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Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 6
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Vorratsdatenspeicherung
Auf vielfachem Wunsch starte ich auch hier mal einen sräääddd zum geplanten Terroranschlag von Schäuble auf die Privatsphäre aller Bürger.
Mal Chronologisch: Internetanbieter speicherten die Verbindungsdaten der Kunden für eine gewisse Zeit. Die Telekom z.B. speicherte die IP Adressen seiner Kunden 90 Tage. Ein Kunde der Deutschen Telekom hat Klage dagegen eingereicht. Laut Gesetz dürfen Personenbezogene Daten nur zu Abrechnungszwecken und in Fällen bei Verdacht auf Straftaten gespeichert werden. Da der Kunde einen Flatratetarif hatte und die Summe in Flatratetarifen immer gleich ist, ist die Speicherung der IP Adresse nicht zu Abrechnungszwecken nötig und darf deshalb nicht gespeichert werden. Die Telekom hat dagegen Widerspruch (das heisst in der Rechtswelt irgendwie anders, komme aber nicht auf das Wort) eingelegt. Im November 2006 ist das Urteil aber rechtskräftig geworden. Der Richter hat entschieden, dass zu Abrechnungszwecken keine Speicherung der IP nötig ist. Und zwar nicht nur bei Flatrates, sondern in allen Tarifen. Leider setzte die Telekom dies nur für diesen einen Kunden um. Es soll aber weitere Kunden gegeben haben, die der Telekom mit einer Klage gedroht haben und von diesen Kunden dann ebenfalls nichts mehr gespeichert wurde. Als sich immer mehr Leute beschwerten und nachfragten, hat sich die Telekom entschieden, die Speicherung auf 7 Tage zu verkürzen. Damit will man dem Gerichtsurteil entgegenkommen, aber gleichzeitig auch noch ausreichend Schutz vor Missbrauch haben. Das verstößt natürlich weiterhin gegen Gesetze. Jetzt zur geplanten Vorratsdatenspeicherung, die ja das komplette Gegenteil von dem ist: Die Bundesregierung plant eine Zwangsspeicherung aller Daten für 6 Monate. Und zwar von allen Bürgern und ohne das ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Handy, Telefon, Internet. Alle Daten werden auf Vorrat gespeichert, falls jemand mal eine Straftat begehen sollte. Das ist die Totalüberwachung. Einige nennen es Stasi 2.0 Hoffnungsschimmer dass dies nicht umgesetzt wird oder aber irgendwann für nichtig erklärt werden wird, ist, dass diese gegen Grundrechte (u.a. Fernmeldegeheimnis) verstößt, verfassungswidrig und unverhältnismäßig ist. Siehe diese Stellungnahme: http://www.vorratsdatenspeicherung.d...22/79/lang,de/ Zitat: "Aus einer Studie des Bundeskriminalamts ergebe sich, dass eine Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote "von derzeit 55% im besten Fall auf 55,006% erhöhen" könne. Eine Vorratsdatenspeicherung hätte in Irland und anderen Staaten keinen ersichtlichen Einfluss auf die Kriminalitätsrate gehabt. "Somit ist nicht erkennbar, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Sicherheit der Bevölkerung stärkt." Stattdessen werde die Datenspeicherung "Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen." Müsse jeder die Aufzeichnung großer Teile seines Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens bedenken, seien "Kommunikationsstörungen und Verhaltensanpassungen" zu erwarten." Fassen wir zusammen: Die Aufklärungsquote erhöht sich im besten Fall um 0,006% Der Nutzen ist also verschwindend gering. Also absolut unzumutbar, wenn dafür die Daten der kompletten Bevölkerung ohne jeglichen Verdacht auf Vorrat gespeichert wird. Das ganze kann man falsche Prioritätensetzung nennen. Denn (Zitat): "Der Weltgesundheitsorganisation zufolge beruht der Verlust gesunder Lebenszeit für Westeuropäer zu 92% auf Krankheiten, zu 2% auf Verkehrsunfällen, zu 1% auf Stürzen, zu 1,7% auf Suizid und nur zu 0,2% auf Gewalt und Straftaten. Die großen Gesundheitsrisiken sind andere als Kriminalität: Bluthochdruck, Tabak, Alkohol, Cholesterin, Übergewicht, Fehlernäherung und Bewegungsmangel sind die Hauptrisikofaktoren. Auch dass uns Lebensrisiken wie Armut, Arbeitslosigkeit oder Naturkatastrophen treffen, ist weitaus wahrscheinlicher als das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden. Würde man z.B. den Tabakkonsum nur um 2% reduzieren, dann würde man der Gesundheit der Bevölkerung einen größeren Dienst erweisen als durch die Verhinderung sämtlicher Gewalttaten einschließlich Terrorismus. " Die heutigen Maßnahmen Straftaten zu verfolgen reichen völlig aus. Zumal man im Bereich Internet schon heute die höchste Aufklärungsquote aller Straftaten hat. Während im Internet letztes Jahr nur ca 360 Straftaten nicht aufgedeckt werden konnten, sind bei den restlichen Straftaten über 2 Millionen ungeklärt. Wenn man der Meinung ist, dass jede Maßnahme gerechtfertigt wäre, wenn man dadurch nur ein einzigen Menschenleben retten könnte, müsste sofort der Straßenverkehr verboten werden (dort zu sterben ist viel wahrscheinlicher als bei Terroranschlägen). Wird es aber nicht, weil es unzumutbar ist. Genau wie eine Totalüberwachung der Bevölkerung. Und deshalb: Gegen die Vorratdatenspeicherung! http://www.vorratsdatenspeicherung.de |
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Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 6
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Neue Hoffnung ist ein Fall aus Spanien. Ein Musikverband verlangt von der spanischen Telekom die Daten eines Kunden, der sich Lieder aus dem Internet runtergeladen hat.
Die spanische Telekom verweigert dies und will keine Daten rausgeben. Die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof sorgte für neuen Zündstoff und ist der Meinung, dass diese Daten auch nicht rausgegeben werden müssen. In Spanien gibt es schon soetwas wie eine Vorratsdatenspeicherung. Allerdings mit dem Hintergrund, schwere Straftaten aufzuklären. Da das runterladen von Liedern keine schwere Straftat ist, müssen die Daten ihrer Meinung nach nicht rausgegeben werden. Eine kurze Zusammenfassung (kompletter Inhalt unten im Link): 1. Daten wecken Begehrlichkeiten Eine sehr schöne Einleitung: „Der vorliegende Fall veranschaulicht, dass die Speicherung von Daten für bestimmte Zwecke den Wunsch weckt, diese Daten umfassender zu nutzen.“ 2. Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten zweifelhaft „Man kann daran zweifeln, ob die Speicherung von Verkehrsdaten aller Nutzer– gewissermaßen auf Vorrat – mit Grundrechten vereinbar ist, insbesondere da dies ohne konkreten Verdacht geschieht." Die Generalanwältin lässt die Frage offen, weil es in diesem Verfahren nicht darauf ankommt. Sie zitiert die Stellungnahmen der Europäischen Datenschutzbeauftragten, die eine Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßig bezeichnet haben. Sie zitiert außerdem das Bundesverfassungsgericht, demzufolge eine Vorratsdatenspeicherung ebenfalls unverhältnismäßig ist. 3. Verwendung von Vorratsdaten nur bei schwerer Kriminalität Selbst wenn eine Vorratsdatenspeicherung zulässig wäre, dürften auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten jedenfalls nicht direkt an Rechteinhaber herausgegeben werden. Allenfalls schwere Kriminalität erfordert die Verwendung auf Vorrat gespeicherter Daten. In Deutschland entzieht das dem aktuellen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung die Grundlage, der die Verwendung auf Vorrat gespeicherter Verkehrs- und Bestandsdaten nicht die Verfolgung schwerer Kriminalität beschränkt, sondern die Nutzung der Daten zu vielfältigen anderen Zwecken erlauben will. 4. Zugriff Privater auf Vorratsdaten auch nicht über Akteneinsicht Auf Vorrat gespeicherte Daten dürfen selbst dann nicht an Rechteinhaber übermittelt werden, wenn sie zunächst von staatlichen Stellen zur Strafverfolgung erlangt wurden. Dies ist in Deutschland bisher anders. Rechteinhaber erstatten bisher zuerst Strafanzeige und sehen dann die Akte der Staatsanwaltschaft ein, um den Betroffenen abmahnen oder verklagen zu können. 5. Datenübermittlung an Rechteinhaber muss staatlich beaufsichtigt werden Die Weitergabe von Telekommunikationsdaten an private Rechteinhaber darf nicht ohne Beteiligung staatlicher Stellen – etwa der Gerichte oder der datenschutzrechtlichen Kontrollinstanzen – erfolgen. Der Gesetzgeber darf die Weitergabe von Verkehrsdaten für die Ermöglichung einer zivilrechtlichen Verfolgung nicht schon wegen der möglichen Verletzung von Urheberrechten in Bagatellfällen erlauben. [.] Zitat: „Es ist allerdings nicht sicher, dass privates filesharing, insbesondere wenn es ohne Gewinnerzielungsabsicht geschieht, den Schutz von Urheberrechten hinreichend schwer gefährdet, um eine Inanspruchnahme dieser Ausnahme zu rechtfertigen. Inwieweit privates filesharing einen echten Schaden verursacht, ist nämlich umstritten. 6. Keine Speicherung von IP-Adressen zu Abrechnungszwecken Die Speicherung von IP-Adressen durch Internetprovider ist zu Abrechnungszwecken nicht erforderlich. Die Generalanwältin stellt dies nicht nur für Flatrates, sondern für alle Tarife fest. Damit ist die offenbar abweichende Auffassung etwa des Bundesdatenschutzbeauftragten falsch. Außerdem entzieht die Erkenntnis Argumenten der Zugangsprovider die Grundlage, sie könnten IP-Adressen nicht sofort löschen, weil sie aus dem Gesamtbestand erst die Daten der Flatratekunden ermitteln müssten. IP-Adressen sind in keinem Tarif abrechnungsrelevant und dürfen deshalb erst gar nicht protokolliert werden. Zitat: „Es ist bereits zweifelhaft, ob diese Ausnahme es überhaupt erlaubt, zu speichern, wem zu welcher Zeit eine dynamische IP-Adresse zugewiesen wurde. Regelmäßig bedarf es dieser Information nicht, um Gebühren des Zugangsanbieters abzurechnen. Die gängigen Abrechnungsverfahren beruhen auf der Dauer der Einwahl beim Zugangsanbieter oder auf dem Volumen des vom Nutzer erzeugten Datenverkehrs, falls nicht sogar die uneingeschränkte Nutzung des Zugangs gegen einen Pauschalbetrag vereinbart wurde. Wenn aber die Verarbeitung der IP-Adresse für die Abrechnung nicht nötig ist, darf sie auch dafür nicht gespeichert werden.“ 7. „Missbrauch“ von Telekommunikation erfasst nicht die Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken Ein „unzulässiger Gebrauch von elektronischen Kommunikationssystemen“, der die Speicherung von Kommunikationsdaten rechtfertigt, liegt nur vor, wenn das Kommunikationssystem manipuliert wird. Es genügt nicht, dass das Kommunikationsnetz nur zu rechtswidrigen Zwecken genutzt wird (z.B. Betrug, Terrorismus). In Deutschland wird die derzeitige siebentägige Vorratsspeicherung von IP-Adressen damit gerechtfertigt, § 100 TKG erlaube eine Datenspeicherung zur Missbrauchsbekämpfung. Die konkret genannten Missbrauchsfälle (Trojaner/Botnetze, Spamversand, Virenversand, DoS-Angriffe) stellen aber allesamt keine Manipulation des Kommunikationsnetzes – des Internet – dar. Es werden weder Passwörter für fremde Computer verschafft noch wird fremden Computern eine falsche Identität vorgespiegelt. Das Internet wird ordnungsgemäß genutzt, nur eben zu rechtswidrigen Zwecken. Das rechtfertigt eine Datenspeicherung – anders als der Bundesdatenschutzbeauftragte meint – nicht. § 100 TKG muss – anders als bisher – in Übereinstimmung mit dem Europarecht restriktiv ausgelegt werden. In jedem Fall rechtfertigt § 100 TKG nur die Speicherung der Daten von Nutzern, bei denen konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch bestehen. Das hat das Landgericht Darmstadt bereits 2006 entschieden. weiter gehts hier http://www.daten-speicherung.de/inde...enspeicherung/ |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.169
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Die EU hat ja eine entsprechende EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, soweit mir bekannt, wird auch dagegen geklagt, aber was nutzt dies uns Deutschen - nicht viel.
Das Gesetz ist in Deutschland auf den Weg gebracht und wird hoffentlich von einer Institution abgelehnt, die es passieren muss. Welches Gesetz wird schon 1:1 so umgesetzt, wie es in den Gesetzgebungsprozess geht? Zudem gibt es ja auch verschiedenste juristische Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung, so dass man auch noch auf eine Korrektur durch das bundesverfassungsgericht hoffen kann. Also ist der Zug zum Glück noch nicht ganz abgefahren. Persönlich würde ich eine simple Speicheranordnung für Kommunikationsdienste bevorzugen. In bestimmten Fällen könnte die Polizei so trotzdem Zugriff auf Daten nehmen, ohne gleich alle Bundesbürger unter Generalverdacht zu stellen.
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Benutzer
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 6
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Irland klagt gegen die Vorratsdatenspeicherung. Die Chance, dass diese gekippt wird ist sehr groß, da der Europäische Gerichtshof in einem anderen Fall ähnlich entschieden hat und eine einfache Fluggastdatenübermittlung für unzulässig erklärt hat.
Deshalb fordern die Datenschützer erstmal das Urteil abzuwarten. Wird die Vorratsdatenspeicherung auch für unzulässig erklärt, darf nichts mehr ohne Verdacht auf Missbrauch gespeichert werden. |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.169
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Soweit mir bekannt, wird bei einem positiven Urteil für den Kläger die nationale Gesetzgebung nicht beeinflußt. Hat Irland erfolg, wird imho nur die Richtlinie gekippt, weil das Gericht nur feststellen soll, dass soetwas nicht im Rahmen einer EG-Richtlinie beschlossen werden kann. Was die einzelnen Staaten machen dürfte also nicht beeinflußt werden.
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Registriert seit: 24.12.2003
Ort: Keksdose ;)
Beiträge: 838
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Die EU hat schon oft genug geltendes Recht der Länder eingeschränkt bzw. beeinflusst bzw. nichtig gemacht.
Aber wie du, hoffe auch ich noch ![]() kex
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Es ist manchmal besser, überhaupt nicht zu denken als intensiv und falsch zu denken. George Bernard Shaw (1856-1950) |
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#7 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
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Gestern hat der Bundestag die Vorratsdatenspeicherung beschlossen mit einer 2/3 Mehrheit.
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#8 |
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Benutzer
Registriert seit: 26.09.2007
Beiträge: 204
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die Chancen scheinen (glücklicherweise) ganz gut zu stehen dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt wird.
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.169
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Dann wird es halt vorerst gekippt. Glaubst du wirklich, wir kommen so um dies Gesetz herum?
Da dieses Gesetz von der EU-Ebene kommt, denke ich nicht, dass das Gesetz dann komplett verschwinden wird. Umgesetzt werden die Ideen in irgendeiner Form bestimmt.
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Administrator
Registriert seit: 26.11.2003
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Hi
Terrorismusaufklärung soll nicht das einzige Ziel sein: Weiter führt der Text allerdings aus, das diese Erweiterung erst nachträglich zum Umsetzungsgesetz hinzugefügt werden soll. Es ist echt erstaunlich, wie schnell "Terrorismusgesetze" praktische Anwendungen nach sich ziehen.
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mfg tdd
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#11 |
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Registriert seit: 26.09.2007
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Seit Mitte 2006 liegt von Irland eine Klage dagegen beim Europäischen Gerichtshof vor. Urteil erwartet: 2008. Es muss den Leuten da oben schon sehr gelegen gekommen sein, dass der EuGH monate-/jahrelang nicht zu Potte kam, so dass nun erfolgreich die Frist verstrichen ist wo die Direktive (größtenteils) von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden sein sollte. Selbst wenn nun die Direktive für nichtig erklärt wird hat das keinen Einfluß auf die bereits umgesetzten nationalen Gesetze, solange diese nicht separat von den nationalen Institutionen aufgehoben werden. Ein Schelm wer da Absicht vermutet ... ![]() Interessant wird das ganze wenn das BVerG das ganze für nicht verfassungskonform erklärt, während der EuGH das absegnet und die EU dann auf eine Durchsetzung pocht *scnr*. EU > Verfassung oder umgekehrt? @tdd Beide Forderungen wurden aber letztendlich abgelehnt und nicht aufgenommen. btw. irgendwo gabs vor einiger Zeit ne Antwort von nem SPD(?)-Experten zu lesen, dass das ganze Vorhaben sowieso garnix mit der angeblichen Terrorismusbekämpfug zu tun hat ![]() |
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#12 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.169
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Tja Imago, wenn der EuGH es kippt und wenn das Verfassungsgericht es kippt... das sind schonmal zwei "wenns". Wie du schon selber andeutest, ist dieses Gesetz scheinbar von den Politikern gewollt, ich sehe diesbezüglich ziemlich schwarz - lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen.
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#13 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
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Das Problem für die Polizei ist folgendes: Werden die Verbindungsdaten nicht gespeichert, dann gibt es im Nachhinein keine Möglichkeit mehr, nachzuvollziehen welcher Anschluss einen bestimmten Internetzugriff getätigt hat. Ich müsste also im Vorraus wissen, von welchem Computer aus eine Straftat begangen werden wird, um ihn nach der Tat oder bei ihrem Versuch überführen zu können. Die meisten Taten gelangen der Polizei aber naturgemäß eben erst nach der Tatausführung zur Kenntnis. Dann noch einen Täter zu ermitteln dürfte so gut wie unmöglich sein. Insofern macht die Speicherung durchaus Sinn. Die Frage ist allerdings, wie weit die Speicherungen gehen dürfen und unter welchen Vorraussetzungen sie an die Polizei weitergegeben werden sollen. Eine Speicherung gesendeter oder empfangener Daten geht |