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#16 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.165
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70.000 Menschen[Quelle] befürworten die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das ist wohl bisheriger Rekord.
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#17 |
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Registriert seit: 24.12.2003
Ort: Keksdose ;)
Beiträge: 838
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Dem Bundesverfassungsgericht wurden am 29.02. in Karlsruhe die Vollmachten von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern übergeben, die sich gegen die sechsmonatige Sammlung ihres Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens zur Wehr setzen wollen. Gegen die seit 1. Januar 2008 eingeführte Überwachungsmaßnahme richtet sich damit die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik. Die 102 Aktenordner und 12 Umzugskartons füllenden Vollmachten der Beschwerdeführer wurden heute für den Berliner Anwalt Meinhard Starostik beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mit einer Entscheidung über den Eilantrag wird noch im März gerechnet.
Weitere Informationen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de Von den 70.000 unterstützenden haben wohl nur 34.000 ihre vollmacht eingereicht...
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Es ist manchmal besser, überhaupt nicht zu denken als intensiv und falsch zu denken. George Bernard Shaw (1856-1950) |
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#18 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.165
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Fast 50% immerhin... Eine neue Größenordnung ist damit so oder so erreicht.
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#19 |
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Benutzer
Registriert seit: 21.01.2008
Ort: Jena
Beiträge: 88
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Was musste man da genau machen? Ich hab die im Internet unterstützt. Wenn die Vollmacht in Papierform vorliegen musste, gehöre ich wohl zu den Unterstützern, die keine Vollmacht eingereicht haben.
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#20 |
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Benutzer
Registriert seit: 18.02.2004
Ort: Aachen
Beiträge: 468
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Ja, für eine Vollmacht muss man tatsächlich in der Regel unterschreiben
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"Nothing in life is to be feared, it is only to be understood." Marie Curie |
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#21 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.165
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Nun hat das Bundesverfassungsgericht ja bereits eine Einschränkung der Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung gefordert per einstweiliger Anordnung, so dass die Daten nur zur Aufklärung von schweren Straftaten genutzt werden dürfen.
Karlsruhe setzt Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft
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#22 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.180
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Und was ist nun eine "schwere Straftat"? Die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet z.B. ist lediglich ein Vergehen. Kann ich da trotzdem Vorratsdaten nutzen?
Wenn ja, dann muss das aber doch auch für alle Vergehen mit ähnlicher Strafandrohung gelten. Und dann bleiben letztendlich nur noch Bagatelldelikte wie Beleidigung, bei denen eine Auswertung von Vorratsdaten nicht erfolgen darf.
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"Political correctness is tyranny with manners". Charlton Heston Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon. Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze. |
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#23 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.165
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http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html
Da ist doch festgelegt, was alles als schwere Straftat zu gelten hat.
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