderjährige genießen afaik da ein wenig mehr Schutz wenn es um ihre Privat-/Sozialsphäre geht als Angestellte des öffentlichen Dienstes.
Aber die Frage ist doch auch nicht ob und wie Lehrer sich dafür revanchieren können. Eigentlich geht es doch nur um drei Punkte(in abnehmender Gewichtung):

a) Ist der Lehrer tatsächlich mit der Ausübung seines Berufes dergestalt eine "Person der Öffentlichkeit" dass es akzeptabel ist seine Person im breiten Maße in der Öffentlichkeit zu bewerten/kommentieren/etc?(und natürlich sich diese Wertungen sich auf seine berufliche Tätigkeit beschränken)

b) Darf ein Schüler sich anmaßen seine Meinung über den Lehrer als "Bewertung" zu "verkaufen"? Oder müßte man für sowas höhere Maßstäbe ansetzen wie Au.Souchy meint?

c) Darf das ganze anonym erfolgen?
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