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Alt 25.05.2004, 10:42   #1
Leitwolf
Querschläger
 
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Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.131
Leitwolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Notwehr

Zitat: System
Nun, so wie ich das setzt sehe, rechtfertigt dieser Paragraph Gesetzesverstöße gegen dritte, wenn man sich in einer Notsituation befindet.
Droht mir also jemand zu verblutet, kann ich wo einbrechen um Verbandszeug zu stehlen und ähnliches.
Ja, das wäre eine typische Notstandsituation.

Zitat: System
Demgemäß kann ich mir keine Situation vorstellen in der man irgendjemand töten muß in so einer Notstands Situation.
Angenommen ein Arzt versucht eine Bluterin zu entbinden, muss aber feststellen, dass dies auf Grund der Tatsache, dass das Kind einen Wasserkopf hat nur durch einen Kaiserschnitt zu bewerkstelligen ist.
Blutstillende Medikamente sind nicht vorhanden und wenn er nicht sofort handelt, kommt es zu einem Riss der Plazenta, was zu tödlichem Verbluten der Patientin führen würde.
Nach h.M. würde in so einem Sonderfall der §34 eine Tötung des Kindes rechtfertigen.
Aber wie gesagt, der Fall ist so extrem abwegig und selten, dass er praktisch irrelevant ist.

Zitat: System
Gut, bei einem Kirschendieb hälst du das ganze auch für unangebracht, aber meist du, dass das bei einem Laptop schon so anders aussieht? Ab welcher Summe darf ich da abdrücken?
Das ist nicht genau definiert. Roxin (Strafrechtsprofessor) hat mal von 50€ gesprochen.

Zitat: System
Würdest du es auch ohne Anruf und Warnschuss als gerechtfertigt ansehen?
Beim Schutz von Eigentum eher nicht.

Zitat: System
Was wenn noch andere Leute in der Nähe sind?
Die sollte man nicht gefährden.

Zitat: System
Wenn der Dieb wegrennt hat er doch auch den Rücken zu einem und kriegt von der Waffe und der Gefahr nichts mit.
Wenn ich "Halt oder ich schiesse!" rufe, dann hörst du das sicher. Und wenn ich einen Warnschuss abgebe, sollte dir klar sein, dass ich es ernst meine.
Du kannst mir nicht erzählen, dass du von einem Warnschuss nichts mitbekommst.

Zitat: System
Würdest du meinen, dass man beim Schuß drauf achten müßte ihn nicht so schwer zu verletzen oder kann man einfach draufhalten?
Das mildeste Mittel!
Um einen Flüchtenden aufzuhalten muss ich ihm nicht ins Kleinhirn schiessen, da reicht das Bein.
Wenn ich ihn aber versehentlich schwerer verletze als beabsichtigt, dann ist das sein Risiko.

Zitat: System
Wenn dir das denn jemand nachweisen kann.
In dubio pro reo...

Zitat: System
Wenn du etwa Kampfsporttrainer bist, dann darfst du nicht einfach Menschen, die etwa am Bahnsteg alte Leute rumschubsen, krankenhausreif schlagen.
Wenn es die einzige Möglichkeit ist die Gefahr abzuwehren, dann schon.

Zitat: System
Wenn du cool mit Matrix-"Umhang" und Sonnenbrille gezielte tödliche Schüße abgibts, dann hilft auch §33 nicht viel.
Ich wüsste nicht, dass ich so etwas behauptet habe...
__________________
"Political correctness is tyranny with manners".
Charlton Heston

Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon.

Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze.
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