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#1 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.134
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Eine deutschstämmige Muslimin hat indes auf das Tragen eines Kopftuches verzichtet und wird daraufhin in Niedersachsen als Lehrerin beschäftigt. Ich begrüße das Urteil. Das Kopftuch ist für mich schon ein eindeutiges Bekenntnis zu einer Religion, wird es denn so getragen, wie es von der Religion vorgeschrieben wird. Um eines von vorneherein klarzustellen: Kreuze oder ähnliche christliche Symbole, haben natürlich ebensowenig in Schulen zu suchen!
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#2 |
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Administrator
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 736
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig
Hi
also ich finde, dass ist eine Einschränkung der Religionsfreiheit.
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mfg tdd
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#3 |
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Benutzer
Registriert seit: 28.03.2004
Beiträge: 185
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig
Ob Toleranz was mit toll zu tun hat? ;-)
Ich denke ganz oder gar nicht. Entweder verbieten wir christliche Symbole ebenfalls, oder alles wird geduldet. In christlichen Schulen ist das natürlich was anderes. Aber da müssen die Lehrer auch getauft sein. Wobei die Glaubensfreiheit im Grundgesetz wohl mit einem anderen Hintergedanken, nämlich dem Schutz vor Verfolgung, dort hineingekommen ist. War ja damals recht aktuell. Ob die sich jetzt gedacht haben, dass auch Muslime mit Kopftuch Kinder verziehen dürfen, wage ich mal zu bezweiflen. |
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#4 |
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Beiträge: n/a
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig
Lies´ mal den Koran und/oder informiere Dich einfach mal 30 Jahre zurück. Für europäische Frauen war das Kopftuch damals auch kein Symbol, sondern nur ein Kleidungsstück. Erst mit dem Eintreffen der ersten türkischen Gastarbeiter wurde das plötzlich so interpretiert. |
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#5 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.134
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig
Im Gegensatz zum Mann unterliegt die Frau im Koran wesentlich strengeren Bekleidungsvorschriften: Nur Gesicht und Hände (bis zum Handgelenk) dürfen unbedeckt sein. Der Mann muss im Vergleich dazu nur den Bereich vom Bauchnabel bis zum Knie verdecken.
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#6 |
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Beiträge: n/a
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig
Ich sehe das genauso wie tdd als Einschränkung der Religionsfreiheit. Alles was die Leute befürchten ist doch, dass Lehrerinnen mit Kopftuch automatisch als Missionare des Islams in den Schulen auftreten würden .Aber woher nehmen wir uns das Recht heraus, aufgrund eines Kleidungsstückes beurteilen zu können was in den Köpfen eines Menschen vorgeht? Aufgrund dieser Vorurteile Gesetze wie dieses zu verabschieden und gutzuheissen kommt für mich einer Diskriminierung und damit Verletzung des Grundgesetzes gleich. Ich hoffe das Bundesverfassungsgericht setzt dem einen Riegel vor. CU Imago Btw.: Ein imho seh lesenswertes Kommentar zu diesem Thema findet man hier: |
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#7 |
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Beiträge: n/a
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig
Ich spreche nicht von "einigen arabischen Ländern". Sitte, Moral und Tradition stehen hier nicht zur Debatte, oder? Was glaubst Du was hier abgeht, wenn sich Eine/Einer zur Gewohnheit macht mit raushängenden primären Geschlechtsmerkmalen herumzulaufen. Im Koran steht lediglich, daß sich die Frau "bedecken" soll. Dies bezieht sich auf die Haare und die Körperform. Bedenkt man nun, in welch archaischer Gesellschaft der Religiongründer verwurzelt war, so ist diese Regel, entgegen der heute leider weit verbreiteten Auffassung, nachgerade revolutionär. Nebenbei, der Körperschleier war in der Antike weit verbreitet (siehe unser heutigen Pinguine )Der Prophet Mohammed schuf vielmehr erstmals Rechtssicherheit für Frauen. Vorher unbekannt, gab es nun nicht nur klar definiertes Scheidungs- und Erbrecht, sondern überhaupt die Einbeziehung der Frau in die Gesellschaft. Es tut hier nichts zur Sache, daß diese Regeln heutzutage überholt erscheinen oder schlichtweg nicht verstanden werden. Auch, und gerade, die emanzipierte Muslima trägt das Kopftuch zum Zeichen ihres Glaubens. Übrigens ebenso wie die gläubige Katholikin das Kreuz als Schmuck und Wahrzeichen trägt und in der Kirche ihr Haupt bedeckt. Wie verquast bist Du denn? Hast Du das "Recht auf freie Meinungsäußerung" noch erinnerlich? Wie kommst Du nur darauf, daß die Wahl der äußeren Erscheinung einer Missionierung gleichzusetzen ist? Manipulation findet immer und überall statt. Du manipulierst mich, ich Dich, Hans die Lotte usw. und so fort. Die einfache Existenz des Einen manipuliert den Anderen. Und plötzlich kommt ein Haufen Dünnbrettbohrer mit der Behauptung, die Kleidung einer Frau beeinflusse die Schulkinder. Das ist schon auserlesen beschränkt! |
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#8 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.134
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig
Als Lehrer ist man verpflichtet die Neutralität in Politik und Religion zu wahren. Andere vertreten auch die Ansicht, dass sich Personen durch dieses Kopftuch angegriffen füllen könnten, da es für viele ein Symbol der Unterdrückung darstellt.
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. Geändert von Fokker (27.06.2004 um 12:48 Uhr). |
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#9 |
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Benutzer
Registriert seit: 28.03.2004
Beiträge: 185
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig
Du klingst ein bisschen so, als müsste man die armen Schüler vor jeglichem Einfluß nicht-atheistischer Menschen schützen. Die konsequente Folge deiner Vorstellung von Neutralität des Staates wären ausschließlich nicht-religiöse Lehrer. Schließlich ist dir die Abschaffung religiöser Symbole in Schulen wichtiger als die Gleichbehandlung der Religionen. Neutralität des Staates erreichen wir bereits, wenn dieser die verschiedenen Religionsangehörigen gleich behandelt. Dazu müssen wir die Vertreter desselben nicht gleichschalten und ihnen die Religionsfreiheit versagen. |
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#10 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.134
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#11 |
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Benutzer
Registriert seit: 28.03.2004
Beiträge: 185
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig
Ich sehe kein ernsthaftes Problem bei kopftuchtragenden Lehrer(inne)n. Die Gleichbehandlung, die der Staat hier den verschiedenen Religionszugehörigen zudenkt, kann ich beim besten Willen nicht gutheißen. |
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#12 |
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Querschläger
Registriert seit: 18.05.2004
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.173
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AW: BVerwG: Kopftuchverbot rechtmäßig
Wenn man mal die rosarote Brille der "politicall corectness" abnimmt und einen Blick auf die islamische Kultur wirft, wird man eklatante Unterschiede zwischen ihr und unserer Gesellschaft entdecken. Da kommen wir letztlich wieder in die Debatte mit der Leit- (Leid? Light? ) kultur.Letztendlich erwarte ich von einem Einwanderer ein gewisses Maß an Integration. Das ist schon in seinem eigenen Interesse erforderlich. Das wurde in Deutschland ziemlich verbockt. Statt zu integrieren haben wir auf alles und jedes Rücksicht genommen, was die Einwanderer aus ihrer Heimat mitbrachten. Die Folgen? Keine Integration, viele sprechen nicht einmal ein ordentliches Deutsch, jede Volksgruppe kocht ihr eigenes Süppchen. Wirf mal einen Blick auf einen Hauptschulhof... Nein, ich bin nicht dafür, jedem meine "Kultur" aufzuzwingen. Ich käme niemals auf die Idee einen Türken dazu zu zwingen Schweinefleisch zu essen etc. Aber gewisse Ansichten sind in einem Staat wie dem unseren absolut inakzeptabel! Dazu gehört das im Islam gepredigte Frauenbild und die Art und Weise, wie viele Türken z.B. mit ihren Töchtern umgehen. Es ist schlimm genug, dass die Grünen seit Jahren ein Gesetz blockieren, dass es verbietet Türkinnen in ihrer Heimat zwangszuverheiraten. Aber wenn Lehrer als Staatsdiener und "Vorbilder" dann auch noch vorleben, dass Frau sich so zu verhalten hat? Nun, mir kanns eigentlich egal sein, ich hab nie viel für den Feminismus übrig gehabt... ![]()
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