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#1 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.137
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Ich denke, diese Geschichte ist vielen noch gegenwärtig. Ein Berufsschüler wurde von Mitgliedern seiner Klasse physisch und sexuell mißhandelt. Zu allem Überfluss wurden diese Taten auch noch auf Video aufgenommen. Jetzt ist im Prozess gegen die hauptschukldigen ein Urteil gefällt worden.
Eigentlich ein Ding. Natürlich muss auch ein Prozess gegen den Lehrer eröffnet werden. Dieser hat ja wohl ganz offensichtlich seine Aufsichtspflicht verletzt. Imho hat der Lehrer dadurch kein bißchen besser gehandelt als die Täter.
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#2 |
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Registriert seit: 24.12.2003
Ort: Keksdose ;)
Beiträge: 838
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AW: Haftstrafe für Mißhandlung eines Mitschülers
Kann ich Fokker nur zustimmen, dem Lehrer muss hier auch der Prozess gemacht werden
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#3 |
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Benutzer
Registriert seit: 28.03.2004
Beiträge: 185
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AW: Haftstrafe für Mißhandlung eines Mitschülers
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#4 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.137
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AW: Haftstrafe für Mißhandlung eines Mitschülers
Natürlich hat diese persönliche Einschätzung keine Rechtsgrundlage.
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#5 |
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Benutzer
Registriert seit: 28.03.2004
Beiträge: 185
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AW: Haftstrafe für Mißhandlung eines Mitschülers
So meinte ich das nichtmal. Trotzdem sollte man zwischen aktiven Verbrechern und Leuten mit dem Rückgrat eines Wackelpuddings unterscheiden.
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#6 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.137
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AW: Haftstrafe für Mißhandlung eines Mitschülers
Naja, das ist deine Meinung und ich hab meine.
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#7 |
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Beiträge: n/a
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AW: Haftstrafe für Mißhandlung eines Mitschülers
K.A. ob und was der/die Lehrer mitbekommen haben oder mitbekommen haben müßten.
Unsere Lehrer bekamen jedenfalls nie mit, wenn der bester Freind :ausheck: nach der Schule mal eben verdroschen wurde. (Er hätte taktisch sehr unklug gehandelt, hätte er am nächsten Tag die Begebenheit zum Besten gegeben) Andererseits war die "Qualität" aber auch eine völlig Andere. Ein "Prügelknabe" war völlig unbekannt, es gab weder Regelmäßigkeiten noch Wiederholungen (die Angelegenheit war mit eben diesem einen Male definitiv bereinigt), Perversionen waren undenkbar und das, sattsam bekannte , Brillenhämatom war ultima ratio.Im Grunde stehe ich dieser Geschichte ziemlich hilf- und verständnislos gegenüber. Derlei Dinge zu unternehmen erfordert, nach meinem Verständnis, den über Jahre antrainierten IQ einer Weinbergschnecke. Möglicherweise sollte man tatsächlich darüber nachdenken, ob hier das Strafrecht, mit seiner pädagogischen Intention, abhelfen kann. |
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