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| Umfrageergebnis anzeigen: Sollten sich Lehrinnen und Lehrer einer Internetbewertung stellen? | |||
| Ja, in jeder Form. Das ist gelebte Demokratie |
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6 | 60,00% |
| Ja, aber nicht anonym. Man sollte zu sich stehen. |
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1 | 10,00% |
| Nein. Das ist ein falscher Weg. |
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3 | 30,00% |
| Dazu habe ich keine Meinung. |
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0 | 0% |
| Teilnehmer: 10. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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#31 |
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Benutzer
Registriert seit: 26.09.2007
Beiträge: 690
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(Aber vielleicht lassen wir dieses Richterbeispiel besser fallen, des passt jetzt nicht wirklich, meinst du nicht?) ![]() Es erscheint mir etwas absurd wenn jemand der im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist und sein Name freiwillig Tausenden Leuten preisgibt nun auf einmal was dagegen hat dass sein Name öffentlich bekannt wird. Lass uns die Sache doch einfach als das betrachten was es ist, und nicht als etwas was es sein könnte, aber nicht ist ![]() |
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#32 |
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Master of Desaster
Registriert seit: 05.09.2006
Ort: Köln
Beiträge: 1.684
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#33 |
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Benutzer
Registriert seit: 26.09.2007
Beiträge: 690
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#34 |
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Benutzer
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 428
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Und was ist ein Wert? Was ist eine Bewertung? Eine Maßstabsfrage und höchst subjektiv. "Bewertungen" sind nur eine möglich Form der "Meinung" (über etwas). Oder welcher Wertmaßstab wäre der richtige? Ökonomisch? Sozial? Nützlichkeit? Moral? Eine Bewertung ist immer subjektiv, ob sie willkürlich ist, ist eher eine Frage danach inwieweit die Wahl des Maßstabes nachvollziehbar und logisch ist. Es ist aber niemand dazu gezwungen diese Kriterien für eine wissenschaftliche Bewertung auch auf den Alltagsbegriff der "Wertung" zu übertragen. Und Meinungsfreiheit endet nicht dort, wo Wissenschaft aufhört. Nein, es ist sogar jede denkbare Bewertung grundrechtlich geschützt, solange sie nicht unsittlich, beleidigend ist oder falsche Tatsachen behauptet (Üble Nachrede/Verleumdung). Und wenn wir nicht mal dieses Ultimate Fighting für unsittlich halten, dann können wir wohl erst Recht nicht damit anfangen für dieses Sittlichkeitsgefühl plötzlich das Recht auf Meinungsfreiheit zu opfern. grüße |
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#35 |
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Master of Desaster
Registriert seit: 05.09.2006
Ort: Köln
Beiträge: 1.684
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#36 |
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Master of Desaster
Registriert seit: 05.09.2006
Ort: Köln
Beiträge: 1.684
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@Aclibiades
spickmich stellt in seinen Regeln den Anspruch fair und realistisch zu benoten. Es bleibt noch die Hoffnung auf die Verfassungsrichter. Die neigen glücklicherweise dazu Persönlichkeitsrechte über das zu stellen was unsere junge Comic-und Mobbingkultur für das Recht auf freie Meinungsäußerung hält. |
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#37 |
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Benutzer
Registriert seit: 26.09.2007
Beiträge: 690
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"Fair und realistisch" ist immer noch weit weg von den von dir geforderten objektiven, verbindlichen Richtlinien und damit immer noch Ausdruck subjektiver Meinungen.
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#38 |
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Moderator
Registriert seit: 01.09.2008
Ort: Gatersleben
Beiträge: 3.351
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Unvermittelt hat die Debatte den Gesamtrahmen schulischer Bildung erfasst. Einigkeit besteht sicherlich darin, dass Schülerinnen und Schüler das verfassungsmäßige Recht haben, ihre Meinungen über die Lehrerschaft im allgemeinen und einzelne Lehrkräfte im speziellen zu äußern und Wertungen abzugeben. In welcher Form dies geschehen sollte, ist umstritten.
Unstrittig scheint auch zu sein, dass dafür möglichst objektive Kriterien wünschenswert wären, diese aber nicht vorliegen, niemand weiß, wie sie aussehen könnten und daher - vielleicht auch dem Wesen der Sache geschuldet - nicht zu erwarten sind. Die Themen "Lehrer-Schüler-Verhältnis und seine gesellschaftliche Stellung" und "Gleichstellung im Medium" sind umstritten bzw. werden umschifft. Was wäre die Lösung? Vielleicht www.dunicht.de, das Lehrerportal zur Bewertung der Schüler/innen? Lehrer Anonymus, schreibt dort, dass VornameFamilienname aus Ort, der an der Name-Schule in Klasse ZahlBuchstabe Schüler/in ist, in Deutsch Mühe hat sich auszudrücken, im übrigen ohnehin stinkefaul und ausbildungsunfähig ist, weil er/sie nur Peter Fox und sein/ihr Handy im Kopf bzw. am Ohr hat, ab und zu mal kifft, sich regelmäßig ins Koma säuft und beim letzten Schulausflug ins Kalte Buffett des Hotels auf Mallorca gereihert hat. Was daraus folgt? Vater VornameName von VornameName ist Rechtsanwalt, er strengt eine Zivilklage an, weil eine derart öffentliche Bloßstellung seinen Zögling für die Zukunft benachteiligt und dessen Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt. Erfunden? Stimmt. Aber nicht das mit der Klage. Das ist persönliches Erleben. Da "versaute" eine verdiente Abwertung im Leistungskurs Biologie das Abiturprädikat. Der Vater ging vor Gericht. Und verlor! Au. Souchy hat recht. Mal sehen, wie das das BVerfG sieht.
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NIHIL HUMANI A ME ALIENUM PUTO. - Nichts menschliches ist mir fremd. (Menander) http://my.opera.com/Timirjasevez/blog Geändert von Detlef05 (02.07.2009 um 10:55 Uhr). |
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#39 |
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Weltmeister
Registriert seit: 25.10.2007
Beiträge: 1.428
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Eigendlich bist Du also noch gar nicht so alt ?
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“ A human being should be able to change a diaper, plan an invasion, butcher a hog, conn a ship, design a building, write a sonnet, balance accounts, build a wall, set a bone, comfort the dying, take orders, give orders, cooperate, act alone, solve equations, analyze a new problem, pitch manure, program a computer, cook a tasty meal, fight efficiently, die gallantly. Specialization is for insects." Robert Anson Heinlein |
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#40 |
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Benutzer
Registriert seit: 26.09.2007
Beiträge: 690
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Zumal der einfache Rollentausch den du hier so einfach zwischen Lehrer <-> Schüler vornimmst auch nicht so wirklich hinhaut. Minderjährige genießen afaik da ein wenig mehr Schutz wenn es um ihre Privat-/Sozialsphäre geht als Angestellte des öffentlichen Dienstes. Aber die Frage ist doch auch nicht ob und wie Lehrer sich dafür revanchieren können. Eigentlich geht es doch nur um drei Punkte(in abnehmender Gewichtung): a) Ist der Lehrer tatsächlich mit der Ausübung seines Berufes dergestalt eine "Person der Öffentlichkeit" dass es akzeptabel ist seine Person im breiten Maße in der Öffentlichkeit zu bewerten/kommentieren/etc?(und natürlich sich diese Wertungen sich auf seine berufliche Tätigkeit beschränken) b) Darf ein Schüler sich anmaßen seine Meinung über den Lehrer als "Bewertung" zu "verkaufen"? Oder müßte man für sowas höhere Maßstäbe ansetzen wie Au.Souchy meint? c) Darf das ganze anonym erfolgen? |
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