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#1 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 2.963
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Verordneter Kindsbesuch?
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#2 |
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/(bb|[^b]{2})/
Registriert seit: 25.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 77
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Der Vater hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Kind so aufgezogen wird, dass es sich mal selbst versorgen kann.
Ob er das direkt macht oder nicht, muss völlig ihm selbst überlassen sein. Er hat in letzterem Fall einfach nur Unterhaltsleistungen zu zahlen, und zwar so, dass seine Stellvertreter keine finanziellen Nachteile dadurch verspüren, weil er fehlt. |
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#3 |
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Administrator
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 719
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Hi
Zahlen tut er ja bereits. Allerdings ist das eine echt schwierige Sache. Der Vater hat damit im Prinzip seine Schuldigkeit getan. Aber es ist für das Kind auch nicht unbedingt gut, ohne Vater aufzuwachsen.
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mfg tdd
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#4 |
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/(bb|[^b]{2})/
Registriert seit: 25.09.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 77
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Wieso ist das ne schwierige Sache?
Nur weil das jetzt hunderte von Jahren lang so der Standard war, muss das ja nicht heißen, dass es für das Kind "nicht gut" ist, ohne Vater aufzuwachsen. |
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#5 |
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Schlächter
Registriert seit: 07.05.2004
Beiträge: 382
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Abgesehen davon wachsen auch viele Kinder, die mit Vater aufwachsen, ohne Vater auf, weil dieser den ganzen Tag arbeitet und sich abends nicht mehr um die Kinder kümmert.
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#6 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.130
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Wäre es nicht eher angebracht, dass der uneheliche Vater erstmal überhaupt das Recht kriegt sein Kind zu sehen, bevor man versucht ihm gerichtlich die Pflicht dazu aufzudrücken?
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"Political correctness is tyranny with manners". Charlton Heston Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon. Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze. |
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#7 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 2.963
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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