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Alt 09.06.2004, 16:43   #1
Fokker
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Fokker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Pfeil Haftstrafe für Mißhandlung eines Mitschülers

Ich denke, diese Geschichte ist vielen noch gegenwärtig. Ein Berufsschüler wurde von Mitgliedern seiner Klasse physisch und sexuell mißhandelt. Zu allem Überfluss wurden diese Taten auch noch auf Video aufgenommen. Jetzt ist im Prozess gegen die hauptschukldigen ein Urteil gefällt worden.
Zitat: FAZ.net
09. Juni 2004 Die drei Hauptbeschuldigten im Hildesheimer Schüler-Mißhandlungsprozeß sind am Mittwoch zu Jugendhaftstrafen ohne Bewährung zwischen 15 und 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Urteile sind rechtskräftig, da nach Auskunft eines Gerichtssprechers alle Beteiligten auf weitere Rechtsschritte verzichtet haben.
Zitat: FAZ.net
Offen ist nun noch, ob auch ein Lehrer der Werner-von-Siemens Berufsschule im Zusammenhang mit dem Fall verklagt werden soll.
Quelle: FAZ.net

Eigentlich ein Ding. Natürlich muss auch ein Prozess gegen den Lehrer eröffnet werden. Dieser hat ja wohl ganz offensichtlich seine Aufsichtspflicht verletzt.
Imho hat der Lehrer dadurch kein bißchen besser gehandelt als die Täter.
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Alt 09.06.2004, 16:45   #2
Killerkeks
 
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AW: Haftstrafe für Mißhandlung eines Mitschülers

Kann ich Fokker nur zustimmen, dem Lehrer muss hier auch der Prozess gemacht werden
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Alt 10.06.2004, 00:22   #3
Gothmog
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AW: Haftstrafe für Mißhandlung eines Mitschülers

Zitat: Fokker
Imho hat der Lehrer dadurch kein bißchen besser gehandelt als die Täter.
Das stimmt so natürlich nicht. Trotzdem sollte der Lehrer deswegen ebenfalls verklagt werden.
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Alt 10.06.2004, 00:43     #4
Fokker
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Fokker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Haftstrafe für Mißhandlung eines Mitschülers

Natürlich hat diese persönliche Einschätzung keine Rechtsgrundlage.
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Alt 10.06.2004, 01:16   #5
Gothmog
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Beiträge: 185
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AW: Haftstrafe für Mißhandlung eines Mitschülers

So meinte ich das nichtmal. Trotzdem sollte man zwischen aktiven Verbrechern und Leuten mit dem Rückgrat eines Wackelpuddings unterscheiden.
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Alt 10.06.2004, 01:22     #6
Fokker
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AW: Haftstrafe für Mißhandlung eines Mitschülers

Naja, das ist deine Meinung und ich hab meine.
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Alt 13.06.2004, 03:03   #7
Andreas57
 
Beiträge: n/a
AW: Haftstrafe für Mißhandlung eines Mitschülers

K.A. ob und was der/die Lehrer mitbekommen haben oder mitbekommen haben müßten.

Unsere Lehrer bekamen jedenfalls nie mit, wenn der bester Freind :ausheck: nach der Schule mal eben verdroschen wurde. (Er hätte taktisch sehr unklug gehandelt, hätte er am nächsten Tag die Begebenheit zum Besten gegeben)

Andererseits war die "Qualität" aber auch eine völlig Andere.

Ein "Prügelknabe" war völlig unbekannt, es gab weder Regelmäßigkeiten noch Wiederholungen (die Angelegenheit war mit eben diesem einen Male definitiv bereinigt), Perversionen waren undenkbar und das, sattsam bekannte , Brillenhämatom war ultima ratio.

Im Grunde stehe ich dieser Geschichte ziemlich hilf- und verständnislos gegenüber.
Derlei Dinge zu unternehmen erfordert, nach meinem Verständnis, den über Jahre antrainierten IQ einer Weinbergschnecke.

Möglicherweise sollte man tatsächlich darüber nachdenken, ob hier das Strafrecht, mit seiner pädagogischen Intention, abhelfen kann.
 
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