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Alt 04.01.2008, 23:13   #1
Killerkeks
 
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Ort: Keksdose ;)
Beiträge: 838
Killerkeks befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Razzien gegen Globalisierungskritiker waren rechtswidrig

Zitat:
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, die obersten Ankläger der deutschen Justiz seien in dem Fall gar nicht zuständig gewesen. Es bestünden "nachhaltige Zweifel", dass die Beschuldigten eine terroristische Vereinigung gebildet hätten. Auch sei keine besondere Bedeutung des Falles zu sehen. Beides sei aber Voraussetzung für eine Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft.
Quelle und ganzer Artikel: tagesschau.de

War ja eigentlich klar, oder?

kex
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..:: visit (¯`·. www.intim-board.info .·´¯) ::..

Es ist manchmal besser, überhaupt nicht zu denken als intensiv und falsch zu denken.

George Bernard Shaw (1856-1950)
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Alt 05.01.2008, 03:01   #2
Andreas57
 
Beiträge: n/a
Ich bin nach wie vor der haltlosen Überzeugung, daß Mörderzwieback fiehl gefährlischer als NSDAP, RAF und Al Queida ist.
Der Typ wird Bundeskranzler. Gnade uns Gott!
 
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Alt 05.01.2008, 13:44   #3
tfc
/(bb|[^b]{2})/
 
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tfc befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
War nicht klar.

Aber es ist ein erfreuliches Ergebnis.
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Alt 05.01.2008, 19:58   #4
Fokker
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Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
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Alt 06.01.2008, 13:58   #5
Leitwolf
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Da die Rechtswidrigkeit nicht am materiellen festgemacht wurde, sondern auf reinen Formfehlern basiert würde ich das Ganze nicht überbewerten.
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Charlton Heston

Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon.

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Alt 06.01.2008, 14:21   #6
Fokker
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Das Handeln der Bundesanwaltschaft war nicht richtig. Ich denke schon, dass dieses Urteil die Betroffenen befriedigt, selbst wenn es "nur" auf formalen Fehlern basiert.
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Alt 08.01.2008, 12:02   #7
Leitwolf
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Klar befriedigt das die Betroffenen, ändert aber nichts daran dass der Staat hier prinzipiell im Recht war.
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Alt 08.01.2008, 17:16   #8
Fokker
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Zitat: Leitwolf Beitrag anzeigen
ändert aber nichts daran dass der Staat hier prinzipiell im Recht war.
Also der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die Bundesanwaltschaft nicht zuständig war.
Darin liegt doch schonmal ein großer Unterschied - für mich als Laien heißt das, jede Staatsanwaltschaft hätte das regional einzeln anstrengen müssen und nicht aufgrund einer zentral gegebenen Anweisung.

Außerdem bestünden nachhaltige Zweifel an der Bildung einer terroristischen Vereinigung, laut dem BGH. Darum sei die Bundesanwaltschaft nicht zuständig gewesen. Nun frage ich mich, kann eine Staatsanwaltschaft unter diesen Vorraussetzungen überhaupt einen Durchsuchungsbefehl bekommen, bzw. wäre der nicht auch hinfällig sobald eine Beschwerde eingelegt würde?
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Alt 08.01.2008, 18:05   #9
Leitwolf
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Nur weil es sich nicht um eine terroristische Vereinigung handelt, heisst das ja noch lange nicht dass keine Straftaten begangen/geplant wurden.
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Alt 08.01.2008, 18:11   #10
Fokker
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Natürlich muss geplanten und begangenen Straftaten nachgegangen werden. Das steht wohl außer Frage.
Worin für mich der entscheidende Unterschied besteht, habe ich ja wohl auch schon im vorherigen Beitrag klar gemacht.
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