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Alt 19.09.2007, 00:37   #1
Killerkeks
 
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Killerkeks befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Mosquito - ein aktueller Fall der kinder- und jugendfeindlichen Gesellschaft in D.

Zitat:
Der walisische Techniker Howard Stapleton hat den kleinen Lautsprecher 2005 entwickelt. Ihn störten pöbelnde Kids im nahen SPAR-Supermarkt. Dessen Besitzer Robert Gough probierte das Gerät aus. Der Ärger fand ein Ende.

„Mosquito“ sendet ein extrem hohes, unangenehmes Signal aus. Einen Ton, den Menschen über 25 nicht hören können. 90 Prozent aller 30-Jährigen nehmen Frequenlauten Konzerten einstellt. Was passiert? Jugendliche ziehen genervt von dannen.
Quelle: vol.at

Diese Teile werden jetzt auch in Deutschland montiert. Wie tief sind wir gesunken, wenn wir jetzt schon so gegen Menschen vorgehen, die sich auf öffentlichem Terrain aufhalten? Die Verdrängung der Jugend hat massive Probleme mit sich gebracht und tut es nach wie vor. Ich muss hier vor Ort auch ständig gegen solche Pläne kämpfen. "Die Jugend stört das Ortsbild" bei solchen Aussagne kotze ich doch nur noch. Und wenn man ihnen dann bei Gesprächen zu hört, dann bekommt man mit, dass sie früher selbst im Ortskern Fußball gespielt haben und Scheiben eingeschossen haben etc.

Man muss endlich mal wieder lernen Werte zu schätzen und die Jugend zu respektieren. Man muss lernen zu zu hören, denn das ist Demokratie und Jugendliche, die Demokratie am eigenen Leib erleben, lernen sie auch zu schätzen. Und wer die Demokratie schätzt, wird kein anderes System wollen.


kex
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Es ist manchmal besser, überhaupt nicht zu denken als intensiv und falsch zu denken.

George Bernard Shaw (1856-1950)
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Alt 31.10.2007, 21:04   #2
Karl-Wilhelm
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Karl-Wilhelm befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Der hier vorgestellte Moskito ist sicherlich arg grenzwertig. Aber es ist eben nur eine Seite einer Medaille.

Stell dir vor, es gibt einen Bistro-/Kiosk-Besitzer, vor dessen Kiosk immer betrunkene Jugendliche rumlungern. Niemand hilft ihm. Was soll der Besitzer tun?

Das es sowas gibt, ist meiner Ansicht nach ein Indiz dafür, dass in unserer Gesellschaft die einzelnen Gruppen immer mehr auseinander driften und vereinzeln. Ein Indiz auch dafür dass die Jugend orientierungslos und ohne Führung ist. Die Gründe dafür sind m.E. in der veränderten Arbeitsgesellschaft und der Abwertung der Rolle der Familie und der Veränderung des gesamten männlichen und weiblichen Rollenbildes zurückzuführen was auch durch die Scheidungsraten und die niedrigen Geburtenraten belegt ist.

Ich denke mal dass man dies nicht so einzeln betrachten sollte, sondern mal versuchen (das ist aber sehr schwer) die ganzen Puzzlestücke differenziert zusammen zu kriegen, damit man das grosse Ganze sieht.

Was meint ihr?
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Alt 01.11.2007, 02:33   #3
Fokker
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Also im öffentlichen Raum wird das System in Deutschland ja bisher nicht eingesetzt. Bisher wird es scheinbar nur auf Privatbesitz genutzt. Da habe ich auch nichts dagegen, wer sein Grundstück damit beschallen will, soll es tun.
Bedenklich wird es im öffentlichen Raum, oder wenn der Ton über das Privatgrundstück hinaus zu hören ist. In dem Moment halte ich das für unnötige Gewalt.

Ein Zeichen das die Generationen auseinanderdriften sehe ich in dieser Maßnahme nicht. Das Problem besteht schon so lange es die Menschen gibt, schließlich haben sich sogar schon die alten Griechen über die verlotterte Jugend beschwert. Der unterschied besteht einfach darin, dass man jetzt etwas gegen die Jugendlichen unternehmen kann, was nach außen gewaltlios erscheint.
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Alt 01.11.2007, 07:38   #4
Karl-Wilhelm
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Ich musste einfach instiktiv an die Probleme der Kinderarmut in Deutschland in doppelter Hinsicht denken: Deutschland ist Arm an Kindern, und die Kinder sind Arm. Eltern sind überfordert - mehr als je! Siehe die vielen Tötungsfälle von Säuglingen.

Die Jugendarbeitslosigkeit und der Bildungsstand sind auf niedrigstem Niveau. Toleranz und Hilfsbereitschaft und das sich miteinander Auseinander zu setzen sind auf niedrigem Niveau.

Das ist doch offensichtlich: Leute werden aus Talkshows rausgeworfen, nicht in Hotels eingelassen, vom Ladenbesitzer mit Moskito-Geräten weg gepfiffen.

Man beruft sich auf Vertragsfreiheit, auf Hausrecht und so weiter.

Das alles liegt doch offensichtlich und glasklar vor einem: Dies alles sind für den aufmerksamen Beobachter Indizien dafür, wie unsere Gesellschaft sich von einer Konsens-Gesellschaft weg entwickelt. Hin zu einer Kontra-Gesellschaft.

Mann kann die Menschen nicht zwingen friedlich und im Konsens zusammen zuleben. Man kann im Gegenteil viele tolle Ausreden und Ausflüchte finden, und Begründungen, warum man diese Gruppe nicht mag, oder eine andere Gruppe, aus politischen, gesellschaftlichen, religiösen Gründen.

Das alles täuscht aber nicht darüber hinweg, dass die Gruppen aus ein ander driften, das Konsens fehlt und das die Demokratie gefährdet ist.

Da hilft auch der Rückgriff aufs alte Griechenland nicht viel. Klar gab es immer eine Kluft zwischen Alt und Jung. Und klar, heute sind die techn. Möglichkeiten besser.

Dennoch ist die Qualität der Veränderung des Verhältnisses zwischen Alt und Jung heute bei uns eine andere wenn wir das ganze mit den 50er, 60er, 70er, 80er Jahren vergleichen. Damals hätte es auch schon Moskito-Geräte geben können, das Prinzip ist ja nicht neu und bekannt.

Noch ein Wort zur Gewalt: Klar ist der Moskito nicht angenehm. Aber es gibt schlimmeres. Ich würde ihn auch einsetzen!
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Alt 01.11.2007, 12:15   #5
Leitwolf
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Zitat: Fokker Beitrag anzeigen
Also im öffentlichen Raum wird das System in Deutschland ja bisher nicht eingesetzt.
Dürfte es auch garnicht, denn auf öffentlichem Raum geniesse ich als deutscher Bürger Freizügigkeit.

Zitat: Fokker Beitrag anzeigen
Bisher wird es scheinbar nur auf Privatbesitz genutzt. Da habe ich auch nichts dagegen, wer sein Grundstück damit beschallen will, soll es tun.
Kommt drauf an was für ein Privatbesitz das ist. Bei einem Wohngrundstück geht man normalerweise davon aus, dass der Besitzer keine Fremden dort haben will. Betritt man es dennoch, dann muss man auch die Folgen tragen.
Bei Privatbesitz der für gewöhnlich allgemein zugänglich ist (z.B. Kaufhäuser) sähe das wieder anders aus. Dort müssten dann zumindestens Verbotsschilder und eine Warnung vor den möglichen Folgen deutlich sichtbar aushängen. Und dann sind wir wieder bei deinem geliebten AGG, das es dem Ladenbesitzer verbietet Jugendliche zu diskriminieren.

Zitat: Fokker Beitrag anzeigen
Bedenklich wird es im öffentlichen Raum, oder wenn der Ton über das Privatgrundstück hinaus zu hören ist. In dem Moment halte ich das für unnötige Gewalt.
Ich halte das nicht für unnötig, sondern für absolut unzulässig. Im öffentlichen Raum kann ich gehen wohin ich will. Der einzige dem hier ein Eingriffsrecht zusteht ist der Staat und der darf dies auch nur in begründeten Einzelfällen (z.B. Platzverweis durch die Polizei).
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Charlton Heston

Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon.

Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze.
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Alt 01.11.2007, 14:50   #6
Fokker
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Ich stimme dir voll zu, ein Einsatz in der Öffentlichkeit wäre eine nicht hinnehmbare Einschränkung.

Man kann also froh sein, dass auch das AGG diesem Gerät entgegenwirkt.
Nur braucht man hier wohl kaum mit Klagen rechnen, da die Zielpersonen dieser Beschallung wohl eher nicht in der Lage sind großartig Prozesse zu führen und vielleicht auch kein Interesse daran haben.

Das Gewalt nicht hinnehmbar ist, sollte selbstverständlich sein.
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Alt 02.11.2007, 12:36   #7
Leitwolf
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Zitat: Fokker Beitrag anzeigen
Man kann also froh sein, dass auch das AGG diesem Gerät entgegenwirkt.
Tut es nicht im Geringsten, wenn du Schutz vor so einem Gerät suchst dann würde ich dir anraten zunächst ins GG und dann ins StGB zu schauen.
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Alt 03.11.2007, 08:58   #8
Fokker
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Hm, und wie war dann jene Aussage von dir zu verstehen:
Zitat:
Bei Privatbesitz der für gewöhnlich allgemein zugänglich ist (z.B. Kaufhäuser) sähe das wieder anders aus. Dort müssten dann zumindestens Verbotsschilder und eine Warnung vor den möglichen Folgen deutlich sichtbar aushängen. Und dann sind wir wieder bei deinem geliebten AGG, das es dem Ladenbesitzer verbietet Jugendliche zu diskriminieren.
Den Kaufhausbesitzer kann ich ja schlecht auf Grundlage des GG verklagen.
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Alt 03.11.2007, 12:36   #9
Leitwolf
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Leitwolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Das AGG würde dir eben nicht verbieten so ein System zu installieren, sondern Jugendlichen den Eingang in dein Kaufhaus zu untersagen. Es verbietet dir also auch Verbotsschilder aufzuhängen, Türsteher zu engagieren usw. Daraus jetzt nun zu folgern, dass es dich vor solchen Geräten schützt ist lächerlich.
Ich sags nochmal: Schutz erhälst du hier durch das StGB.
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Alt 03.11.2007, 14:04   #10
Karl-Wilhelm
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Karl-Wilhelm befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Und welcher Paragraph wäre das dann, bzw wie lautet der genaue Wortlaut? Ich kenne mich in den Gesetzen und den Bestimmungen überhaupt nicht aus, und kann dazu nichts sagen, dennoch würde es mich interessieren. Darum meine Frage! Meine persönliche Meinung wäre, dass jeder dieses Gerät in seinen Privaträumen einsetzen darf. Gilt ein Verkaufsraum, ein Laden, usw., auch als Privatraum? Der Raum vor dem Laden, also zB. die Straße ist öffentlicher Raum, wie sind dort die Regeln für Moskitos oder Kameras? Da ist meine persönliche Meinung, dass es dort nicht mehr Privatsache ist. Wie aber lautet das genaue Gesetz das es dort verbietet?
Karl-Wilhelm ist offline  
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Alt 03.11.2007, 15:09   #11
Au.Souchy
Master of Desaster
 
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Au.Souchy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Sowas ist auf jeden Fall mal Nötigung. Wenn ich will dass bestimmte Personen einen bestimmten Bereich nicht betreten, lass ich die erst garnicht rein. Aber erst freien Zugang gewähren und dann quälen geht nicht.
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„Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.“
Albert Einstein



Lieber die Polizei am Telefon, als die Strassen voll bewaffneter Irrer.
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Alt 03.11.2007, 16:01   #12
Leitwolf
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Zitat: Karl-Wilhelm Beitrag anzeigen
Und welcher Paragraph wäre das dann, bzw wie lautet der genaue Wortlaut?
Nötigung, ggf. Körperverletzung und u.U. Freiheitsberaubung.

Zitat: Karl-Wilhelm Beitrag anzeigen
Meine persönliche Meinung wäre, dass jeder dieses Gerät in seinen Privaträumen einsetzen darf.
Kommt drauf an zu welchem Zweck. Es wäre in meinen Augen jedenfalls ein legitimes Mittel um sich gegen einen Hausfriedensbruch zu schützen.

Zitat: Karl-Wilhelm Beitrag anzeigen
Gilt ein Verkaufsraum, ein Laden, usw., auch als Privatraum?
Ja, aber in Bezug auf einen Hausfriedensbruch gilt das eben nur beschränkt.

Zitat: Karl-Wilhelm Beitrag anzeigen
Der Raum vor dem Laden, also zB. die Straße ist öffentlicher Raum, wie sind dort die Regeln für Moskitos oder Kameras?
Für Privatpersonen grundsätzlich verboten (Notwehr etc. lassen wir mal aussen vor), für Polizei oder andere Hoheitsträger durchaus eine Möglichkeit.
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