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#1 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 2.965
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Onlinedurchsuchung - zulässig, aber hohe Hürden für die Anwendung
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Onlinedurchsuchung aus NRW gestoppt. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen vorgegeben, die bei der Schaffung eines neuen Gesetzes eingehalten werden müssen.
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#2 |
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Master of Desaster
Registriert seit: 05.09.2006
Ort: Köln
Beiträge: 694
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Gegen die Form die jetzt vom Bundesverfassungsgericht festgeschrieben wurde ist ja auch nichts einzuwenden. Naja, nicht wirklich. Es stellt sich immer noch die Frage wer sicher stellen wird das sich auch daran gehalten wird. Gerade der Verfassungsschutz hält es ja bisweilen nicht so genau mit der Verfassung und unseren Gesetzen allgemein.
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#3 |
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Benutzer
Registriert seit: 18.02.2004
Ort: Aachen
Beiträge: 448
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Eine sehr positive Entscheidung, auch wenn ich bei der Einschätzung von Terrorismus von Richtern vorsichtig wäre. Aber immerhin ist eine solche Absegnung benötigt und somit sind wenigstens etwa die Bedinungen einer normalen Hausdurchsuchung gegeben.
Rein Interesse halber: @Au.Souchy: Hast du Quellen, wo der Verfassungsschutz gegen Gesetze bei ähnlichen Verfahren verstoßen hat? Danke ![]()
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"Nothing in life is to be feared, it is only to be understood." Marie Curie |
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#4 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.130
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Ich marschiere (notfalls mit Gewalt) in eine Wohnung, beschlagnahme alles was beweiserheblich sein könnte, sehe in Anwesenheit des Staatsanwaltes Schriftstücke durch und nehme Datenträger zur Auswertung mit. Das sind massive Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Eigentum und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Im anderen Fall hacke ich mich in den Computer eines Verdächtigen und versuche seine Festplatte heimlich auszuwerten. Ein begrenzter Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Und jetzt ratet mal, welchen davon ich wegen 10 Gramm Haschisch und bei Gefahr im Verzug anordnen kann. ![]()
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"Political correctness is tyranny with manners". Charlton Heston Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon. Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze. |
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#5 |
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Benutzer
Registriert seit: 21.01.2008
Ort: Jena
Beiträge: 71
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Onlinedurchsuchungen sind heute bei großen Teilen der (besonders jüngeren) Bevölkerung auch ein massiver Eingriff in die Privatsphäre. Deshalb müssen für Onlinedurchsuchungen die selben Hürden wie für Hausdurchsuchungen gelten.
Eigentlich wäre es da besser, die Onlinedurchsuchungen gleich ganz zu verbieten und notfalls die Festplatten zu beschlagnahmen, anstatt sie online zu durchsuchen. Damit könnte man die Gefahr eines Missbrauchs weiter reduzieren. |
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#6 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.130
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Vielleicht liest du nochmal was ich oben geschrieben habe...
![]() Die Beschlagnahme der Festplatte und anschließende Auswertung ist jedenfalls ein wesentlich größerer Eingriff als die reine Auswertung.
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"Political correctness is tyranny with manners". Charlton Heston Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon. Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze. |
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#7 |
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Benutzer
Registriert seit: 18.02.2004
Ort: Aachen
Beiträge: 448
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Zudem stellen deine Ausführungen meiner Meinung nach eher die Praxis der normalen Hausdurchsuchung in Frage, als die Beschränkung der Onlinedurchsuchung. Wenn man sich zu dem Thema mal etwas informiert, liest man nur von überlasteteten Richtern, die das meiste unterschreiben, da sie keine Zeit zur Durchsicht haben. Vielleicht wäre eine Qualtitätssicherung bei unserer Justiz mal kein schlechtes Ding.
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"Nothing in life is to be feared, it is only to be understood." Marie Curie |
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#8 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.130
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Ich persönlich bin durchaus der Meinung, dass die Hürden für eine Hausdurchsuchung hoch genug sind. Es geht ja hier nicht um eine Generalklausel die mir erlaubt jede Wohnung zu durchsuchen, sondern lediglich um eine Maßnahme gegen einen bereits konkret Verdächtigen.
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"Political correctness is tyranny with manners". Charlton Heston Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon. Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze. |
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#9 |
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Benutzer
Registriert seit: 26.09.2007
Beiträge: 175
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#10 |
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Benutzer
Registriert seit: 18.02.2004
Ort: Aachen
Beiträge: 448
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"Nothing in life is to be feared, it is only to be understood." Marie Curie |
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#11 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.130
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Der Verdacht einer Straftat ist kein nichtiger Grund.
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#12 |
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Benutzer
Registriert seit: 18.02.2004
Ort: Aachen
Beiträge: 448
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Entweder reden wir aneinander vorbei, oder du liest nur die Hälfte:
Bist du dir sicher, dass der absolute Großteil der Durchsuchungen durch den Richter entsprechend geprüft wird, oder ob diese nur unterschreiben? Wenn letzteres der Fall sein sollte, halte ich das für mindestens fahrlässig. Ich stelle wie gesagt nicht den Wortlaut des Gesetzestextes in Frage, sondern die Bewertung als Staftat bzw. den Verdacht.
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"Nothing in life is to be feared, it is only to be understood." Marie Curie |
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#13 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.130
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Da ich keinen Einblick in die Arbeitsweise unserer Richter habe kann ich das nicht beurteilen. Wie sieht es bei dir aus?
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"Political correctness is tyranny with manners". Charlton Heston Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon. Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze. |
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