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[.nfo] Altersvorsorgung
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04.05.2004, 17:03
#
1
Killerkeks
Registriert seit: 24.12.2003
Ort: Keksdose ;)
Beiträge: 838
[.nfo] Altersvorsorgung
Sooo dachte mir dass das vllt einige Interessiert und hab ma meine Präsentation umgeschrieben... Würdigt bitte meine 1000[list]-Tags
keX
Zitat:
Altersvorsorge
Eine Investition in die Zukunft.
Drei Säulen der Altersversorgung
Welche Versorgung hatte der Arbeitnehmer bislang?
Die oft zitierte 3-Säulen-Theorie
Staatliche Vorsorge
Private Vorsorge
Betriebliche Vorsorge
Seit der Rentenreform 2001 gibt es zusätzlich staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge: die sogenannte “ Riester-Rente “
Die gesetzliche Rentenversicherung
Eine Investition ohne Zukunft ?!
Die gesetzliche Rentenversicherung
Grundprinzip
Hauptsäule der Alterssicherung
ist als Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer/innen angelegt
Grundlage ist der Generationenvertrag :
–die erwerbstätige Bevölkerung zahlt mit ihren Beiträgen die Renten der älteren, nicht mehr erwerbstätigen Generation in der Erwartung, dass die nachfolgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt
Rentenbeitrag liegt zur Zeit bei 19,1 %
Rentenniveau bleibt stabil, denn der Beitrag soll bis 2020 unter 20 % und bis 2030 unter 22 % bleiben
ab 2004 wird man regelmäßig über seine Rentenansprüche informiert,
–d. h. wer mindestens 27 Jahre alt ist erhält einmal im Jahr schriftlich Auskunft über seinen „Rentenkontostand“ und wie viel Rente er in Zukunft erwarten kann
–mögliche Lücken können dann rechtzeitig geschlossen werden
Die gesetzliche Rentenversicherung
Finanzierung
finanziert wird die gesetzliche Rentenversicherung durch die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte
Gründe für die Schwierigkeiten der Finanzierung
–weniger Beitragszahler und mehr Rentner
–länger werdende Rentenzeiten durch immer älter werdende Menschen und immer mehr Frührentner
–Rückgang der Geburtenrate
–verlängerte Ausbildungs- und Studienzeiten
Folgen der schwierigen Finanzierung
–kürzere Beitragszahlungszeiten
–Anpassung der Beiträge und Rentenleistungen
–Sinken des Rentenniveaus
Die gesetzliche Rentenversicherung
Versorgungslücke
bei durchschnittlichem Verlauf der Beitragszahlung kann man eine Sozialversicherungsrente von 60-65% des bezogenen Nettoeinkommens erreichen
die restlichen 35-40% bilden die sogenannte Versorgungslücke, die man durch betriebliche oder private Altersvorsorge schließen sollte, um den Lebensstandard zu sichern
die Lücke zwischen Rente und letztem Nettoeinkommen klafft immer weiter auseinander und eine freiwillige Vorsorge wird wichtiger
sie wird aber auch attraktiver, denn ab 2002 unterstützt der Staat den Aufbau einer privaten Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung
Versorgungslücke
Beispiel: Bei einem Netto-Einkommen von 1.750 € bekommen Sie derzeit nur etwa 1.300 € Rente. Die Versorgungslücke beträgt für einen Alleinstehenden mit 65 Jahren circa 450 €
Die gesetzliche Rentenversicherung
Der Trend zur Eigenvorsorge
Die Riester-Rente
Riester-Rente
Was ist eigentlich die Riester-Rente
der wichtigste Teil der Rentenreform
wird Riester-Rente genannt
ist eine zusätzliche Altersvorsorge
wird gefördert durch staatliche
Zulagen und durch Steuerfreibeträge
sparen eigener Beiträge
Riester-Rente
Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick:
Staatliche Zulage:
Die Förderung sieht eine Grundzulage und Kinderzulage je Kind und gegebenenfalls eine Steuerersparnis vor.
Dies sind die staatlichen Zulagen.
Grundzulage:
jeder zulagenberechtigte Person erhält grundsätzlich eine Grundzulage. Diese beträgt jährlich:
im Jahr 2002 und 2003: 46 €
im Jahr 2004 und 2005: 92 €
im Jahr 2006 und 2007: 138 €
ab dem Jahr 2008: 185 €
Mindesteigenbeitrag:
Die Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage je Kind) werden anteilig gekürzt, wenn die zulagenberechtigte Person nicht den Mindesteigenbetrag leistet. Dieser beträgt jährlich:
im Jahr 2002 und 2003 1%
im Jahr 2004 und 2005 2%
im Jahr 2006 und 2007 3%
ab dem Jahr 2008 4%
Sockelbetrag:
Damit verhindert wird, dass in besonderen Fällen (zum Beispiel bei Personen mit geringem Einkommen oder hoher Kinderzahl) überhaupt kein Eigenbeitrag erbracht wird, muss zumindest der Sockelbetrag gezahlt werden.
Sockelbetrag:
Die Tabelle gibt Auskunft über die jeweilige Höhe des Sockelbetrages:
Anzahl Kinder 2002 bis 2004 ab 2005
jährlich jährlich
ohne Kinder 45 € 90 €
ein Kind 38 € 75 €
zwei oder mehr 30 € 60 €
Eigenbetrag:
dies ist der Beitrag, den die zulagenberechtigten Personen zu Gunsten eines Altersvorsorgevertrages selbst leistet.
Gesamtbeitrag:
ist der Betrag der insgesamt auf den Altersvorsorgevertrag eingezahlt wird.
Riester-Rente
Ist die Zusatz-Rente Pflicht?
NEIN!
Niemand wird gezwungen für das Alter vorzusorgen. Trotzdem ist es empfehlenswert.
Riester-Rente
Sinn und Zweck
„Solidarität mit Gewinn“ - so lautet die Idee
Die Rente die durch Solidarität geprägt ist, wird mit der Eigenvorsorge, die auf Eigeninitiative und Förderung basiert, verbunden.
Erstmals unterstützt der Statt - wenn für das Alter vorgesorgt wird
Wie Sie dies machen bleibt Ihnen überlassen- ob privat oder im Betrieb
Die neue Rente bedeutet auch das bewährtes bewahrt
wird.
Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt
weiterhin die wichtigste Säule Ihrer Altersvorsorge!
Riester-Rente
Personenkreis
Wer wird gefördert?
pflichtversicherte der RV
pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Geringfügig Beschäftigte * die Beiträge zahlen
Beamte
Pflegepersonal
Wehr-und Zivildienstleistende
Bezieher von Lohnersatzleistungen
Riester-Rente
Personenkreis
NICHT gefördert werden:
Mitglieder von Versorgungswerken, z.B. Rechtsanwälte
Freiberufler, die eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben
Geringfügig Beschäftigte die versicherungsfrei sind
Riester-Rente
Wie sieht die Förderung aus?
Der Gesamtbeitrag, der in die Privat-Rente eingezahlt wird, setzt sich aus Eigenbeiträgen und Zulagen zusammen.
Die staatliche Förderung wird von einer zentralen Stelle bei der BfA festgesetzt und dem entsprechenden Vertrag gutgeschrieben.
Zulagen werden nur dann in voller Höhe gewährt, wenn die förderberechtigte Personen sogenannten Mindesteigenbeitrag leistet.
Riester-Rente
Aufbau der Förderung
Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Teil Ihres sozialversicherungspflichtigen Jahresgehaltes in eine zusätzliche Altersvorsorge investieren. Wer unter Anrechnung der Zulagen
ab 2002 1%,
ab 2004 2%,
ab 2006 3% und schließlich
ab 2008 4%
seines Gehaltes aufwendet, erhält die jeweils maximale Zulage.
Riester-Rente
Beispiel
Staatliche Rente beträgt im Jahr : 10.620,00 €
+ Riester Rente: 3.207,90 €
Gesamt: 13.827,90 €
monatliche Rente mit Riester: 1152,33 €
monatliche Rente ohne Riester: 885,00 €
Unterschied 267,33 €
Die private Rentenversicherung
Spekulation auf ein langes Leben
Die private Rentenversicherung
Grundsätze
zählt zur Familie der Lebensversicherungen
versichert das „Risiko“ eines langen Lebens
Höhe kann variieren
es gibt 2 Formen der privaten Rentenversicherung:
die aufgeschobene Rente
(regelmäßige Beiträge, zum vereinbarten Rentenbeginn
kann zwischen einmaligen Kapitalauszahlung oder der
lebenslangen Rente gewählt werden)
die Sofortrente
(auf einen Schlag wird eine größere Summe eingezahlt und ab einem vereinbarten Zeitpunkt wird dann eine lebens lange Rente gezahlt)
•Renditechancen
aufgeschobene Rente: ca. 7 %
–Sofortrente: schwer kalkulierbar (hier profitiert derjenige, der am längsten lebt)
Hohe Sicherheit
da Rentenversicherer per Gesetz verpflichtet sind, das Geld ihrer Kunden „vorsichtig“ anzulegen
Verfügbarkeit des Geldes
Zugriff auf das Geld ist ausgeschlossen
bei vorzeitiger Kündigung erhält man noch nicht einmal die eingezahlten Beiträge zurück
Auszahlungsmöglichkeiten
einmalige Kapitalauszahlung
Aufteilung in eine lebenslange Rente und eine Kapitalauszahlung
zeitlich begrenzte Rente (höher als lebenslange Rente)
staatl Förderung
Anforderungen lt. Altersvorsorge-Zertifizierungs-Gesetz (AltZertG):
keine Leistungen des Anbieters vor Vollendung des 60. Lebens-jahres oder vor Beginn einer Altersrente der gesetzl. RV
Garantie des Anbieters, bei Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge für die Auszahlung zur Verfügung zu stellen
Zahlung ab Beginn der Auszahlungsphase (lebenslange, gleichbleibende oder steigende monatliche Leibrente)
Pflicht des Anbieters zur Information über Kostenstruktur
Möglichkeit
den Vertrag ruhen zu lassen
den Vertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist zu wechseln
Geld zur Immobilienfinanzierung zu entnehmen
Verbot der Abtretung oder Übertragung der Rechte aus dem Vertrag an Dritte
die Zertifizierungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-tungsaufsicht (BAFin) erteilt staatliche Zertifikate, die die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bestätigen
diese staatliche Zertifizierung sagt nichts über finanzielle Leistungs-fähigkeit des Anbieters oder Rentabilität des Produktes aus
Steuervorteile
Beiträge für die private Altersvorsorge sind steuerfrei und können bei der Steuer als Sonderausgaben abgezogen werden
in der Ansparphase bleiben Zinsen und Erträge steuerfrei
übrigens:
der geförderte Altersvorsorgevertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Bau oder Erwerb selbstgenutz-ten Wohneigentums verwendet werden
Welche Anlagen werden gefördert?
–Grundsätzlich: Anlageformen, die im Alter durch lebenslange Zahlungen die staatliche Rente ergänzen
dabei handelt es sich meist um Angebote von privaten Trägern wie
Banken,
Investmentgesellschaften und
Versicherungen
diese bieten Leistungen an wie:
Rentenversicherungen,
Fonds und
Banksparpläne
Die betriebliche Rentenversicherung
Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge
Bisher lag die Entscheidung, ob ein Betrieb seinen Beschäftigten eine Altersvorsorge anbietet, allein beim Arbeitgeber
Ab dem 01.01.2002 hat jeder AN einen Anspruch darauf, Teile seines Lohnes oder Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.
Das heißt: Will der AN etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld ver- wenden, um damit eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen, muss der AG diesem Wunsch im gesetzlich bestimmten Umfang nachkommen.
Betriebliche Altersvorsorge
Wer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung?
Anspruch auf Entgeltumwandlung haben
Arbeitnehmer/innen, die bei dem Arbeitgeber, gegen den sich der Anspruch richtet, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder,
geringfügig beschäftigt sind und auf Sozialversicherungsfrei-heit verzichtet haben, sowie
arbeitnehmerähnliche Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Die betriebliche Altersvorsorge
Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsele?
Die eigenen Beiträge der Beschäftigten sind von Anfang an geschützt und bleiben auch beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber bestehen.
Bei Beiträgen vom AG hat der AN schon nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit ein Recht auf diese Beiträge.
Bei Zustimmung des neuen AG können die Ansprüche auf Betriebsrente der alten Firma mitgenommen werden. Ansonsten ruhen die Ansprüche im alten Betrieb und werden ab dem Rentenbeginn ausgezahlt.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge bildet der AG entweder innerhalb des Betriebes Rückstellungen für die Alterssicherung seiner Beschäftigten (interner
Durchführungsweg) oder er schließt für sie einen Vertrag zur Altersvorsorge ab, etwa mit einer Direktversicherung (externer Durchführungsweg).
Welche dieser Anlageformen der Betrieb anbietet wird in einer Vereinbarung festgelegt. Sollte keine Vereinbarung bestehen, hat der AN auf jeden Fall Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung.
Die betriebliche Altersvorsorge
Die Direktzusage
Mit der Direktzusage geht der Arbeitgeber die Verpflichtung ein, dem Beschäftigten oder dessen Angehörigen ab Eintritt des Versorgungsfalles (Ruhestand, Invalidität, Tod) Leistungen in einer bestimmten Höhe zu zahlen.
Die Direktzusage - auch Pensions - oder unmittelbare Versorgungszusage genannt - ist in der Regel eine allein vom AG finanzierte Form der Altersvorsorge. AN hat die Möglichkeit die Geldanlage durch Entgeltumwandlung zu erhöhen.
Im Falle der Insolvenz des AG tritt der PSV a. G. an Stelle des Arbeitgebers ein. (interne Durchführung)
Betriebliche Altersvorsorge
Die Unterstützungskasse
Auch bei der UK erhalten Beschäftigte vom AG die Zusage,dass der Betrieb nach Eintritt des Versorgungsfalles Rentenleistungen in einer bestimmten Höhe zahlt
Der AN hat nicht gegenüber der UK sondern gegenüber dem zusagenden AG einen Rechtsanspruch auf Leistungen. Bei Zahlungsunfähigkeit der UK muss der AG die Leistungen erbringen.
Die Rücklagen für die späteren Rentenzahlungen werden nicht allein im Betrieb, sondern bis zu einem bestimmten Umfang in einer Selbstständigen Versorgungseinrichtung verwaltet (interne Durchführung)
Betriebliche Altersvorsorge
Die Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der AG eine Lebensver-sicherung für seine Beschäftigten ab•Die Beiträge zahlt der AG ein, jedoch haben die Beschäftigten die Möglichkeit sich durch Entgeltumwandlung an der Finanzierung zu beteiligen.
Der Staat unterstützt die Beiträge, die durch die AN geleistet werden, indem er für Beiträge bis zu einer bestimmten Grenze nur eine Pauschalsteuer von 20% erhebt. Außerdem müssen von diesen Beiträgen bis Ende 2008 auch kein Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Es werden überwiegend einmalige Kapitalzahlungen zugesagt, die in der Regel gänzlich steuerbefreit sind (bei 12 Jahren Laufzeit) (externe Durchführung)
Betriebliche Altersvorsorge
Die Pensionskasse
Die Pensionskasse funktioniert wie eine Versicherung und wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen.
Aus den Beiträgen baut die Pensionskasse einen Kapitalstock auf, aus dem spätere Leitungen finanziert werden.
Die Beiträge werden vom AG gezahlt und können durch Entgeltumwandlung vom AN erhöht werden.
Der Staat unterstützt die Beiträge des AN auf drei unterschied-liche Arten (externe Durchführung)
Betriebliche Altersvorsorge
Der Pensionsfond
Mit der Rentenreform wurde auch der internationale erfolgreiche Pensionsfonds als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvor-sorge zugelassen. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Ergiebig-keit der Kapitalmärkte unter Einsatz von Risikokapital zu nutzen
Der AG zahlt die Beiträge und der AN kann sich durch Entgeltum-wandlung beteiligen
Die Staatliche Unterstützung erfolgt wie bei der Pensionskasse
Wegen des höheren Anlagerisikos untersteht der Pensionsfonds der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen
Killerkeks
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04.05.2004, 22:07
#
2
Fokker
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Beiträge: 2.968
AW: [.nfo] Altersvorsorgung
Interessant, das ist ja ein informativer Thread. Sollte man vielleicht gesondert aufführen.
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