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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.131
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Notwehr
Blutstillende Medikamente sind nicht vorhanden und wenn er nicht sofort handelt, kommt es zu einem Riss der Plazenta, was zu tödlichem Verbluten der Patientin führen würde. Nach h.M. würde in so einem Sonderfall der §34 eine Tötung des Kindes rechtfertigen. Aber wie gesagt, der Fall ist so extrem abwegig und selten, dass er praktisch irrelevant ist. Du kannst mir nicht erzählen, dass du von einem Warnschuss nichts mitbekommst. Um einen Flüchtenden aufzuhalten muss ich ihm nicht ins Kleinhirn schiessen, da reicht das Bein. Wenn ich ihn aber versehentlich schwerer verletze als beabsichtigt, dann ist das sein Risiko.
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"Political correctness is tyranny with manners". Charlton Heston Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon. Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze. |
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