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#16 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.134
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#17 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.173
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@ Fokker: Zum dritten Mal jetzt: Das ballistische Gutachten ist völlig bedeutungslos.
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"Political correctness is tyranny with manners". Charlton Heston Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon. Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze. |
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#18 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.134
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Und nochmal für dich: Durch derartig hahnebüchenes Vorgehen schafft man bestimmt keine Aufklärung rund um die Geschehnisse des G8-Gipfels!
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#19 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.173
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Was ist daran "hahnebüchen" jemanden freizusprechen, der sein Leben und das seiner Kollegen verteidigt hat? Ich hätte dem Kollegen einen Orden verliehen!
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"Political correctness is tyranny with manners". Charlton Heston Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon. Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze. |
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#20 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.134
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Es geht dabei nicht unbedingt darum ob es gerechtfertigt war oder nicht. Ich will garnicht bezweifeln, dass der Militärpolizist sein Leben bedroht sah, vor allem da er wohl schon nervlich ziemlich am Ende war, aber dieser Erklärungsversuch für das Zustandekommen des tödlichen Schusses ist einfach unzureichend.
Es wurde ja nicht gesagt, dass Giuliani in Notwehr erschossen wurde, sondern von einem abgeleiteten Warnschuss getroffen wurde. Das war die Begründung für die Einstellung des Verfahrens! Das ist für mich eine unzureichende Aufklärung. Auch für die Angehörigen wird diese Begründung nicht das Bedürfnis nach Aufklärung befriedigen, vor allem, da dies ja nicht die einzige äußerst zweifelhafte Erklärung um den Fall ist.
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#21 |
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Master of Desaster
Registriert seit: 05.09.2006
Ort: Köln
Beiträge: 886
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@Leitwolf.
Noch einmal, und du als Polizist solltest den Unterschied kennen, es war kein Freispruch sondern das Verfahren ist eingestellt worden. Das stinkt doch. Warum läuft da eine Sicherheitkraft mit Baseballkappe und Knarre 'rum? |
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#22 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.173
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Fakt ist, dass das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, da der angeklagte Carabinire in Notwehr gehandelt hat. Irgendwelche ominösen Gutachten (ob sie nun tatsächlich vorlagen oder nicht) ändern nichts daran, dass die Kugel genau dort landen durfte wo sie letztlich gelandet ist. Ob das nun ein gezielter Schuss, ein Deutschuss oder nur ein Querschläger war spielt für die Bewertung der Notwehrlage keine Rolle. Übrigens enthält der Artikel eine ganze Reihe von Fehlinterpretationen und jede Menge Halbwissen, was ich jetzt mal der mangelnden Fachkenntnis des Autors und nicht bösem Willen seinerseits zuschreiben will. In Deutschland wird das Verfahren in solchen Fällen regelmäßig durch die Staatsanwaltschaft eingestellt und garnicht erst zur Anklage gebracht. Wahrscheinlich ist es in Italien so geregelt, dass eine Einstellung nur durch einen Richter erfolgen darf. Letztlich macht es weder rechtlich noch moralisch einen Unterschied, ob das Verfahren vor der Verkündigung des Urteils eingestellt wurde oder das Urteil auf Freispruch lautet. Wichtig ist, dass das Gericht die Notwehrlage anerkannt und den Schusswaffengebrauch als rechtmäßig anerkannt hat.
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"Political correctness is tyranny with manners". Charlton Heston Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon. Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze. |
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#23 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.134
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#24 |
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Master of Desaster
Registriert seit: 05.09.2006
Ort: Köln
Beiträge: 886
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#25 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.173
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Sicher gibt es Aspekte des Falles die man noch weiter vor Gericht hätte Erörten können. So zum Beispiel aus welchen Gründen ein so massiver Angriff gegen die Beamten erfolgte. Darum ging es aber in diesem Prozess nicht, sondern einzig um die Frage ob der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt war oder nicht. Den Prozess trotz erkennbarer Unschuld des Angeklagten fortzusetzen halte ich für überaus bedenklich. Vor allem dann, wenn dieser bereits seit 2 Jahren mit einem so massiven Schuldvorwurf leben muss. Auch Polizisten haben vor Gericht die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger der unschuldig einer Straftat angeklagt wird. Wenn seitens der Öffentlichkeit ein so massives Interesse an der vollständigen Klärung aller Fragen die dieser Fall aufwirft besteht, wäre das richtige Instrument hierfür ein Untersuchungsausschuss der sein Untersuchungsergebnis dann auch veröffentlicht. Ganz sicher aber nicht das Fortführen eines Strafprozesses gegen einen Unschuldigen. Selbst wenn der Kollege aber ganz bewusst und trotz der Gefahrenlage keinen Helm getragen hätte, würde das nichts an der Notwehrlage ändern.
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