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Alt 31.08.2007, 12:09   #1
Fokker
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Bundestrojaner-Einsatz ohne Genehmigung

Zitat:
Schäuble will Online-Durchsuchung ohne vorherige Genehmigung

Die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern gehen offenbar deutlich weiter als bisher bekannt. Wie die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf den Entwurf des neuen BKA-Gesetzes berichtet, soll das Bundeskriminalamt auch ohne richterliche Genehmigung Online-Durchsuchungen vornehmen dürfen.
Quelle
Wie ich schon bereits in einem anderen Thread sagte, kann Schäuble ja gern über mögliche Sicherheits-Maßnahmen nachdenken, aber ich nehme doch stark an, dass so ein Gesetz nicht unverändert durchkommt.
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Alt 31.08.2007, 13:57   #2
Towanda2
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Ich finde das eigenmächtige Vorgehen von Herrn Schäuble skandalös.
Langsam scheint mir, den interessiert keine andere Meinung, als die seinige....
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Ich stehe hinter jeder Regierung,
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Alt 31.08.2007, 14:38   #3
tdd
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Hi
ich finde, der Schäuble schießt weit übers Ziel hinaus. Mit solchen Vorschlägen steht er den Chinesen im nichts nach. Bei der Stasi hätte er sicher ein Dauerabo als "Mitarbeiter des Monats" gehabt.
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Alt 31.08.2007, 15:11   #4
Towanda2
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Der hat von der Stasi gut gelernt, würde ich meinen....
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Alt 31.08.2007, 15:57   #5
Leitwolf
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So und jetzt atmen wir mal alle tief durch, beruhigen uns und diskutieren dann sachlich weiter. Durchsuchungen von Personen, Sachen und Wohnungen ohne richterliche Anordnung sind auch jetzt schon in den einzelnen Polizeigesetzen geregelt. Wohl gemerkt immer im Rahmen der Gefahrenabwehr. Warum sollte das bei einer online Durchsuchung des Rechners anders sein?
Vergleiche mit der Stasi sind polemischer Blödsinn und gehören nicht in eine sachliche Diskussion.
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"Political correctness is tyranny with manners".
Charlton Heston

Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon.

Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze.
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Alt 02.09.2007, 13:46     #6
Fokker
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Zitat: Leitwolf
Durchsuchungen von Personen, Sachen und Wohnungen ohne richterliche Anordnung sind auch jetzt schon in den einzelnen Polizeigesetzen geregelt. Wohl gemerkt immer im Rahmen der Gefahrenabwehr. Warum sollte das bei einer online Durchsuchung des Rechners anders sein?
Der Lauschangriff unterliegt ja auch bestimmten Auflagen. Afaik muss auch dort bei Gefahr in Verzug der Vorsitzende eines Gerichts die Aktion genehmigen. Warum kann man das hier also nicht so gestalten?
Zudem frage ich mich, ob bei Gefahr in Verzug die Einschleusung eines Trojaners nicht ein Mittel ist, dass im Zweifelsfall sehr langwierig sein kann.
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Alt 02.09.2007, 14:51   #7
tdd
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Hi
Schäuble, ein Mann, der die Verfassung schützen möchte, sollte doch wohl in der Lage sein, verfassungskonforme Gesetzesvorschläge zu machen. Und hier sieht das Grundgesetz ganz klar eine Richterliche Anordnung vor. Schäuble schehrt sich darum offensichtlich einen Dreck. Ebenso wie sich die Stasi um Menschenrechte einen Dreck gekümmert hat. Daher halte ich diesen Vergleich für absolut angebracht.
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Alt 03.09.2007, 14:24   #8
Glober
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Zitat: tdd Beitrag anzeigen
Hi
ich finde, der Schäuble schießt weit übers Ziel hinaus. Mit solchen Vorschlägen steht er den Chinesen im nichts nach. Bei der Stasi hätte er sicher ein Dauerabo als "Mitarbeiter des Monats" gehabt.
Was soll denn das jetzt? Schäuble in die Stasiecke zustellen ist völlig daneben und ungerecht.Es ist in Ordnung,Kritik zu üben,dann aber bitte sachlich bleiben und nicht solche Parolen ins Forum stellen,die im Forum der Blödzeitung besser aufgehoben sind.
Ich bin der Meinung,dass über Schäubles Pläne viel zu viel wind gemacht wird.Die Medien sorgen dafür,dass wieder mal ein bundesweites Geschrei stattfindet. Dabei vergessen die Meissten,um was es wirklich geht,nämlich um die Abwehr von Terroraktionen,von denen einige bereits vereitelt wurden.100%ige Siccherheit kann es nicht geben.Aber sie sollte so gut wie möglich sein.Auch in Deutschland wird es vermutlich mal einen fürchterlichen Anschlag geben.Da bin ich überzeugt davon.Wenn dann zuwenig Sicherheitsmassnahmen getroffen wurden,weil man sie verhinderte,dann wird das Geschrei gross sein,warum nicht mehr getan wurde,um solche Anschläge zuu verhindern.

Glober
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Alt 03.09.2007, 15:22   #9
Delegado Zero
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Ich finds verständlich dass darum so viel Wind gemacht wird.
Bei DEN schlechten Erfahrungen mit sowas in Deutschland...
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Alt 03.09.2007, 15:36   #10
tdd
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Hi
ich finde, es gibt schon mehr als genug Möglichkeiten, die aber kaum ausgeschöpft werden können, weil das Personal fehlt. Und wenn man die Daten von einem Rechner haben möchte, dann holt man sich einen Durchsuchungsbefehl vom Richter und räumt offiziell die Bude des vermeidlichen Terroristen leer. Was auch deutlich effektiver wäre, als der stümperhafte versuch, einen Trojaner auf einen Rechner zu bringen. Dann muss man es schon mit einem Computer-DAU zu tun haben, der keine Sicherheitsupdates und keine Firewall einsetzt.
Hier schafft man aber wieder ein Instrument unter dem Deckmantel der Terrorabwehr, welches aber sicherlich in allen möglichen und unmöglichen Bereichen eingesetzt wird.
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Alt 05.09.2007, 14:39     #11
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Zitat: tdd
Hier schafft man aber wieder ein Instrument unter dem Deckmantel der Terrorabwehr, welches aber sicherlich in allen möglichen und unmöglichen Bereichen eingesetzt wird.
Da gebe ich dir allerdings recht. Man denke nur an die Durchsuchungen im Vorfeld des G8-Gipfel auf Grundlage des §129 StGB.
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Alt 05.09.2007, 18:00   #12
Leitwolf
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Zitat: Fokker Beitrag anzeigen
Der Lauschangriff unterliegt ja auch bestimmten Auflagen. Afaik muss auch dort bei Gefahr in Verzug der Vorsitzende eines Gerichts die Aktion genehmigen.
Falsch, im Rahmen der Gefahrenabwehr kann die Polizei einen Lauschangriff auch selber starten. Der Richter muss dann unverzüglich nachträglich informiert werden und die Maßnahme absegnen.

Zitat: tdd Beitrag anzeigen
ich finde, es gibt schon mehr als genug Möglichkeiten, die aber kaum ausgeschöpft werden können, weil das Personal fehlt.
Stimmt zwar, ist aber kein Problem der Gesetzgebung, sondern der finanziellen Mittel die unser Staat für die innere Sicherheit aufwendet.

Zitat: tdd Beitrag anzeigen
Und wenn man die Daten von einem Rechner haben möchte, dann holt man sich einen Durchsuchungsbefehl vom Richter und räumt offiziell die Bude des vermeidlichen Terroristen leer.
Dann wissen der Terrorist und seine Komplizen aber auch, dass ich über seine Pläne bescheid weiß. Und das will ich u.U. zu einem bestimmten Zeitpunkt noch garnicht.
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Alt 05.09.2007, 22:01   #13
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offensichtlich gibt es ausreichend Instrumente Terroristen auch so zu überführen. Zumal man ja erstmal konkrete Anhaltspunkte für die Onlinedurchsuchung benötigt. Doch hat man diese, kann man auf die bewährten Mittel setzen. Man würde bestenfalls die Anhaltspunkte nochmal bestätigen. Gut organisierte Terroristen merken sofort, wenn etwas nicht an ihrem Rechner stimmt und/oder Daten übertragen werden. Selbst T-Online bietet Programme (z.b. den Speedmanager) zum überwachen der Internetverbindung an. Ich würde dann an deren Stelle sofort alle Daten vernichten. Wenn man also Infos vom Rechner haben will, muss man den Rechner den Terroristen entziehen.
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