Global-Talk
Registrieren Wissens-Bank Chat Neue Beiträge Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 04.05.2004, 18:03   #1
Killerkeks
 
Benutzerbild von Killerkeks
 
Registriert seit: 24.12.2003
Ort: Keksdose ;)
Beiträge: 838
Killerkeks befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
[.nfo] Altersvorsorgung

Sooo dachte mir dass das vllt einige Interessiert und hab ma meine Präsentation umgeschrieben... Würdigt bitte meine 1000[list]-Tags


keX


Zitat:
Altersvorsorge
Eine Investition in die Zukunft.

Drei Säulen der Altersversorgung

Welche Versorgung hatte der Arbeitnehmer bislang?
Die oft zitierte 3-Säulen-Theorie
  • Staatliche Vorsorge
  • Private Vorsorge
  • Betriebliche Vorsorge


Seit der Rentenreform 2001 gibt es zusätzlich staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge: die sogenannte “ Riester-Rente “
Die gesetzliche Rentenversicherung


Eine Investition ohne Zukunft ?!


Die gesetzliche Rentenversicherung
Grundprinzip
  • Hauptsäule der Alterssicherung
  • ist als Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer/innen angelegt
  • Grundlage ist der Generationenvertrag :
    –die erwerbstätige Bevölkerung zahlt mit ihren Beiträgen die Renten der älteren, nicht mehr erwerbstätigen Generation in der Erwartung, dass die nachfolgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt
  • Rentenbeitrag liegt zur Zeit bei 19,1 %
  • Rentenniveau bleibt stabil, denn der Beitrag soll bis 2020 unter 20 % und bis 2030 unter 22 % bleiben
  • ab 2004 wird man regelmäßig über seine Rentenansprüche informiert,
    –d. h. wer mindestens 27 Jahre alt ist erhält einmal im Jahr schriftlich Auskunft über seinen „Rentenkontostand“ und wie viel Rente er in Zukunft erwarten kann
    –mögliche Lücken können dann rechtzeitig geschlossen werden



    Die gesetzliche Rentenversicherung
    Finanzierung

    • finanziert wird die gesetzliche Rentenversicherung durch die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte
    • Gründe für die Schwierigkeiten der Finanzierung
      –weniger Beitragszahler und mehr Rentner
      –länger werdende Rentenzeiten durch immer älter werdende Menschen und immer mehr Frührentner
      –Rückgang der Geburtenrate
      –verlängerte Ausbildungs- und Studienzeiten
    • Folgen der schwierigen Finanzierung
      –kürzere Beitragszahlungszeiten
      –Anpassung der Beiträge und Rentenleistungen
      –Sinken des Rentenniveaus





    Die gesetzliche Rentenversicherung
    Versorgungslücke
    • bei durchschnittlichem Verlauf der Beitragszahlung kann man eine Sozialversicherungsrente von 60-65% des bezogenen Nettoeinkommens erreichen
    • die restlichen 35-40% bilden die sogenannte Versorgungslücke, die man durch betriebliche oder private Altersvorsorge schließen sollte, um den Lebensstandard zu sichern
    • die Lücke zwischen Rente und letztem Nettoeinkommen klafft immer weiter auseinander und eine freiwillige Vorsorge wird wichtiger
    • sie wird aber auch attraktiver, denn ab 2002 unterstützt der Staat den Aufbau einer privaten Rente


    Die gesetzliche Rentenversicherung
    Versorgungslücke




    Beispiel: Bei einem Netto-Einkommen von 1.750 € bekommen Sie derzeit nur etwa 1.300 € Rente. Die Versorgungslücke beträgt für einen Alleinstehenden mit 65 Jahren circa 450 €



    Die gesetzliche Rentenversicherung
    Der Trend zur Eigenvorsorge


    Die Riester-Rente

    Riester-Rente
    Was ist eigentlich die Riester-Rente


    der wichtigste Teil der Rentenreform
    wird Riester-Rente genannt
    ist eine zusätzliche Altersvorsorge
    wird gefördert durch staatliche
    Zulagen und durch Steuerfreibeträge
    sparen eigener Beiträge



    Riester-Rente
    Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick:

    Staatliche Zulage:

    Die Förderung sieht eine Grundzulage und Kinderzulage je Kind und gegebenenfalls eine Steuerersparnis vor.
    Dies sind die staatlichen Zulagen.


    Grundzulage:
    jeder zulagenberechtigte Person erhält grundsätzlich eine Grundzulage. Diese beträgt jährlich:

    im Jahr 2002 und 2003: 46 €
    im Jahr 2004 und 2005: 92 €
    im Jahr 2006 und 2007: 138 €
    ab dem Jahr 2008: 185 €


    Mindesteigenbeitrag:
    Die Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage je Kind) werden anteilig gekürzt, wenn die zulagenberechtigte Person nicht den Mindesteigenbetrag leistet. Dieser beträgt jährlich:
    im Jahr 2002 und 2003 1%
    im Jahr 2004 und 2005 2%
    im Jahr 2006 und 2007 3%
    ab dem Jahr 2008 4%


    Sockelbetrag:

    Damit verhindert wird, dass in besonderen Fällen (zum Beispiel bei Personen mit geringem Einkommen oder hoher Kinderzahl) überhaupt kein Eigenbeitrag erbracht wird, muss zumindest der Sockelbetrag gezahlt werden.
    Sockelbetrag:
    Die Tabelle gibt Auskunft über die jeweilige Höhe des Sockelbetrages:
    Anzahl Kinder 2002 bis 2004 ab 2005
    jährlich jährlich
    ohne Kinder 45 € 90 €
    ein Kind 38 € 75 €
    zwei oder mehr 30 € 60 €


    Eigenbetrag:


    dies ist der Beitrag, den die zulagenberechtigten Personen zu Gunsten eines Altersvorsorgevertrages selbst leistet.


    Gesamtbeitrag:

    ist der Betrag der insgesamt auf den Altersvorsorgevertrag eingezahlt wird.















    Riester-Rente
    Ist die Zusatz-Rente Pflicht?

    NEIN!


    Niemand wird gezwungen für das Alter vorzusorgen. Trotzdem ist es empfehlenswert.


    Riester-Rente
    Sinn und Zweck

    „Solidarität mit Gewinn“ - so lautet die Idee

    Die Rente die durch Solidarität geprägt ist, wird mit der Eigenvorsorge, die auf Eigeninitiative und Förderung basiert, verbunden.
    Erstmals unterstützt der Statt - wenn für das Alter vorgesorgt wird

    Wie Sie dies machen bleibt Ihnen überlassen- ob privat oder im Betrieb


    Die neue Rente bedeutet auch das bewährtes bewahrt
    wird.

    Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt
    weiterhin die wichtigste Säule Ihrer Altersvorsorge!


    Riester-Rente
    Personenkreis

    Wer wird gefördert?


    pflichtversicherte der RV
    pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
    Geringfügig Beschäftigte * die Beiträge zahlen
    Beamte
    Pflegepersonal
    Wehr-und Zivildienstleistende
    Bezieher von Lohnersatzleistungen


    Riester-Rente
    Personenkreis

    NICHT gefördert werden:


    Mitglieder von Versorgungswerken, z.B. Rechtsanwälte

    Freiberufler, die eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben
    Geringfügig Beschäftigte die versicherungsfrei sind


    Riester-Rente
    Wie sieht die Förderung aus?

    Der Gesamtbeitrag, der in die Privat-Rente eingezahlt wird, setzt sich aus Eigenbeiträgen und Zulagen zusammen.
    Die staatliche Förderung wird von einer zentralen Stelle bei der BfA festgesetzt und dem entsprechenden Vertrag gutgeschrieben.
    Zulagen werden nur dann in voller Höhe gewährt, wenn die förderberechtigte Personen sogenannten Mindesteigenbeitrag leistet.


    Riester-Rente
    Aufbau der Förderung

    Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Teil Ihres sozialversicherungspflichtigen Jahresgehaltes in eine zusätzliche Altersvorsorge investieren. Wer unter Anrechnung der Zulagen
    ab 2002 1%,
    ab 2004 2%,
    ab 2006 3% und schließlich
    ab 2008 4%
    seines Gehaltes aufwendet, erhält die jeweils maximale Zulage.


    Riester-Rente
    Beispiel


    Staatliche Rente beträgt im Jahr : 10.620,00 €
    + Riester Rente: 3.207,90 €
    Gesamt: 13.827,90 €

    monatliche Rente mit Riester: 1152,33 €
    monatliche Rente ohne Riester: 885,00 €
    Unterschied 267,33 €


    Die private Rentenversicherung

    Spekulation auf ein langes Leben


    Die private Rentenversicherung
    Grundsätze
    • zählt zur Familie der Lebensversicherungen
    • versichert das „Risiko“ eines langen Lebens
    • Höhe kann variieren
    • es gibt 2 Formen der privaten Rentenversicherung:
      • die aufgeschobene Rente
        (regelmäßige Beiträge, zum vereinbarten Rentenbeginn
        kann zwischen einmaligen Kapitalauszahlung oder der
        lebenslangen Rente gewählt werden)
      • die Sofortrente
        (auf einen Schlag wird eine größere Summe eingezahlt und ab einem vereinbarten Zeitpunkt wird dann eine lebens lange Rente gezahlt)
    • •Renditechancen
    • aufgeschobene Rente: ca. 7 %
    • –Sofortrente: schwer kalkulierbar (hier profitiert derjenige, der am längsten lebt)
  • Hohe Sicherheit
    • da Rentenversicherer per Gesetz verpflichtet sind, das Geld ihrer Kunden „vorsichtig“ anzulegen
  • Verfügbarkeit des Geldes
    • Zugriff auf das Geld ist ausgeschlossen
    • bei vorzeitiger Kündigung erhält man noch nicht einmal die eingezahlten Beiträge zurück
  • Auszahlungsmöglichkeiten
    • einmalige Kapitalauszahlung
    • Aufteilung in eine lebenslange Rente und eine Kapitalauszahlung
    • zeitlich begrenzte Rente (höher als lebenslange Rente)


staatl Förderung

Anforderungen lt. Altersvorsorge-Zertifizierungs-Gesetz (AltZertG):
keine Leistungen des Anbieters vor Vollendung des 60. Lebens-jahres oder vor Beginn einer Altersrente der gesetzl. RV
Garantie des Anbieters, bei Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge für die Auszahlung zur Verfügung zu stellen
Zahlung ab Beginn der Auszahlungsphase (lebenslange, gleichbleibende oder steigende monatliche Leibrente)
Pflicht des Anbieters zur Information über Kostenstruktur
Möglichkeit
den Vertrag ruhen zu lassen
den Vertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist zu wechseln
Geld zur Immobilienfinanzierung zu entnehmen
Verbot der Abtretung oder Übertragung der Rechte aus dem Vertrag an Dritte

  • die Zertifizierungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-tungsaufsicht (BAFin) erteilt staatliche Zertifikate, die die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bestätigen
  • diese staatliche Zertifizierung sagt nichts über finanzielle Leistungs-fähigkeit des Anbieters oder Rentabilität des Produktes aus
  • Steuervorteile
    • Beiträge für die private Altersvorsorge sind steuerfrei und können bei der Steuer als Sonderausgaben abgezogen werden
    • in der Ansparphase bleiben Zinsen und Erträge steuerfrei
    • übrigens:
    • der geförderte Altersvorsorgevertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Bau oder Erwerb selbstgenutz-ten Wohneigentums verwendet werden
  • Welche Anlagen werden gefördert?
    –Grundsätzlich: Anlageformen, die im Alter durch lebenslange Zahlungen die staatliche Rente ergänzen
  • dabei handelt es sich meist um Angebote von privaten Trägern wie
    • Banken,
    • Investmentgesellschaften und
    • Versicherungen
  • diese bieten Leistungen an wie:
    • Rentenversicherungen,
    • Fonds und
    • Banksparpläne

Die betriebliche Rentenversicherung


Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge
  • Bisher lag die Entscheidung, ob ein Betrieb seinen Beschäftigten eine Altersvorsorge anbietet, allein beim Arbeitgeber
  • Ab dem 01.01.2002 hat jeder AN einen Anspruch darauf, Teile seines Lohnes oder Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.


Das heißt: Will der AN etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld ver- wenden, um damit eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen, muss der AG diesem Wunsch im gesetzlich bestimmten Umfang nachkommen.


Betriebliche Altersvorsorge
Wer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung?
  • Anspruch auf Entgeltumwandlung haben
    • Arbeitnehmer/innen, die bei dem Arbeitgeber, gegen den sich der Anspruch richtet, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder,
    • geringfügig beschäftigt sind und auf Sozialversicherungsfrei-heit verzichtet haben, sowie
    • arbeitnehmerähnliche Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Die betriebliche Altersvorsorge
Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsele?
  • Die eigenen Beiträge der Beschäftigten sind von Anfang an geschützt und bleiben auch beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber bestehen.
  • Bei Beiträgen vom AG hat der AN schon nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit ein Recht auf diese Beiträge.
  • Bei Zustimmung des neuen AG können die Ansprüche auf Betriebsrente der alten Firma mitgenommen werden. Ansonsten ruhen die Ansprüche im alten Betrieb und werden ab dem Rentenbeginn ausgezahlt.
  • Bei der betrieblichen Altersvorsorge bildet der AG entweder innerhalb des Betriebes Rückstellungen für die Alterssicherung seiner Beschäftigten (interner
    Durchführungsweg) oder er schließt für sie einen Vertrag zur Altersvorsorge ab, etwa mit einer Direktversicherung (externer Durchführungsweg).
  • Welche dieser Anlageformen der Betrieb anbietet wird in einer Vereinbarung festgelegt. Sollte keine Vereinbarung bestehen, hat der AN auf jeden Fall Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung.

Die betriebliche Altersvorsorge
Die Direktzusage
  • Mit der Direktzusage geht der Arbeitgeber die Verpflichtung ein, dem Beschäftigten oder dessen Angehörigen ab Eintritt des Versorgungsfalles (Ruhestand, Invalidität, Tod) Leistungen in einer bestimmten Höhe zu zahlen.
  • Die Direktzusage - auch Pensions - oder unmittelbare Versorgungszusage genannt - ist in der Regel eine allein vom AG finanzierte Form der Altersvorsorge. AN hat die Möglichkeit die Geldanlage durch Entgeltumwandlung zu erhöhen.
  • Im Falle der Insolvenz des AG tritt der PSV a. G. an Stelle des Arbeitgebers ein. (interne Durchführung)

Betriebliche Altersvorsorge
Die Unterstützungskasse
  • Auch bei der UK erhalten Beschäftigte vom AG die Zusage,dass der Betrieb nach Eintritt des Versorgungsfalles Rentenleistungen in einer bestimmten Höhe zahlt
    • Der AN hat nicht gegenüber der UK sondern gegenüber dem zusagenden AG einen Rechtsanspruch auf Leistungen. Bei Zahlungsunfähigkeit der UK muss der AG die Leistungen erbringen.
  • Die Rücklagen für die späteren Rentenzahlungen werden nicht allein im Betrieb, sondern bis zu einem bestimmten Umfang in einer Selbstständigen Versorgungseinrichtung verwaltet (interne Durchführung)


Betriebliche Altersvorsorge
Die Direktversicherung
  • Bei der Direktversicherung schließt der AG eine Lebensver-sicherung für seine Beschäftigten ab•Die Beiträge zahlt der AG ein, jedoch haben die Beschäftigten die Möglichkeit sich durch Entgeltumwandlung an der Finanzierung zu beteiligen.
  • Der Staat unterstützt die Beiträge, die durch die AN geleistet werden, indem er für Beiträge bis zu einer bestimmten Grenze nur eine Pauschalsteuer von 20% erhebt. Außerdem müssen von diesen Beiträgen bis Ende 2008 auch kein Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
  • Es werden überwiegend einmalige Kapitalzahlungen zugesagt, die in der Regel gänzlich steuerbefreit sind (bei 12 Jahren Laufzeit) (externe Durchführung)


Betriebliche Altersvorsorge
Die Pensionskasse
  • Die Pensionskasse funktioniert wie eine Versicherung und wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen.
  • Aus den Beiträgen baut die Pensionskasse einen Kapitalstock auf, aus dem spätere Leitungen finanziert werden.
  • Die Beiträge werden vom AG gezahlt und können durch Entgeltumwandlung vom AN erhöht werden.
  • Der Staat unterstützt die Beiträge des AN auf drei unterschied-liche Arten (externe Durchführung)


Betriebliche Altersvorsorge
Der Pensionsfond
  • Mit der Rentenreform wurde auch der internationale erfolgreiche Pensionsfonds als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvor-sorge zugelassen. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Ergiebig-keit der Kapitalmärkte unter Einsatz von Risikokapital zu nutzen
  • Der AG zahlt die Beiträge und der AN kann sich durch Entgeltum-wandlung beteiligen
  • Die Staatliche Unterstützung erfolgt wie bei der Pensionskasse
  • Wegen des höheren Anlagerisikos untersteht der Pensionsfonds der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen
Killerkeks ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiSpurl this Post!Wong this Post!folk Post!Bei webnews.de bookmarken!Diesen Post bei linksilo.de bookmarken!Bei YiGG.de bookmarken!
Mit Zitat antworten
Alt 04.05.2004, 23:07   #2
Fokker
Forenbetreuer
 
Benutzerbild von Fokker
 
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.165
Fokker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: [.nfo] Altersvorsorgung

Interessant, das ist ja ein informativer Thread. Sollte man vielleicht gesondert aufführen.
__________________
Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement.
Fokker ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiSpurl this Post!Wong this Post!folk Post!Bei webnews.de bookmarken!Diesen Post bei linksilo.de bookmarken!Bei YiGG.de bookmarken!
Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Trackbacks are Aus
Pingbacks are Aus
Refbacks are Aus

Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:55 Uhr.
Dieses Forum nutzt die Forensoftware vBulletin®
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.0.0
Logo und Style: Copyright ©2003 - 2008, Global-Talk.org