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Beiträge: n/a
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Marco W. und Charlotte M. - weit ab des Beitritts der Türkei zur EU
Zitat: Andreas57
Über was wird hier eigentlich gebrabbelt? Basierend auf diesem Vorwurf wäre der Bursche hierzulande ebenfalls im Knast. In der Türkei erwischt zu werden --- Dumm gelaufen.[/quote] Nur mal zum Vergleich die deutsche Gesetzgebung: http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html Im Fall des Marco W. heißt das also konkret, dass er sich auch in Deutschland strafbar gemacht hätte und folglich für seine Konsequenzen einzustehen hätte. Meines Wissens sind in diesem Punkt die Gesetze in der Türkei nicht wesentlich abweichend von den unsrigen. Also ist es in meinen Augen unzulässig, deshalb einen Beitritt der Türkei zur EU in Frage zu stellen. So wie ich es sehe, käme für Marco W. in Deutschland auch eine Verurteilung nach http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html durchaus in Betracht. Dass er nun dummerweise in der Türkei in Haft sitzt, das ist kein grundsätzliches Rechtsproblem, welches den Beitritt der Türkei in Frage stellen würde. Dass die Haftbedingungen in der Türkei nicht denen in Deutschland entsprechen, ist bekannt und ein menschenrechtliches Problem, welches vor einem Beitritt neben anderen sicher gelöst werden müsste. Die Aussagen der Zeugen sind zunächst nur aufgenommen, eine rechtliche Wertung ist bis heute nicht erfolgt. Dies ist noch nicht erfolgt seitens der türkischen Justiz und muss eben abgewartet werden. Wenn sich diese junge Britin Charlotte in der Angabe ihres Alters etwas "gepusht" haben sollte, wie es ja nicht nur in Türkei-Urlauben vorkommen soll, so zeigt dies wieder nur eins: man kann also nicht vorsichtig genug in der Auswahl seines "Urlaubsflirts" sein, denn die jungen Mädchen können sich heute sehr gut älter schminken, und sein es auch nur, um in eine Disco zu kommen, zu der sie eigentlich noch gar keinen Zutritt haben dürften. Auf der anderen Seite frage ich mich, warum die Eltern von Charlotte nicht wussten, wo sich ihre 13-jährige Tochter abends und nachts so aufhält. In Deutschland käme da sicher auch ein Verfahren auf die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zu.... http://dejure.org/gesetze/BGB/832.html Allerdings entzieht es sich meiner Kenntnis, wie dies im türkischen oder englischen Gesetz geregelt ist. Zitat: Delegado Zero Stimmt. In ein paar jahren gibts dann bestimmt den Sat.1 Zweiteiler "Marco, die Minderjährige, und der türkische Knast". Wie wäre es mit dem Titel "Marco W. und Charlotte M. - A never ending story" ... oder "Ein Kind will erwachsen werden" Und nochmals: Wo war denn die Mutter von Charlotte, als sie ihre Tochter eine ganze Nacht lang mit ihren 13 Jahren saufen ließ und sie in irgendwelche Zimmer verschwinden hat lassen? Charlotte hätte um spätestens 22 Uhr, auch im Urlaub, ins eigene Bett gehört! *basta* Da hilft auch keine Anzeige, die ja nicht mal das angeblich so missbrauchte Kind erstattet hat, sondern ihre Mutter, die wohl nur von der Verletzung ihrer eigenen Aufsichtspflicht ablenken will und ihr Kind nicht als "Schlampe" dargestellt wissen möchte! Vielleicht weiß sie ja, dass ihre Charlotte mit jedem ins Bett hüpft mit ihren 13 Jährchen? |
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#2 |
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Beiträge: n/a
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Jetzt schaltet sich die EU in diesen Fall ein, am Rande der Beitrittsverhandlungen, und erwartet eine schnelle und "zufriedenstellende" Lösung dieses Falles.
Also soll auf die Justiz der Türkei offenbar Druck ausgeübt werden, damit die türkische Regierung, obwohl getrennt von der Justiz, diesen Fall "regmaßt", damit ein Beitritt zur EU möglicher wird! Wie denkt ihr darüber? |
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