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#31 |
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Master of Desaster
Registriert seit: 05.09.2006
Ort: Köln
Beiträge: 887
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#32 |
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Schlächter
Registriert seit: 07.05.2004
Beiträge: 383
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Eigentlich wurde das Grundgesetz nach der Weltkriegsgeschichte doch extra so gestrickt, dass nicht mehr irgendwelche Bösewichte den Rechtsstaat kaputt machen können. Aber Andreas hat wohl schon auch selbst eingesehen, dass er unrecht hat, sonst würde er ja nicht so ins persönliche abdriften. Da finde ich es eigentlich sehr gemein, wenn man noch Salz in seine Wunder streut, deswegen sollten wir das Thema Grundgesetz und Gestapo vielleicht erstmal lassen.
Da wunder es dann nicht, wieso so viele Leute die USA und Israel nicht leiden können. Würden die sich etwas mehr zurück halten, hätten wir jetzt sicher keine solchen Probleme mit dem Terror. Jetzt ist aber schon lange das Kind in den Brunnen gefallen und mit roher Gewalt kriegt man sowas nicht mehr in den Griff. Würde man jetzt etwa einen bösen Terroristen packen, der schon sagen wir 10 Leute mit einer Bombe getötet hat und von dem man wußte, dass er noch eine zweite Bombe hatte. Die hat er eventuell irgendwo in der Stadt plaziert und wenn man die Bombe nicht findet, würden noch mehr Menschen sterben. Als ausgebildetem Terroristen redet dieser auch nicht freiwillig und Angst vor dem Knast oder dem Tod hat er auch nicht. Fändest du es dann okay diesem Terroisten dann mit Messern, Scheren, Nägeln, Zigarretten zu bearbeiten, damit er spricht? Wäre Zähne ziehen und kastrieren okay? Vergewaltigung durch Angestellte oder Tiere (etwa Eseln)? Was ist mit Schlafentzug und Nahrungsverweigerung? Abtrennen von Fingern? Zertrümmern der Kniescheiben? Ziehen von Fingernägeln? Muss der Terrorist vielleicht mehr als 10 Leute getötet haben, bevor man sowas darf? Muss man es ihm vielleicht vorher aufwendig "beweisen" oder reicht es, wenn man es "weiß"? Wenn man dann doch den falschen erwischt hat, fändest du dann 25 Euro Schadensersatz pro erlittendem Flottertag okay? Mehr? Wenn so ein Massenmörder jetzt nur geistig krank ist, hat er dann auch seine Menschenrechte verwirkt oder haben geistig behinderte vielleicht generell keine? Was ist wenn der Mörder zum Mord gezwungen wurde? Ausversehen getötet hat? Verliert man nur einen Teil der Menschenrechte? Muss man Anwälten, die solche Leute verteidigen wollen ein Berufsverbot erteilen? Sie einsperren? Töten?
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#33 |
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Master of Desaster
Registriert seit: 05.09.2006
Ort: Köln
Beiträge: 887
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@System.
Alle Menschenrechte verwirkt ist wohl über das Ziel hinaus geschossen. Aber den besonderen Schutz durch unser Asylrecht für einen Kalifen von Köln, der zwar ohne Hilfe von Geheimdiensten dafür aber im Handstreich in die Türkei ausgeliefert wurde, kann nicht angehen. Der Mann predigt hier Hass und Mord an uns, geniest aber Asylrecht weil ihm in der Türkei die Todesstrafe droht. Selber Schuld sage bei so einem Typ. Wenn sich die Amerikaner Mounir al Motassadeq hier abgreifen würden könnte ich verstehen. Beihilfe zu 3066fachen Mord und dann 15 Jahre. Aber damit nicht genug. Der läuft glatt noch wieder eine Zeit lang frei rum wegen Verfahrensfehler und bekommt wegen dem Brief eines Freundes an seine Mutter dann sieben Jahre wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, da ihm die Beihilfe an den Attentaten nicht ausreichend nachgewiesen werden kann. Auslieferung verweigert wegen nicht abgeschlossenen Verfahren. Naja, nichts desto weniger ist die Sache mit den CIA-Gefängnissen nicht in Ordnung, genau so wenig wie Gitmo e.t.c. wenn diese dazu dienen Menschenrechtsverletzungen zu begehen die man im eigenen Land nicht tätigen könnte und haben will. |
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#34 |
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Schlächter
Registriert seit: 07.05.2004
Beiträge: 383
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