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#1 |
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Registriert seit: 24.12.2003
Ort: Keksdose ;)
Beiträge: 838
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Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig
Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen (vgl. Pressemitteilung Nr. 94 vom 27. September 2007), waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen.
Die beanstandeten Regelungen genügen nicht dem Gebot der Normenbestimmtheit und Normenklarheit, da sie weder den Anlass noch den Ermittlungszweck benennen, dem die Erhebung und der Abgleich der Daten dienen sollen. Darüber hinaus genügen die angegriffenen Vorschriften in ihrer unbestimmten Weite auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht. Sie ermöglichen schwer wiegende Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen, ohne die für derart eingriffsintensive Maßnahmen grundrechtlich geforderten gesetzlichen Eingriffsschwellen hinreichend zu normieren. Gründe der Entscheidung: http://www.bundesverfassungsgericht....bvg08-027.html Was haltet ihr davon?
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Es ist manchmal besser, überhaupt nicht zu denken als intensiv und falsch zu denken. George Bernard Shaw (1856-1950) |
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#2 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.180
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Dass mal wieder die Tatsachen verdreht wurden. Das BVerfG hat nämlich ausdrücklich gesagt, dass der automatisierte Abgleich von Kennzeichen mit dem polizeilichen Fahndungsbestand erlaubt ist. (Wäre auch blödsinnig wenn nicht, weil ich das auch jederzeit selber machen kann.) Verboten ist lediglich (und das völlig zu Recht) die Daten zu speichern, sofern nichts vorliegt.
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"Political correctness is tyranny with manners". Charlton Heston Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon. Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze. |
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#3 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.165
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Mich würde mal interessieren, ob das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren öfter solche Gesetze/Vorschriften korrigieren musste als früher oder ob das nur ein subjektiver Eindruck ist.
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#4 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.180
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Ich frage mich eher, ob die Arbeit des BVerfG nicht zunehmend politisch (bzw. für politische Zwecke ausgenutzt) wird.
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"Political correctness is tyranny with manners". Charlton Heston Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon. Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze. |
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#5 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.165
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Erläutere deine Theorie doch bitte mal?
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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