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Alt 21.11.2007, 15:36   #1
Fokker
Forenbetreuer
 
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Fokker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Verordneter Kindsbesuch?

Zitat:
Muss ein Vater sein nichteheliches Kind sehen, auch wenn er dies nicht will? Mit dieser kniffligen Frage muss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht auseinandersetzen.
Quelle
Ziemlich krasse Situation. Ich finde es ist schwer, den Vater dazu zu zwingen. Welchen Sinn macht es denn, ein Kind mit einem Vater zusammenzubringen, der nichts von dem Kind wissen will. Da kann meiner Meinung nach kein Urteil helfen.
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Alt 21.11.2007, 15:51   #2
tfc
/(bb|[^b]{2})/
 
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Registriert seit: 26.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 77
tfc befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Der Vater hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Kind so aufgezogen wird, dass es sich mal selbst versorgen kann.

Ob er das direkt macht oder nicht, muss völlig ihm selbst überlassen sein. Er hat in letzterem Fall einfach nur Unterhaltsleistungen zu zahlen, und zwar so, dass seine Stellvertreter keine finanziellen Nachteile dadurch verspüren, weil er fehlt.
tfc ist offline  
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Alt 21.11.2007, 18:49   #3
tdd
Administrator
 
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Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 737
tdd hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
Hi
Zahlen tut er ja bereits. Allerdings ist das eine echt schwierige Sache. Der Vater hat damit im Prinzip seine Schuldigkeit getan. Aber es ist für das Kind auch nicht unbedingt gut, ohne Vater aufzuwachsen.
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mfg
tdd
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Alt 21.11.2007, 19:50   #4
tfc
/(bb|[^b]{2})/
 
Benutzerbild von tfc
 
Registriert seit: 26.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 77
tfc befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wieso ist das ne schwierige Sache?

Nur weil das jetzt hunderte von Jahren lang so der Standard war, muss das ja nicht heißen, dass es für das Kind "nicht gut" ist, ohne Vater aufzuwachsen.
tfc ist offline  
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Alt 21.11.2007, 19:54   #5
System
Schlächter
 
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Registriert seit: 07.05.2004
Beiträge: 383
System befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Abgesehen davon wachsen auch viele Kinder, die mit Vater aufwachsen, ohne Vater auf, weil dieser den ganzen Tag arbeitet und sich abends nicht mehr um die Kinder kümmert.
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Alt 21.11.2007, 23:11   #6
Leitwolf
Querschläger
 
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Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.180
Leitwolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wäre es nicht eher angebracht, dass der uneheliche Vater erstmal überhaupt das Recht kriegt sein Kind zu sehen, bevor man versucht ihm gerichtlich die Pflicht dazu aufzudrücken?
__________________
"Political correctness is tyranny with manners".
Charlton Heston

Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon.

Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze.
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Alt 21.11.2007, 23:53     #7
Fokker
Forenbetreuer
 
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Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.163
Fokker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat: tdd
Der Vater hat damit im Prinzip seine Schuldigkeit getan.
Scheinbar gibt es einen Paragraphen, der dem Kind das Recht auf Umgang mit seinen Erzeugern garantiert:
Zitat: BGB
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
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