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Alt 23.07.2007, 19:29   #1
Killerkeks
 
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Killerkeks befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Berufsverbot für Lehrer

Am 1. August 2005 beantragte der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy die Einstellung in den hessischen Schuldienst. Am 25. August erhielt der Bewerber zunächst eine verbindliche Einstellungszusage des Staatlichen Schulamts des Kreises Bergstraße/Odenwald. Überraschend wurde Csaszkóczy noch am Tag seines Dienstantritts zum neuen Schuljahr vom Staatlichen Schulamt mitgeteilt, dass seine Einstellung aufgrund seines Engagements gegen Rechtsextremismus und seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) abgelehnt werde. Im Jahr 2004 hatte die damalige baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan bereits ein Berufsverbot gegen den Realschullehrer verhängt und damit die deutsche Berufsverbotspraxis der 70er Jahre wiederbelebt. Über das Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy wird am 2.8.07 nun vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt verhandelt. Die GEW Hessen und die GEW Baden-Württemberg unterstützen Michael Csaszkóczy und haben die Kultusministerien in Baden-Württemberg und Hessen wiederholt dazu aufgerufen, das Berufsverbot zurückzunehmen.

Weitere Informationen: www.gegen-berufsverbote.de

Was haltet ihr davon? Ich finds absolut daneben und halte es für einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

kex
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Alt 24.07.2007, 05:09   #2
Raptor
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Raptor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Noch ein Link mit derselben Thematik, wenn auch aus der anderen Ecke:
http://www.zeit.de/2007/28/NPD-Lehrer?page=all

Allgemein stellt sich sicherlich die Frage, wie man mit Leuten, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen (könnten) umgehen soll. Vor Allem wenn diese eine Funktion als Lehrende wahrnehmen.
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Alt 24.07.2007, 05:37   #3
Fokker
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Nun, ein Berufsverbot ist dies ja nicht wirklich. Der Lehrer ist ja nur nicht für den staatlichen Schuldienst zugelassen. Ich finde es richtig, dass der Background von angehenden Lehrern überprüft wird. Immerhin können sie in ihrer Position Schaden anrichten.
Kaum einer möchte zusehen, wie unsere Kinder von Extremisten jeglicher coleur (egal ob links-, rechts oder religiösextremistisch) unterrichtet werden.
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Alt 25.07.2007, 19:28     #4
Killerkeks
 
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Killerkeks befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
1. finds auch richtig, dass man sie überprüft
2. finde ich es fatal die antifa zu verteufeln, dann kommt als nächstes attac, dann Gewerkschaften und anschließend der Verband von Ökobauern, der den Schülern nur noch Öko-food aufdrücken könnte
3. Schaden richten vor Allem ungebildete Lehrer an, die von Methodik und Didaktik, Lehrmethoden keine Ahnung haben und über keine aktuellen fachlichen, pädagogischen Fähigkeiten besitzen - Trotzdem tun wir nichts dagegen...

Find den Fall hier lächerlich....

kex
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Alt 25.07.2007, 21:43   #5
tdd
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tdd hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
Hi
wer schon Mitglied in einer Organisation ist, die schon auf ihrer Internetseite
Zitat:
Mit dem vermeintlich vollzogenen Bruch mit der nationalsozialistischen Vergangenheit wird der Aufstieg der BRD zur politischen und militärischen Hegemonialmacht innerhalb des imperialistischen Herrschaftskomplexes Europäische Union (EU) legitimiert.
stehen hat, dem kann keine Neutralität zugetraut werden. Dazu kommt noch die Einschätzung des Landtags über diese Organisation:
Zitat:
1. Die freiheitliche demokratische Grundordnung wird abgelehnt.
2. Militante Maßnahmen werden als legitimes Mittel im Kampf
bezeichnet.
3. Faschistische Gruppen soll nicht nur verbal entgegengetreten werden, sondern auch mit direkten Angriffen
Ich glaube, wir können alle froh sein, dass der nicht Lehrer wird.
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mfg
tdd
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Alt 28.07.2007, 20:32   #6
Jockel
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Zitat: Killerkeks Beitrag anzeigen
2. finde ich es fatal die antifa zu verteufeln, dann kommt als nächstes attac, dann Gewerkschaften und anschließend der Verband von Ökobauern, der den Schülern nur noch Öko-food aufdrücken könnte
Da hast du schon recht, aber woher willst du denn wissen, dass dieser Herr nicht vielleicht so weit gehen würde und die Schüler so weit manipuliert, dass sie nicht mehr unserer so heiß geliebten Meinungsfreiheit unterliegen.
Ich sehe da keinen unterschied, ob eine muslimische Lehrerin ihr Kopftuch abzu legen hat, wenn sie in die Schule kommt, oder ob ein anderer wegen einer,scheinbar gegen den Staat gerichteten, Vereinigung nicht unterrichten darf.
Jetzt kommt nicht das Kopftuch ist was anderen, ob Glaubens- oder Meinungsfreiheit wo ist da der unterschied. Ok im Bayern hängen Kreuze in den Klassen, aber da würde ich meine Kinder auch nicht hinlassen.
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Alt 31.07.2007, 11:52     #7
Killerkeks
 
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Ich weiß bei keinem Lehrer was er mit meinen Kindern einstellt. Er kann einseitig rechts unterrichten - egal ob er Mitglied in einer rechten Vereinigung oder Kameradschaft ist oder nicht. Wie ein Lehrer jemanden so manipuliert, dass er nicht mehr der Meinungsfreiheit unterliegt, verstehe ich nicht ?!
Ich sehe da sehr wohl einen Unterschied, die Lehrerin legt nämlich nicht ihre Überzeugung ab, sondern ein Kopftuch (und selbst das finde ich falsch).
Wenn du also in Niederbayern wohnst, ziehst du 300km weiter in den Norden, reißt dein Kind aus seinem persönlichen Umfeld und der gewohnten Umgebung, damit es keine Kreuze in der Schule hat? Dann würd ich doch lieber gegen die Kreuze vorgehn....


kex
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Alt 06.08.2007, 10:53   #8
Fokker
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Zitat: Killerkeks
Ich weiß bei keinem Lehrer was er mit meinen Kindern einstellt. Er kann einseitig rechts unterrichten - egal ob er Mitglied in einer rechten Vereinigung oder Kameradschaft ist oder nicht.
Naja, du achtest ja schon auf deine Kinder und was diese erzählen und machst dir auch selber ein Bild von den Lehrern am Elternabend/Elternsprechtag. Natürlich ist es dir möglich im Falle eines Lehrers, der seine politische Einstellung in den Unterricht einbringt, bzw. auch versucht zu beeinflussen, entsprechende Verfahren einzuleiten.
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Alt 07.08.2007, 12:16   #9
Leitwolf
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Wer ein Bayern in ein Beamtenverhältnis berufen werden will, der muss auch die sogenannte politische Eignung mitbringen. Das bedeutet die Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Und diese ist regelmäßig dann in Zweifel zu ziehen, wenn der Bewerber einer Partei oder Organisation angehört, die als extremistisch einzustufen ist. Das wird ein Ba-Wü oder Hessen nicht großartig anders sein, als im Freistaat.
Ich will nicht, dass meine Kinder von einem Mitglied der "Antifa" unterrichtet werden. Ich will auch nicht, dass der Kollege neben mir im Streifenwagen bei der NPD ist. Was passiert wenn der Staat Personen beschäftigt die ihn im Grunde ablehnen, das hat man in der Weimarer Republik gesehen.
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Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon.

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Alt 15.08.2007, 00:46     #10
Killerkeks
 
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btw. Ich wollte auch nicht, dass mein Kind von einem CSU-Mitglied unterrichtet wird ;P

sorry musste ich mal los werden ;o)
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Alt 16.08.2007, 15:09   #11
Leitwolf
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Willst du allen Ernstes die CSU mit NPD oder Antifa vergleichen?
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Alt 16.08.2007, 16:55     #12
Killerkeks
 
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Nö, war nie meine Absicht
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Alt 16.08.2007, 17:20   #13
Fokker
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Auch gegen jemand, der sein Parteibuch in den Unterricht trägt, kann Beschwerde eingelegt werden. Schließlich besteht eine Neutralitätspflicht.
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Alt 16.08.2007, 21:09   #14
Leitwolf
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Nö, war nie meine Absicht
Was sollte dein Kommentar denn dann heissen?
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