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Alt 27.02.2008, 13:58   #1
Fokker
Forenbetreuer
 
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Fokker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Onlinedurchsuchung - zulässig, aber hohe Hürden für die Anwendung

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Onlinedurchsuchung aus NRW gestoppt. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen vorgegeben, die bei der Schaffung eines neuen Gesetzes eingehalten werden müssen.
Zitat:
Demnach dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien und auch dann nur mit Zustimmung eines Richters. Intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden.
Quelle
Ich begrüße das.
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Alt 27.02.2008, 16:02   #2
Au.Souchy
Master of Desaster
 
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Registriert seit: 05.09.2006
Ort: Köln
Beiträge: 694
Au.Souchy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Gegen die Form die jetzt vom Bundesverfassungsgericht festgeschrieben wurde ist ja auch nichts einzuwenden. Naja, nicht wirklich. Es stellt sich immer noch die Frage wer sicher stellen wird das sich auch daran gehalten wird. Gerade der Verfassungsschutz hält es ja bisweilen nicht so genau mit der Verfassung und unseren Gesetzen allgemein.
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„Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.“
Albert Einstein



Lieber die Polizei am Telefon, als die Strassen voll bewaffneter Irrer.
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Alt 27.02.2008, 16:09   #3
Raptor
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Raptor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Eine sehr positive Entscheidung, auch wenn ich bei der Einschätzung von Terrorismus von Richtern vorsichtig wäre. Aber immerhin ist eine solche Absegnung benötigt und somit sind wenigstens etwa die Bedinungen einer normalen Hausdurchsuchung gegeben.

Rein Interesse halber: @Au.Souchy: Hast du Quellen, wo der Verfassungsschutz gegen Gesetze bei ähnlichen Verfahren verstoßen hat? Danke
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Alt 27.02.2008, 22:08   #4
Leitwolf
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Leitwolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ich marschiere (notfalls mit Gewalt) in eine Wohnung, beschlagnahme alles was beweiserheblich sein könnte, sehe in Anwesenheit des Staatsanwaltes Schriftstücke durch und nehme Datenträger zur Auswertung mit. Das sind massive Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Eigentum und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Im anderen Fall hacke ich mich in den Computer eines Verdächtigen und versuche seine Festplatte heimlich auszuwerten. Ein begrenzter Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.
Und jetzt ratet mal, welchen davon ich wegen 10 Gramm Haschisch und bei Gefahr im Verzug anordnen kann.
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"Political correctness is tyranny with manners".
Charlton Heston

Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon.

Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze.
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Alt 27.02.2008, 22:20   #5
Benny
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Benny befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Onlinedurchsuchungen sind heute bei großen Teilen der (besonders jüngeren) Bevölkerung auch ein massiver Eingriff in die Privatsphäre. Deshalb müssen für Onlinedurchsuchungen die selben Hürden wie für Hausdurchsuchungen gelten.

Eigentlich wäre es da besser, die Onlinedurchsuchungen gleich ganz zu verbieten und notfalls die Festplatten zu beschlagnahmen, anstatt sie online zu durchsuchen. Damit könnte man die Gefahr eines Missbrauchs weiter reduzieren.
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Alt 27.02.2008, 22:24   #6
Leitwolf
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Beiträge: 1.130
Leitwolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Vielleicht liest du nochmal was ich oben geschrieben habe...
Die Beschlagnahme der Festplatte und anschließende Auswertung ist jedenfalls ein wesentlich größerer Eingriff als die reine Auswertung.
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Alt 28.02.2008, 02:05   #7
Raptor
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Raptor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat: Leitwolf Beitrag anzeigen
Die Beschlagnahme der Festplatte und anschließende Auswertung ist jedenfalls ein wesentlich größerer Eingriff als die reine Auswertung.
Das ist richtig, aber eine beschlagnahmte Festplatte bedeutet nicht, dass auch die Daten komprimitiert sind. Ein ziemlich großer Unterschied und ja überhaupt DER Grund für die Onlinedurchsuchung.
Zudem stellen deine Ausführungen meiner Meinung nach eher die Praxis der normalen Hausdurchsuchung in Frage, als die Beschränkung der Onlinedurchsuchung. Wenn man sich zu dem Thema mal etwas informiert, liest man nur von überlasteteten Richtern, die das meiste unterschreiben, da sie keine Zeit zur Durchsicht haben. Vielleicht wäre eine Qualtitätssicherung bei unserer Justiz mal kein schlechtes Ding.
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Alt 28.02.2008, 13:05   #8
Leitwolf
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Leitwolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ich persönlich bin durchaus der Meinung, dass die Hürden für eine Hausdurchsuchung hoch genug sind. Es geht ja hier nicht um eine Generalklausel die mir erlaubt jede Wohnung zu durchsuchen, sondern lediglich um eine Maßnahme gegen einen bereits konkret Verdächtigen.
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Alt 28.02.2008, 14:57   #9
Imago
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Zitat: Leitwolf Beitrag anzeigen
Vielleicht liest du nochmal was ich oben geschrieben habe...
Die Beschlagnahme der Festplatte und anschließende Auswertung ist jedenfalls ein wesentlich größerer Eingriff als die reine Auswertung.
Wenn du bei jemand heimlich ein Spionageprogramm auf dem Rechner installierst hast du allerdings Zugriff auf weitaus mehr Information als wenn du die Festplatte beschlagnahmst und dann auswertest. Zum Bleistift kannst du auch jedwede ein- und ausgehende Kommunikation gleich mit überwachen.
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Alt 28.02.2008, 16:48   #10
Raptor
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Zitat: Leitwolf Beitrag anzeigen
Ich persönlich bin durchaus der Meinung, dass die Hürden für eine Hausdurchsuchung hoch genug sind. Es geht ja hier nicht um eine Generalklausel die mir erlaubt jede Wohnung zu durchsuchen, sondern lediglich um eine Maßnahme gegen einen bereits konkret Verdächtigen.
In der Theorie ja, in der Praxis gibt es jedoch regelmäßig Hausdurchsuchungen aufgrund von nichtigen Gründen. Daher schrieb ich ja auch, dass ich die Praxis in Frage stelle, nicht unbedingt die gesetzliche Regelung.
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Alt 28.02.2008, 20:52   #11
Leitwolf
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Der Verdacht einer Straftat ist kein nichtiger Grund.
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Alt 28.02.2008, 22:11   #12
Raptor
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Entweder reden wir aneinander vorbei, oder du liest nur die Hälfte:
Bist du dir sicher, dass der absolute Großteil der Durchsuchungen durch den Richter entsprechend geprüft wird, oder ob diese nur unterschreiben? Wenn letzteres der Fall sein sollte, halte ich das für mindestens fahrlässig. Ich stelle wie gesagt nicht den Wortlaut des Gesetzestextes in Frage, sondern die Bewertung als Staftat bzw. den Verdacht.
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Alt 03.03.2008, 20:47   #13
Leitwolf
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Da ich keinen Einblick in die Arbeitsweise unserer Richter habe kann ich das nicht beurteilen. Wie sieht es bei dir aus?
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