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Alt 25.06.2004, 11:04   #1
Fokker
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Daumen hoch BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig

Zitat:
Die Lehrerin Fereshta Ludin hat den Streit um das Kopftuchverbot verloren. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag die Klage der Frau zurückgewiesen. Zugleich bescheinigten die Richter dem Schulgesetz von Baden-Württemberg verfassungsgemäß zu sein.
(...)
Das Gericht befaßte sich mit den baden-württembergischen und niedersächsischen Regelungen, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuch im Schuldienst verabschiedet worden waren.
[FAZ]http://www.faz.net/s/Rub812F1B901A514F208C613F6B1B336BCC/Doc~EBF5C75CD87AE4E18BC13D9D8F1DE6595~ATpl~Ecommon ~Sspezial.html[/FAZ]

Eine deutschstämmige Muslimin hat indes auf das Tragen eines Kopftuches verzichtet und wird daraufhin in Niedersachsen als Lehrerin beschäftigt.

Ich begrüße das Urteil. Das Kopftuch ist für mich schon ein eindeutiges Bekenntnis zu einer Religion, wird es denn so getragen, wie es von der Religion vorgeschrieben wird.
Um eines von vorneherein klarzustellen: Kreuze oder ähnliche christliche Symbole, haben natürlich ebensowenig in Schulen zu suchen!
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Alt 25.06.2004, 15:08   #2
tdd
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig

Hi
also ich finde, dass ist eine Einschränkung der Religionsfreiheit.
Zitat:
GG Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Natürlich darf man dabei keine muslimische Frau gezwungen werden ein Kopftuch zu tragen als Ausdruck der Unterdrückung. Entscheidet sich aber eine muslimische Frau selber ein Kopftuch tragen zu wollen, soll sie das tun, auch in der Schule. Ich denke, dadurch werden die Schüler nicht missioniert, höchstens tolleranter.
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tdd
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Alt 25.06.2004, 15:58   #3
Gothmog
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig

Ob Toleranz was mit toll zu tun hat? ;-)

Ich denke ganz oder gar nicht. Entweder verbieten wir christliche Symbole ebenfalls, oder alles wird geduldet.
In christlichen Schulen ist das natürlich was anderes. Aber da müssen die Lehrer auch getauft sein.

Wobei die Glaubensfreiheit im Grundgesetz wohl mit einem anderen Hintergedanken, nämlich dem Schutz vor Verfolgung, dort hineingekommen ist. War ja damals recht aktuell. Ob die sich jetzt gedacht haben, dass auch Muslime mit Kopftuch Kinder verziehen dürfen, wage ich mal zu bezweiflen.
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Alt 25.06.2004, 21:02   #4
Andreas57
 
Beiträge: n/a
AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig

Zitat:
Natürlich darf man dabei keine muslimische Frau gezwungen werden ein Kopftuch zu tragen als Ausdruck der Unterdrückung.
Was hat das Kopftuch mit Unterdrückung zu tun?
Lies´ mal den Koran und/oder informiere Dich einfach mal 30 Jahre zurück. Für europäische Frauen war das Kopftuch damals auch kein Symbol, sondern nur ein Kleidungsstück. Erst mit dem Eintreffen der ersten türkischen Gastarbeiter wurde das plötzlich so interpretiert.

Zitat:
Ich denke ganz oder gar nicht. Entweder verbieten wir christliche Symbole ebenfalls, oder alles wird geduldet.
Jedenfalls kann ich für meine Kinder bei einer Muslima keine größere Gefahr als bei einer gläubigen Christin erkennen.
 
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Alt 26.06.2004, 10:00     #5
Fokker
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig

Zitat: Andreas57
Was hat das Kopftuch mit Unterdrückung zu tun?
In einigen arabischen Ländern werden Frauen gezwungen sich entsprechend zu kleiden.
Im Gegensatz zum Mann unterliegt die Frau im Koran wesentlich strengeren Bekleidungsvorschriften: Nur Gesicht und Hände (bis zum Handgelenk) dürfen unbedeckt sein.
Der Mann muss im Vergleich dazu nur den Bereich vom Bauchnabel bis zum Knie verdecken.
Zitat: tdd
also ich finde, dass ist eine Einschränkung der Religionsfreiheit.
Du kannst deine Religion ausüben, aber nicht, wenn du den Staat vertrittst und du eine Vorbildfunktion besitzt, in der es sehr wünschenswert ist, dass du eine neutrale Haltung einnimmst.
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Alt 26.06.2004, 15:21   #6
Imago
 
Beiträge: n/a
AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig

Zitat: Fokker
Ich begrüße das Urteil. Das Kopftuch ist für mich schon ein eindeutiges Bekenntnis zu einer Religion, wird es denn so getragen, wie es von der Religion vorgeschrieben wird.
Warum sollte jemand aufgrund eines Bekenntnisses zu einer bestimmten Religion anders behandelt werden?
Ich sehe das genauso wie tdd als Einschränkung der Religionsfreiheit.

Zitat: Fokker
Du kannst deine Religion ausüben, aber nicht, wenn du den Staat vertrittst und du eine Vorbildfunktion besitzt, in der es sehr wünschenswert ist, dass du eine neutrale Haltung einnimmst.
man kann doch auch eine neutrale Haltung einnehmen, obwohl man einer Religion angehört oder?
Alles was die Leute befürchten ist doch, dass Lehrerinnen mit Kopftuch automatisch als Missionare des Islams in den Schulen auftreten würden .
Aber woher nehmen wir uns das Recht heraus, aufgrund eines Kleidungsstückes beurteilen zu können was in den Köpfen eines Menschen vorgeht?
Aufgrund dieser Vorurteile Gesetze wie dieses zu verabschieden und gutzuheissen kommt für mich einer Diskriminierung und damit Verletzung des Grundgesetzes gleich. Ich hoffe das Bundesverfassungsgericht setzt dem einen Riegel vor.

CU
Imago

Btw.: Ein imho seh lesenswertes Kommentar zu diesem Thema findet man hier:
Zitat:
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Neutralitätspflicht des Staates in Religionsfragen neu interpretiert. Es gilt: Der Staat verhält sich neutral, wenn er christlichen, jüdischen und moslemischen Lehrerinnen gleichermaßen das Tragen des Kopftuchs im Unterricht verbietet. Er verhält sich neutral, wenn er den Lehrern untersagt, durch ihre Bekleidung politische, religiöse oder weltanschauliche Bekundungen abzugeben, die den Schulfrieden stören könnten, wobei er bestimmen kann, dass das Tragen christlicher oder jüdischer Symbole niemals den Schulfrieden stört. Das Bundesverwaltungsgericht hat - nicht ausdrücklich, aber im Ergebnis - entschieden, dass der Staat sich im Streit um das Kopftuch neutral verhält, wenn er sich explizit nicht neutral verhält. Die Richter - die mit ihrer Entscheidung einer entsprechenden Regelung des Landes Baden-Württemberg verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigten - haben damit die Diskriminierung als Synonym für Neutralität gesetzt und das Verbot als Synonym für Toleranz. Respekt!
[...]
 
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Alt 27.06.2004, 02:45   #7
Andreas57
 
Beiträge: n/a
AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig

Zitat:
In einigen arabischen Ländern werden Frauen gezwungen sich entsprechend zu kleiden.
Im Gegensatz zum Mann unterliegt die Frau im Koran wesentlich strengeren Bekleidungsvorschriften: Nur Gesicht und Hände (bis zum Handgelenk) dürfen unbedeckt sein.
Der Mann muss im Vergleich dazu nur den Bereich vom Bauchnabel bis zum Knie verdecken.
Und?
Ich spreche nicht von "einigen arabischen Ländern". Sitte, Moral und Tradition stehen hier nicht zur Debatte, oder? Was glaubst Du was hier abgeht, wenn sich Eine/Einer zur Gewohnheit macht mit raushängenden primären Geschlechtsmerkmalen herumzulaufen.
Im Koran steht lediglich, daß sich die Frau "bedecken" soll. Dies bezieht sich auf die Haare und die Körperform.
Bedenkt man nun, in welch archaischer Gesellschaft der Religiongründer verwurzelt war, so ist diese Regel, entgegen der heute leider weit verbreiteten Auffassung, nachgerade revolutionär. Nebenbei, der Körperschleier war in der Antike weit verbreitet (siehe unser heutigen Pinguine )
Der Prophet Mohammed schuf vielmehr erstmals Rechtssicherheit für Frauen. Vorher unbekannt, gab es nun nicht nur klar definiertes Scheidungs- und Erbrecht, sondern überhaupt die Einbeziehung der Frau in die Gesellschaft. Es tut hier nichts zur Sache, daß diese Regeln heutzutage überholt erscheinen oder schlichtweg nicht verstanden werden.
Auch, und gerade, die emanzipierte Muslima trägt das Kopftuch zum Zeichen ihres Glaubens. Übrigens ebenso wie die gläubige Katholikin das Kreuz als Schmuck und Wahrzeichen trägt und in der Kirche ihr Haupt bedeckt.
Zitat:
Du kannst deine Religion ausüben, aber nicht, wenn du den Staat vertrittst und du eine Vorbildfunktion besitzt, in der es sehr wünschenswert ist, dass du eine neutrale Haltung einnimmst.
Neutralität auf Kosten meiner Überzeugung?
Wie verquast bist Du denn?
Hast Du das "Recht auf freie Meinungsäußerung" noch erinnerlich?
Wie kommst Du nur darauf, daß die Wahl der äußeren Erscheinung einer Missionierung gleichzusetzen ist?
Manipulation findet immer und überall statt. Du manipulierst mich, ich Dich, Hans die Lotte usw. und so fort. Die einfache Existenz des Einen manipuliert den Anderen.
Und plötzlich kommt ein Haufen Dünnbrettbohrer mit der Behauptung, die Kleidung einer Frau beeinflusse die Schulkinder.
Das ist schon auserlesen beschränkt!
 
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Alt 27.06.2004, 12:21     #8
Fokker
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig

Zitat: Andreas57
Und?
Ich spreche nicht von "einigen arabischen Ländern". Sitte, Moral und Tradition stehen hier nicht zur Debatte, oder? Was glaubst Du was hier abgeht, wenn sich Eine/Einer zur Gewohnheit macht mit raushängenden primären Geschlechtsmerkmalen herumzulaufen.
Im Koran steht lediglich, daß sich die Frau "bedecken" soll. Dies bezieht sich auf die Haare und die Körperform.
Bedenkt man nun, in welch archaischer Gesellschaft der Religiongründer verwurzelt war, so ist diese Regel, entgegen der heute leider weit verbreiteten Auffassung, nachgerade revolutionär. Nebenbei, der Körperschleier war in der Antike weit verbreitet (siehe unser heutigen Pinguine )
Der Prophet Mohammed schuf vielmehr erstmals Rechtssicherheit für Frauen. Vorher unbekannt, gab es nun nicht nur klar definiertes Scheidungs- und Erbrecht, sondern überhaupt die Einbeziehung der Frau in die Gesellschaft. Es tut hier nichts zur Sache, daß diese Regeln heutzutage überholt erscheinen oder schlichtweg nicht verstanden werden.
Auch, und gerade, die emanzipierte Muslima trägt das Kopftuch zum Zeichen ihres Glaubens. Übrigens ebenso wie die gläubige Katholikin das Kreuz als Schmuck und Wahrzeichen trägt und in der Kirche ihr Haupt bedeckt.
Ich habe das doch garnicht bewertet. Aber anscheinend siehst du da immerhin erklärungsbedarf.
Zitat:
Neutralität auf Kosten meiner Überzeugung?
Solange du ein bestimmtes Amt inne hast musst du schon darauf achten. Nun das ist doch nichts neues.
Als Lehrer ist man verpflichtet die Neutralität in Politik und Religion zu wahren.
Zitat:
Wie kommst Du nur darauf, daß die Wahl der äußeren Erscheinung einer Missionierung gleichzusetzen ist?
Wo soll das stehen? Ich denke allerdings schon, dass durch dieses Kopftuch auch ein bestimmtes Weltbild vermittelt wird, da es ja -so wie es getragen wird- schon sehr spezifisch ist.
Andere vertreten auch die Ansicht, dass sich Personen durch dieses Kopftuch angegriffen füllen könnten, da es für viele ein Symbol der Unterdrückung darstellt.
Zitat:
Die einfache Existenz des Einen manipuliert den Anderen.
Sicherlich, aber man kann versuchen den Einfluß so gering wie möglich zu halten und wo kein Kläger ist....
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Geändert von Fokker (27.06.2004 um 12:48 Uhr).
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Alt 27.06.2004, 13:31   #9
Gothmog
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig

Zitat: Fokker
Andere vertreten auch die Ansicht, dass sich Personen durch dieses Kopftuch angegriffen füllen könnten, da es für viele ein Symbol der Unterdrückung darstellt.
Nun, die werden sich eher durch ihre Unterdrücker angegriffen fühlen und haben deswegen vielleicht auch etwas dagegen, ein Kopftuch zu tragen. Das ist ja auch okay, denn niemand hier will jemanden dazu zwingen, ein Kopftuch zu tragen.

Zitat: Fokker
Als Lehrer ist man verpflichtet die Neutralität in Politik und Religion zu wahren.
Und Neutralität wahren kann man natürlich nicht, wenn man Symbole seiner Religion trägt.

Du klingst ein bisschen so, als müsste man die armen Schüler vor jeglichem Einfluß nicht-atheistischer Menschen schützen. Die konsequente Folge deiner Vorstellung von Neutralität des Staates wären ausschließlich nicht-religiöse Lehrer. Schließlich ist dir die Abschaffung religiöser Symbole in Schulen wichtiger als die Gleichbehandlung der Religionen.

Neutralität des Staates erreichen wir bereits, wenn dieser die verschiedenen Religionsangehörigen gleich behandelt. Dazu müssen wir die Vertreter desselben nicht gleichschalten und ihnen die Religionsfreiheit versagen.
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Alt 27.06.2004, 13:44     #10
Fokker
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig

Zitat: Gothmog
Und Neutralität wahren kann man natürlich nicht, wenn man Symbole seiner Religion trägt.
Persönlich bin ich der Meinung, dass man durch ein religiöses Zeichen, bereits ein eindeutiges Statement abgegeben hat.
Zitat:
Du klingst ein bisschen so, als müsste man die armen Schüler vor jeglichem Einfluß nicht-atheistischer Menschen schützen.
Naja, "schützen" ist zu hart ausgedrückt, aber ich sehe nicht ein, warum diese Symbole einen Platz in der Schule finden sollten.
Zitat:
Dazu müssen wir die Vertreter desselben nicht gleichschalten und ihnen die Religionsfreiheit versagen.
Dieses Amt ist nunmal untrennbar mit der Neutralität verbunden und das schließt eben die Demonstration des eigenen Glaubens mit ein.
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Alt 27.06.2004, 16:11   #11
Gothmog
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig

Zitat: Fokker
Persönlich bin ich der Meinung, dass man durch ein religiöses Zeichen, bereits ein eindeutiges Statement abgegeben hat.
Sicher. Dann ist die Religionszugehörigkeit klar. *shrug*

Zitat:
Naja, "schützen" ist zu hart ausgedrückt, aber ich sehe nicht ein, warum diese Symbole einen Platz in der Schule finden sollten.
Stichwort Religionsfreiheit.

Zitat:
Dieses Amt ist nunmal untrennbar mit der Neutralität verbunden und das schließt eben die Demonstration des eigenen Glaubens mit ein.
Ein Kopftuch, ein Kreuz oder ein Buddha ist ja nun ein bisschen was anderes als Fähnchen und T-Shirt mit der Aufschrift "Wählt FDP!" oder sowas.

Ich sehe kein ernsthaftes Problem bei kopftuchtragenden Lehrer(inne)n. Die Gleichbehandlung, die der Staat hier den verschiedenen Religionszugehörigen zudenkt, kann ich beim besten Willen nicht gutheißen.
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Alt 27.06.2004, 18:31   #12
Leitwolf
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Zitat: Gothmog
Ich sehe kein ernsthaftes Problem bei kopftuchtragenden Lehrer(inne)n.
Ich sehe da schon ein Problem bei.
Wenn man mal die rosarote Brille der "politicall corectness" abnimmt und einen Blick auf die islamische Kultur wirft, wird man eklatante Unterschiede zwischen ihr und unserer Gesellschaft entdecken.
Da kommen wir letztlich wieder in die Debatte mit der Leit- (Leid? Light? ) kultur.

Letztendlich erwarte ich von einem Einwanderer ein gewisses Maß an Integration. Das ist schon in seinem eigenen Interesse erforderlich.
Das wurde in Deutschland ziemlich verbockt. Statt zu integrieren haben wir auf alles und jedes Rücksicht genommen, was die Einwanderer aus ihrer Heimat mitbrachten.
Die Folgen? Keine Integration, viele sprechen nicht einmal ein ordentliches Deutsch, jede Volksgruppe kocht ihr eigenes Süppchen.
Wirf mal einen Blick auf einen Hauptschulhof...

Nein, ich bin nicht dafür, jedem meine "Kultur" aufzuzwingen. Ich käme niemals auf die Idee einen Türken dazu zu zwingen Schweinefleisch zu essen etc.
Aber gewisse Ansichten sind in einem Staat wie dem unseren absolut inakzeptabel! Dazu gehört das im Islam gepredigte Frauenbild und die Art und Weise, wie viele Türken z.B. mit ihren Töchtern umgehen.

Es ist schlimm genug, dass die Grünen seit Jahren ein Gesetz blockieren, dass es verbietet Türkinnen in ihrer Heimat zwangszuverheiraten.
Aber wenn Lehrer als Staatsdiener und "Vorbilder" dann auch noch vorleben, dass Frau sich so zu verhalten hat?
Nun, mir kanns eigentlich egal sein, ich hab nie viel für den Feminismus übrig gehabt...
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