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Alt 17.07.2008, 00:37   #16
Fokker
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Fokker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat: Leitwolf Beitrag anzeigen
Also wenn ich einen europäischen Rechtsstaat als Maßstab nehme ist dieses Urteil nicht vorbildlich sondern normal.
Für den Iran, wo Frauen für Notwehrhandlungen gegen einen Vergewaltiger zum Tode verurteilt werden, ist es dagegen vorbildlich.
Muss ich Sarkasmus kennzeichnen? Herausragend ist die italienische Justiz in Europa in dem Sinne, weil sie zweifelhafte ballistische Gutachten nutzt und Verfahren einfach zu verjähren drohen, ohne das die Opfer zu ihrem Recht kommen.
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Alt 17.07.2008, 00:44   #17
Leitwolf
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@ Fokker: Zum dritten Mal jetzt: Das ballistische Gutachten ist völlig bedeutungslos.
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"Political correctness is tyranny with manners".
Charlton Heston

Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon.

Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze.
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Alt 17.07.2008, 00:48   #18
Fokker
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Und nochmal für dich: Durch derartig hahnebüchenes Vorgehen schafft man bestimmt keine Aufklärung rund um die Geschehnisse des G8-Gipfels!
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Alt 17.07.2008, 00:55   #19
Leitwolf
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Was ist daran "hahnebüchen" jemanden freizusprechen, der sein Leben und das seiner Kollegen verteidigt hat? Ich hätte dem Kollegen einen Orden verliehen!
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Alt 17.07.2008, 01:41   #20
Fokker
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Es geht dabei nicht unbedingt darum ob es gerechtfertigt war oder nicht. Ich will garnicht bezweifeln, dass der Militärpolizist sein Leben bedroht sah, vor allem da er wohl schon nervlich ziemlich am Ende war, aber dieser Erklärungsversuch für das Zustandekommen des tödlichen Schusses ist einfach unzureichend.

Es wurde ja nicht gesagt, dass Giuliani in Notwehr erschossen wurde, sondern von einem abgeleiteten Warnschuss getroffen wurde. Das war die Begründung für die Einstellung des Verfahrens! Das ist für mich eine unzureichende Aufklärung.
Auch für die Angehörigen wird diese Begründung nicht das Bedürfnis nach Aufklärung befriedigen, vor allem, da dies ja nicht die einzige äußerst zweifelhafte Erklärung um den Fall ist.
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Alt 17.07.2008, 07:04   #21
Au.Souchy
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@Leitwolf.
Noch einmal, und du als Polizist solltest den Unterschied kennen, es war kein Freispruch sondern das Verfahren ist eingestellt worden. Das stinkt doch. Warum läuft da eine Sicherheitkraft mit Baseballkappe und Knarre 'rum?
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Die drei großen Feinde der Unabhängigkeit sind die Habenichtse, die Reichen und die Parteien.
Friedrich Wilhelm Nietzsche
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Lieber die Polizei am Telefon, als die Strassen voll bewaffneter Irrer.
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Alt 17.07.2008, 12:55   #22
Leitwolf
Querschläger
 
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Zitat: Fokker Beitrag anzeigen
Es wurde ja nicht gesagt, dass Giuliani in Notwehr erschossen wurde, sondern von einem abgeleiteten Warnschuss getroffen wurde. Das war die Begründung für die Einstellung des Verfahrens!
Steht in einem Artikel der Taz... Dass das nun wirklich nicht die beste journalistische Quelle ist sollte bekannt sein. Ähnlich sachlich waren die Kommentare dieser "Zeitung" in Bezug auf den Schußwechsel in Bad Kleinen. Da hat man auch mal eben diverse Gerichtsurteile bis hin zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterschlagen und behauptet es habe "keine gerichtliche Klärung des Vorfalles" gegeben.
Fakt ist, dass das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, da der angeklagte Carabinire in Notwehr gehandelt hat. Irgendwelche ominösen Gutachten (ob sie nun tatsächlich vorlagen oder nicht) ändern nichts daran, dass die Kugel genau dort landen durfte wo sie letztlich gelandet ist. Ob das nun ein gezielter Schuss, ein Deutschuss oder nur ein Querschläger war spielt für die Bewertung der Notwehrlage keine Rolle.
Übrigens enthält der Artikel eine ganze Reihe von Fehlinterpretationen und jede Menge Halbwissen, was ich jetzt mal der mangelnden Fachkenntnis des Autors und nicht bösem Willen seinerseits zuschreiben will.

Zitat: Au.Souchy Beitrag anzeigen
Noch einmal, und du als Polizist solltest den Unterschied kennen, es war kein Freispruch sondern das Verfahren ist eingestellt worden. Das stinkt doch.
Was bitte stinkt daran? Wenn der Angeklagte glaubhaft darlegen kann, dass er seine Tat in Notwehr begangen hat, dann liegt keine rechtswidrige Tat vor wegen der er verurteilt werden könnte. Mithin besteht auch kein Grund das Verfahren weiter zu führen.
In Deutschland wird das Verfahren in solchen Fällen regelmäßig durch die Staatsanwaltschaft eingestellt und garnicht erst zur Anklage gebracht. Wahrscheinlich ist es in Italien so geregelt, dass eine Einstellung nur durch einen Richter erfolgen darf.
Letztlich macht es weder rechtlich noch moralisch einen Unterschied, ob das Verfahren vor der Verkündigung des Urteils eingestellt wurde oder das Urteil auf Freispruch lautet. Wichtig ist, dass das Gericht die Notwehrlage anerkannt und den Schusswaffengebrauch als rechtmäßig anerkannt hat.

Zitat: Au.Souchy Beitrag anzeigen
Warum läuft da eine Sicherheitkraft mit Baseballkappe und Knarre 'rum?
Dass das Mitführen einer Schusswaffe absolut notwendig war, hat der Vorfall ja eindrucksvoll bewiesen.
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Alt 17.07.2008, 13:23   #23
Fokker
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Zitat:
Steht in einem Artikel der Taz... Dass das nun wirklich nicht die beste journalistische Quelle ist sollte bekannt sein.
Ich glaube du verstehst einfach nicht... Im übrigen kann man darüber nicht nur in der taz nachlesen, sondern auch auf Telepolis.
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Alt 17.07.2008, 14:07   #24
Au.Souchy
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Zitat: Leitwolf Beitrag anzeigen
Dass das Mitführen einer Schusswaffe absolut notwendig war, hat der Vorfall ja eindrucksvoll bewiesen.
Aber genau so eindrucksvoll wurde bewiesen, daß man wie sonst üblich bei so einem Einsatz den Kampfanzug tragen sollte. Warum also trägt der eine Schußwaffe aber keinen Helm mit Visier sondern, wie von dir angegeben, eine Baseballkappe?
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Alt 17.07.2008, 21:20   #25
Leitwolf
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Zitat: Fokker Beitrag anzeigen
Ich glaube du verstehst einfach nicht...
Nee, ich verstehe dein Problem tatsächlich nicht. Die juristisch relevanten Fragen wurden in diesem Prozess vollständig geklärt, das Verfahren zu Recht eingestellt.
Sicher gibt es Aspekte des Falles die man noch weiter vor Gericht hätte Erörten können. So zum Beispiel aus welchen Gründen ein so massiver Angriff gegen die Beamten erfolgte. Darum ging es aber in diesem Prozess nicht, sondern einzig um die Frage ob der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt war oder nicht. Den Prozess trotz erkennbarer Unschuld des Angeklagten fortzusetzen halte ich für überaus bedenklich. Vor allem dann, wenn dieser bereits seit 2 Jahren mit einem so massiven Schuldvorwurf leben muss. Auch Polizisten haben vor Gericht die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger der unschuldig einer Straftat angeklagt wird.
Wenn seitens der Öffentlichkeit ein so massives Interesse an der vollständigen Klärung aller Fragen die dieser Fall aufwirft besteht, wäre das richtige Instrument hierfür ein Untersuchungsausschuss der sein Untersuchungsergebnis dann auch veröffentlicht. Ganz sicher aber nicht das Fortführen eines Strafprozesses gegen einen Unschuldigen.

Zitat: Au.Souchy Beitrag anzeigen
Warum also trägt der eine Schußwaffe aber keinen Helm mit Visier sondern, wie von dir angegeben, eine Baseballkappe?
Warum bei solchen Einsätzen eine Schusswaffe getragen wird haben wir soeben geklärt. Helme werden im Fahrzeug grundsätzlich nicht getragen. Ob es noch andere taktische Gründe gab, aus denen vielleicht garkeine Helme mitgeführt wurden, kann ich nicht sagen.
Selbst wenn der Kollege aber ganz bewusst und trotz der Gefahrenlage keinen Helm getragen hätte, würde das nichts an der Notwehrlage ändern.
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