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#1 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.136
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Autobahnraser-Prozess
Schon tragisch, aber andererseits frage ich mich, als advocatus diaboli, wie man das Lenkrad derart verreißen kann?! Ob das nun von der Eignung der jungen Frau zum führen eines Kraftfahrzeuges zeugt..
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#2 |
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Administrator
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 737
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Hi
letztendlich sind alle Autofahrer Menschen. Und da kommt es immer wieder vor, das jemand bei entscheidungen in Bruchteilen von Sekunden genau die falsche Entscheidung trifft. Von Unfähigkeit zu sprechen ist hier sicher nicht angebracht.
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mfg tdd
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#3 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.136
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Es bleibt aber doch berechtigte Kritik über. Beim Autofahren gibt es schonmal Schrecksekunden, wenn ein Stein in die Windschutzscheibe fliegt oder ein Vogel, wenn der Voraussfahrende eine Vollbremsung hinlegt, wenn jemand überraschend ausschert - alles Situationen die man schnell erlebt und auch recht häufig!
Wer in solchen Situationen das Steuer verreist hat für mich in jedem Fall eine Mitschuld. Jeder Autofahrer kennt die Folgen extremer Lenkmanöver auf der Autobahn. Er gefährdet damit nicht nur sich, sondern auch andere Autofahrer. Damit will ich nicht die Aktion des Fahrers entschuldigen oder die Tat abwerten aber die Rolle des totalen Opfers sehe ich nicht in der Frau.
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#4 |
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Administrator
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 737
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Hi
jetzt wurde das Urteil gefällt. Die Verteildiger werden sicherlich in berufung gehen. Denn die Beweislage erscheint mir eher dünn.
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mfg tdd
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#5 |
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Benutzer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden
Beiträge: 241
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....nichts zum urteil an sich........
Tja, Pech fuer Turbo-Rolf. Hätte er man doch besser auf seinen Freund gehört,hätte aufgehört zu arbeiten und wäre zu ihm nach Florida gezogen. Naja, hoffentlich bleiben Florida- und Turbo-Rolf trotzdem gute Freunde. ![]() ................... |
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#6 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.136
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Das Urteil scheint mir auf sehr dünnen Beinen zu stehen. In jedem Fall fände ich es zu hart.
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#7 |
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Benutzer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden
Beiträge: 241
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Tja, find es auch zu hart. Aber es ist halt nen Prezidenzfall und soll andere abschrecken.
Naja und es ist schlieslich auch sein Job den Wagen auszufahren. Und irgenwie kann ich mir es nicht vorstellen, das man das lenkrqad volle elle nach rechts reisst, wenn hinter einen jemand schnelles ist. |
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#8 |
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Administrator
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 737
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Hi das war ja zu erwarten. Hoffentlich wird in der Berufung sachlicher geruteilt.
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mfg tdd
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#9 |
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Benutzer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden
Beiträge: 241
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AW: Autobahnraser-Prozess
Niente. 1 Jahr auf Bewährung hat Rolf F. nun bekommen.
Der größte Skandal der deutschten Rechtsgeschichte. Turbo Rolf gehört freigesprochen! |
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#10 |
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Benutzer
Registriert seit: 15.12.2003
Beiträge: 98
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AW: Autobahnraser-Prozess
Sie sollten ihm den Führerschein auf Lebzeiten entziehen.
Nach der Berufung wird die Große Diskusiion um ein Tempolimit aufkommen das seh ich jetzt schon kommen.
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ES gibt immer jemanden der größer,schneller,stärker ist als man selbst!!!! die Welt ist eine Scheibe |
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#11 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.173
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AW: Autobahnraser-Prozess
Knackpunkt des Falles ist nicht, ob die Frau einen Fahrfehler gemacht hat. Das steht unzweifelhaft fest, sonst wäre es nämlich nicht zu dem Unfall gekommen.
Die Frage die sich stellt ist, ob den Testfahrer die Schuld hieran trifft, also: 1. Ist ihm der Erfolg (Tod von Frau und Tochter) objektiv zurechenbar. 2. Konnte ein normal denkender und besonnener Mensch in der selben Lage den Kausalverlauf, zu dem er den Anstoß gegeben hatte derart überblicken, dass ihm klar sein musste, dass es zu dem Erfolg kommen konnte. Wenn man diese beiden Punkte mit ja beantwortet, dann ist die Veruteilung rechtmässig. Ich habe keinen Einblick in die technischen Fakten und die einzelnen Zeugenaussagen, aber ich bin mir sicher, dass das Gericht seine Entscheidung angemessen begründen kann. Die Strafe halte ich (unter Vorbehalt) ebenfalls für angemessen. Eine Geldstrafe wäre hier eindeutig zu wenig gewesen, andererseits war der Angeklagte jedoch nicht vorbestraft und hat sich auch nicht in einem Maße pflichtwidrig und rücksichtslos verhalten, dass ich einen Grund für eine Haft sehe. Sollte er sich weiterhin nicht an die entsprechenden Regeln halten, bleibt es dem Gericht vorbehalten die Bewährung aufzuheben und Haft anzuordnen.
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"Political correctness is tyranny with manners". Charlton Heston Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon. Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze. |
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#12 |
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Beiträge: n/a
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AW: Autobahnraser-Prozess
Zumindest teilweise sehen meine Vorredner die Sachlage unter dem gleichen Gesichtspunkt wie ich.
Nach, grob geschätzten, 3,5 Mio. Straßenkilometern habe ich schon Einiges erlebt. Einen Auffahrunfall mit 600 Mark (Fremd)Blechschaden selbst verursacht, 2 Autos, in der Pampa, bei Veranstaltungen komplett zerlegt und 7 richtig böse Unfälle (Stadt, Landstraße, Autobahn) fast unbeschadet überlebt. In, ausnahmslos, allen dieser 7 Fälle bin ich der festen Überzeugung, daß den jeweiligen Verursachern der/die Führerschein/Fahrerlaubnis nicht nur auf Lebenszeit entzogen gehört, sondern niemals hätte erteilt werden dürfen. Vor rund 20 Jahren, man korrigiere mich wenn meine Erinnerung nicht mehr ganz paßt, kam es in der Nähe Frankfurts zu einem schrecklichen Unfall: Eine Amerikanerin befuhr mit ihrem mit einigen Kindern beladenem VW-Bus über mehrere Minuten mit ca. 100 km/h die linke von 3 Autobahnspuren. Nachdem einer der nachfolgenden Fahrzeugführer dann einfach die "Faxen dick" bekam und rechts überholte, erschrak sie sich dermaßen, daß keiner der Businsassen überlebte. Der Rechtsüberholer wurde damals verknackt. Und das kann ich ebensowenig wie das aktuelle Urteil verstehen! Sehr oft, ich bin dann schon zwischen 500 und 1000 Metern weiter, sehe ich im Rückspiegel einen mehr oder weniger ausgeprägten Schlenker des von mir überholten Fahrzeugs. (Hoppla, da ist einer wachgeworden! Verdammt noch mal! Wenn man den Übergang vom Dreirad zum motorgetriebenen Fahrzeug nicht packt, so ist man in der Straßenbahn besser aufgehoben. Zumal Andere dann nicht durch solche Zeitbomben gefährdet werden. |
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