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Alt 13.03.2008, 20:14   #1
Killerkeks
 
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Killerkeks befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig

Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen (vgl. Pressemitteilung Nr. 94 vom 27. September 2007), waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen.

Die beanstandeten Regelungen genügen nicht dem Gebot der Normenbestimmtheit und Normenklarheit, da sie weder den Anlass noch den Ermittlungszweck benennen, dem die Erhebung und der Abgleich der Daten dienen sollen. Darüber hinaus genügen die angegriffenen Vorschriften in ihrer unbestimmten Weite auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht. Sie ermöglichen schwer wiegende Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen, ohne die
für derart eingriffsintensive Maßnahmen grundrechtlich geforderten gesetzlichen Eingriffsschwellen hinreichend zu normieren.

Gründe der Entscheidung:
http://www.bundesverfassungsgericht....bvg08-027.html

Was haltet ihr davon?
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Es ist manchmal besser, überhaupt nicht zu denken als intensiv und falsch zu denken.

George Bernard Shaw (1856-1950)
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Alt 13.03.2008, 20:32   #2
Leitwolf
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Leitwolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Dass mal wieder die Tatsachen verdreht wurden. Das BVerfG hat nämlich ausdrücklich gesagt, dass der automatisierte Abgleich von Kennzeichen mit dem polizeilichen Fahndungsbestand erlaubt ist. (Wäre auch blödsinnig wenn nicht, weil ich das auch jederzeit selber machen kann.) Verboten ist lediglich (und das völlig zu Recht) die Daten zu speichern, sofern nichts vorliegt.
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"Political correctness is tyranny with manners".
Charlton Heston

Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon.

Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze.
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Alt 17.03.2008, 09:25   #3
Fokker
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Fokker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Mich würde mal interessieren, ob das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren öfter solche Gesetze/Vorschriften korrigieren musste als früher oder ob das nur ein subjektiver Eindruck ist.
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Alt 17.03.2008, 10:32   #4
Leitwolf
Querschläger
 
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Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.131
Leitwolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ich frage mich eher, ob die Arbeit des BVerfG nicht zunehmend politisch (bzw. für politische Zwecke ausgenutzt) wird.
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Alt 18.03.2008, 01:02   #5
Fokker
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Fokker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Erläutere deine Theorie doch bitte mal?
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