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#1 |
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Registriert seit: 24.12.2003
Ort: Keksdose ;)
Beiträge: 838
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Razzien gegen Globalisierungskritiker waren rechtswidrig
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..:: visit (¯`·. www.intim-board.info .·´¯) ::..
Es ist manchmal besser, überhaupt nicht zu denken als intensiv und falsch zu denken. George Bernard Shaw (1856-1950) |
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#2 |
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Beiträge: n/a
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Ich bin nach wie vor der haltlosen Überzeugung, daß Mörderzwieback fiehl gefährlischer als NSDAP, RAF und Al Queida ist.
Der Typ wird Bundeskranzler. Gnade uns Gott! |
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#3 |
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/(bb|[^b]{2})/
Registriert seit: 25.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 75
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War nicht klar.
Aber es ist ein erfreuliches Ergebnis. |
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#4 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 2.759
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Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#5 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.016
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Da die Rechtswidrigkeit nicht am materiellen festgemacht wurde, sondern auf reinen Formfehlern basiert würde ich das Ganze nicht überbewerten.
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"Political correctness is tyranny with manners". Charlton Heston |
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#6 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 2.759
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Das Handeln der Bundesanwaltschaft war nicht richtig. Ich denke schon, dass dieses Urteil die Betroffenen befriedigt, selbst wenn es "nur" auf formalen Fehlern basiert.
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#7 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.016
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Klar befriedigt das die Betroffenen, ändert aber nichts daran dass der Staat hier prinzipiell im Recht war.
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"Political correctness is tyranny with manners". Charlton Heston |
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#8 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 2.759
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Darin liegt doch schonmal ein großer Unterschied - für mich als Laien heißt das, jede Staatsanwaltschaft hätte das regional einzeln anstrengen müssen und nicht aufgrund einer zentral gegebenen Anweisung. Außerdem bestünden nachhaltige Zweifel an der Bildung einer terroristischen Vereinigung, laut dem BGH. Darum sei die Bundesanwaltschaft nicht zuständig gewesen. Nun frage ich mich, kann eine Staatsanwaltschaft unter diesen Vorraussetzungen überhaupt einen Durchsuchungsbefehl bekommen, bzw. wäre der nicht auch hinfällig sobald eine Beschwerde eingelegt würde?
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#9 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.016
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Nur weil es sich nicht um eine terroristische Vereinigung handelt, heisst das ja noch lange nicht dass keine Straftaten begangen/geplant wurden.
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"Political correctness is tyranny with manners". Charlton Heston |
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#10 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 2.759
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Natürlich muss geplanten und begangenen Straftaten nachgegangen werden. Das steht wohl außer Frage.
Worin für mich der entscheidende Unterschied besteht, habe ich ja wohl auch schon im vorherigen Beitrag klar gemacht.
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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