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Alt 15.07.2008, 20:56   #1
Delegado Zero
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Delegado Zero befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Polizisten wegen Genua verurteilt

[wird aber auch Zeit:]

Bei den Demonstrationen gegen den G8-Gipfel in Genua 2001 war es zu Ausschreitungen gekommen. Der erste Anti-G8-Protest mit einem Todesopfer.
Jetzt wurden 15 Verantwortliche wegen falscher Behandlung der Protestler verurteilt.
http://de.indymedia.org/2008/07/222205.shtml
http://de.reuters.com/article/compan...32789320080714
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Alt 15.07.2008, 21:23   #2
Fokker
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Fokker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nunja, soweit mir bekannt ist die italienische Justiz recht überlastet, daher rührt sicher auch die Dauer der Verfahren.
Interessant wären natürlich auch zu erfahren, wie lange die Verfahren gegen Demonstranten dauerten - meines Wissens sind die Italiener damit auch noch nicht durch.

Genauso wird die deutsche Justiz mit den Anzeigen und Klagen rund um den G8 Gipfel in Heiligendamm noch lange Zeit beschäftigt sein.
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Alt 16.07.2008, 16:07   #3
Leitwolf
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Leitwolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Super, indy als Quelle...
Nur mal so am Rande: Bei dem Prozess ging es um das Verhalten einiger weniger Personen (von denen nichtmal alle Polizisten waren), am Rande dieses Gipfels. Das nun als Beweis für allgemein übermäßige Polizeigewalt herzunehmen grenzt an Verleumdung.
Insbesondere hatte dieser Prozess nicht das Geringste mit dem Tod des einen "Demonstranten" zu tun, der versuchte einem Beamten den Schädel einzuschlagen. Dieser Vorfall wurde bereits vor Jahren gerichtlich geklärt und zu Recht als Notwehr seitens des Kollegen gewertet.
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"Political correctness is tyranny with manners".
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Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon.

Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze.
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Alt 16.07.2008, 19:36     #4
Delegado Zero
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Für Leute wie dich hab ich auch extra noch Reuters als Quelle verlinkt.

Zitat:
Insbesondere hatte dieser Prozess nicht das Geringste mit dem Tod des einen "Demonstranten" zu tun, der versuchte einem Beamten den Schädel einzuschlagen.
Falls das nicht frei erfunden ist, bitte ich dich, eine Quelle anzugeben. Aber bitte nicht Altermedia......
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Alt 16.07.2008, 20:53   #5
Leitwolf
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Leitwolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hier, ein linker Link extra für dich:

https://www.adf-berlin.de/html_docs/...von_genua.html

Der Unterton ist zwar wie zu erwarten polemisch, aber der Freispruch wird eindeutig bestätigt.
Und ein anderes Urteil als Freispruch wäre in so einem eindeutigen Fall von Notwehr auch gegen jedes Prinzip eines Rechtsstaates.
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Alt 16.07.2008, 21:03     #6
Delegado Zero
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Delegado Zero befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Okay.
Aber jetzt mal eine Frage für Polizisten: schießt man einem Demonstranten, der an gewalttätigen Auschreitungen teilnimmt, gleich in den Kopf? Ich dachte immer, Polizisten lernen, dass man solchen Leuten in Notwehr immer erst ins Bein oder so schießt..
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Alt 16.07.2008, 21:14   #7
Au.Souchy
Master of Desaster
 
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Au.Souchy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
@Leitwolf
Eine Verfahrenseinstellung und ein Freispruch sind zwei unterschiedliche Dinge. Und in diesem Fall stinkt die Verfahrenseinstellung schon arg nach Vertuschung.
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„Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.“
Albert Einstein



Lieber die Polizei am Telefon, als die Strassen voll bewaffneter Irrer.
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Alt 16.07.2008, 21:24   #8
tdd
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tdd hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
Zitat: Delegado Zero Beitrag anzeigen
Okay.
Aber jetzt mal eine Frage für Polizisten: schießt man einem Demonstranten, der an gewalttätigen Auschreitungen teilnimmt, gleich in den Kopf? Ich dachte immer, Polizisten lernen, dass man solchen Leuten in Notwehr immer erst ins Bein oder so schießt..
Hi
nur im Film. Bei tödlicher Gefahr schießt ein Polizist auf den Körper des Angreifers, um ihn schnell auszuschalten und sich selber so effektiv schützt. Ein Schuss ins Bein mag extrem schmerzhaft sein, hält aber nicht immer den Angreifer auf.
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mfg
tdd
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Alt 16.07.2008, 22:03   #9
Leitwolf
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Zitat: Delegado Zero Beitrag anzeigen
Aber jetzt mal eine Frage für Polizisten: schießt man einem Demonstranten, der an gewalttätigen Auschreitungen teilnimmt, gleich in den Kopf?
Es geht hier nicht um einen "Demonstranten" der einen Polizisten schubst oder schlägt oder sogar Steine nach einem Beamten mit Helm und Körperschutz wirft. Es geht um den Versuch einem Beamten der nur durch eine Baseballkappe "geschützt" ist mit einem Feuerlöscher den Schädel einzuschlagen, nachdem dieser und seine Kollegen bereits massiv durch den Täter und seine Komplizen angegriffen worden waren und er den Schusswaffengebrauch deutlich angedroht hatte.
Ein Stahlfeuerlöscher der gegen einen ungeschützten Kopf knallt verursacht lebensbedrohliche Verletzungen. Es lag also ein Angriff auf Leib und Leben des Kollegen vor. Dieser Angriff ist nur durch einen Schusswaffengebrauch wirksam und schnell zu beenden.
Geschossen wird in so einer Lage:
a) auf die größte Trefferfläche, also für gewöhnlich auf den Oberkörper. (Hier allerdings auf den Kopf weil der Rest des Körpers nicht im Sichtbereich des Kollegen war.)
b) auf den Bereich in dem ein Treffer mit der höchsten Wahrscheinlichkeit zur sofortigen Beendigung des Angriffs führt. Also auf den Kopf.
Egal ob nun gezielt auf den Kopf geschossen wurde oder dieser nur das einzig mögliche Ziel darstellte, der Schuss wäre in Deutschland auf jeden Fall rechtmäßig. Und das italienische Recht wird sich hier mit Sicherheit nicht wesentlich unterscheiden.
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Alt 16.07.2008, 22:40   #10
Benny
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Zitat: Delegado Zero Beitrag anzeigen
Falls das nicht frei erfunden ist, bitte ich dich, eine Quelle anzugeben. Aber bitte nicht Altermedia......

Wieso sollte er als Quelle dafür eine Seite von G8-Gegnern haben?
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Alt 16.07.2008, 22:49   #11
Fokker
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Hey hey, der Polizist hat nicht auf den Demonstranten geschossen, er hat ungezielt geschossen, die Kugel ist auf einen fliegenden Stein geprallt und so abgelenkt worden, dass sie den Kopf des Demonstranten traf. Alles klar?

Ganz abgesehen davon droht eine Verjährung in einem anderen Fall polizeilicher Gewalt, die auch während des Gipfels stattfand.

Bei diesem Gipfel hat sich niemand mit Ruhm bekleckert und wenn jetzt Verfahren verjähren wirft das ein schlechtes Licht auf die Vorgänge.
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Alt 16.07.2008, 23:00   #12
Leitwolf
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@ Fokker: Nochmal ganz langsam für dich: In dieser lebensbedrohlichen Lage wäre selbst ein gezielt tödlicher Schuss gerechtfertigt gewesen. Wo der Kollege hingezielt hat ist total wurscht.
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Alt 16.07.2008, 23:08   #13
Fokker
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Zitat: Leitwolf Beitrag anzeigen
@ Fokker: Nochmal ganz langsam für dich: In dieser lebensbedrohlichen Lage wäre selbst ein gezielt tödlicher Schuss gerechtfertigt gewesen. Wo der Kollege hingezielt hat ist total wurscht.
Ich wollte nur eure Falschdarstellungen richtigstellen und auf die herausragende ital. Justiz verweisen.
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Alt 16.07.2008, 23:24   #14
Leitwolf
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Also wenn ich einen europäischen Rechtsstaat als Maßstab nehme ist dieses Urteil nicht vorbildlich sondern normal.
Für den Iran, wo Frauen für Notwehrhandlungen gegen einen Vergewaltiger zum Tode verurteilt werden, ist es dagegen vorbildlich.
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