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Alt 23.05.2004, 18:54   #16
Fokker
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AW: Todesstrafe für Deserteure?

Ihr seid Off-Topic und zwar gehörig. Notwehr != Todesstrafe.
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Alt 23.05.2004, 20:59     #17
Tequila!
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AW: Todesstrafe für Deserteure?

Wann Deutschland einen Krieg geführt hat? Na, 1999 im Kosovo und in Serbien.

Achja... ich schließe mich an: ihr seid weit weg vom Thema! :-)
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Tequila!

Nemo patriam quia magna est amat, sed quia sua. Oder doch: Ubi bene, ibi patria.
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Alt 23.05.2004, 23:15   #18
System
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AW: Todesstrafe für Deserteure?

Zitat: Leitwolf
Nein, der §32 lässt das eindeutig zu.
Und der §34 schränkt diese Massnahmen wieder ein oder willst du mir erklären, dass du bei der Tötung eines Menschens für ein paar € die "widerstreitenden Interessen" vernüftig abgewogen hast und der Wert deines Laptops "wesentlich überwiegt". Ich hab ja auch nichts gegen Festhalten gesagt. Vielleicht darfst du ihm auch eine verpassen, aber Rambo-mässig mit der Blei-Wumme da rumhantieren und wild durch die Gegend feuern geht nicht. Oder gibt es da vielleicht Urteile in denen jemand mit solchen Überreaktionen davon gekommen ist?

Zitat: Leitwolf
Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Wer mich angreift, der muss damit rechnen, dass er verletzt werden kann.
Wenn du im Kaufhaus mal wieder einen Kaugummi mitgehen läßt, rechnest du auch nicht damit von den Sicherheitsleuten danach verprügelt zu werden. Außerdem weicht hier nicht Recht Unrecht sondern Recht Recht. Auch ein Dieb hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und sein Leben. Für eine bloße Eigentumsverletzung sollten diese meiner Ansicht nach nicht zurücktreten.

Zitat: Leitwolf
Ich kann das mildeste Mittel wählen, das die Gefahr sofort und endgültig zu beenden verspricht.
Du mußt sogar das mildeste Mittel nehmen. Das darfst du aber nur, wenn es noch in der Verhältnismässigkeit steht. Wenn man mich etwa betrogen hätte, dürfte ich auch nicht bei dem Betrüger einbrechen und seinen Aktenschrank mit Benzin übergiesen, damit mein Vertrag mit ihm vernichtet wird.

Zitat: Leitwolf
]Nicht für gezielte Tötungen, wohl aber kann ich einen Angreifer zum Schutze meines Eigentums auch in die Gefahr des Todes bringen, wenn dies eben das einzige Mittel ist mein Eigentum zu schützen.
Ich glaub da nicht dran. Das wurde man ganz klar als Notwehrexzess sehen und bestrafen. Milde aber trotzdem kann man solche Arten von Selbstjustiz nicht tolerieren und nichts anderes wäre das doch.
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Alt 24.05.2004, 15:08   #19
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AW: Todesstrafe für Deserteure?

Zitat: System
Und der §34 schränkt diese Massnahmen wieder ein
Der §32 StGB ist ein vom §34 völlig unabhängiger Rechtfertigungsgrund.
Der §34 lässt ohnehin keine Tötungen zu (es gibt Ausnahmen, aber die sind hier irrelevant) da Menschenleben nicht gegeneinander abgewogen werden dürfen.
Beim §32 aber muss eben keine Abwägung der Interessen stattfinden. Es erfolgt lediglich eine sozial-ethische Gebotenheitsprüfung. An dieser würde z.B. ein Schusswaffengebrauch gegen einen Kirschendieb scheitern.
Aber niemand kann mir verbieten, mich gegen einen flüchtenden Räuber, eine Rockerbande die mein Haus demoliert, oder einen Schlägertrupp, der mein Auto zertrümmern will zu verteidigen.

Zitat: System
Außerdem weicht hier nicht Recht Unrecht sondern Recht Recht. Auch ein Dieb hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und sein Leben. Für eine bloße Eigentumsverletzung sollten diese meiner Ansicht nach nicht zurücktreten.
Wenn der Angreifer (hier der flüchtende Dieb) mit Anruf und Warnschuss vorgewarnt wurde und noch immer nicht bereit ist mein Eigentum zurückzulassen, dann muss er eben die Konsequenzen tragen.
Lässt er mein Eigentum fallen und flüchtet weiter, so ist der Angriff beendet und keine Notwehrlage mehr gegeben. Wenn ich dann noch schiesse gehe ich hinter Gitter.

Zitat: System
Du mußt sogar das mildeste Mittel nehmen.
Das mildeste Mittel, das den Angriff sofort und endgültig zu beenden verspricht.
Wenn mich z.B. jemand mit einem Messer angreift muss ich nicht erst versuchen ihn wegzuschubsen.
Und auf keinen Fall muss ich mich auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen.

Zitat: System
Ich glaub da nicht dran. Das wurde man ganz klar als Notwehrexzess sehen und bestrafen.
Der §33 StGB ist ein Entschuldigungsgrund. Wer die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet wird nicht bestraft.
 
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Alt 24.05.2004, 15:09   #20
Leitwolf
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AW: Todesstrafe für Deserteure?

Obiger Post ist von mir.
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"Political correctness is tyranny with manners".
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Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon.

Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze.
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Alt 24.05.2004, 23:55   #21
System
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AW: Todesstrafe für Deserteure?

Zitat: Leitwolf
Der §32 StGB ist ein vom §34 völlig unabhängiger Rechtfertigungsgrund.
Ja, das ist mir jetzt auch aufgefallen. Das hat man davon, wenn man solche Texte einfach nur überfliegt.


Zitat: Leitwolf
Der §34 lässt ohnehin keine Tötungen zu (es gibt Ausnahmen, aber die sind hier irrelevant) da Menschenleben nicht gegeneinander abgewogen werden dürfen.
Nun, so wie ich das setzt sehe, rechtfertigt dieser Paragraph Gesetzesverstöße gegen dritte, wenn man sich in einer Notsituation befindet. Droht mir also jemand zu verblutet, kann ich wo einbrechen um Verbandszeug zu stehlen und ähnliches. Demgemäß kann ich mir keine Situation vorstellen in der man irgendjemand töten muß in so einer Notstands Situation. Sollte etwa mal jemand aus der Familie einen Herzinfakt haben, wird doch sicher keiner glauben damit durchzukommen, wenn er einem passenden Spender das Herz rausschneiden um damit das Familienmitglied zu retten oder ähnliche Spielereien. An was für Ausnahmen hast du denn gedacht oder wie ist dieser Paragraph richtig zu verstehen?

Zitat: Leitwolf
Beim §32 aber muss eben keine Abwägung der Interessen stattfinden. Es erfolgt lediglich eine sozial-ethische Gebotenheitsprüfung. An dieser würde z.B. ein Schusswaffengebrauch gegen einen Kirschendieb scheitern.
Gut, bei einem Kirschendieb hälst du das ganze auch für unangebracht, aber meist du, dass das bei einem Laptop schon so anders aussieht? Ab welcher Summe darf ich da abdrücken?

Zitat: Leitwolf
Aber niemand kann mir verbieten, mich gegen einen flüchtenden Räuber, eine Rockerbande die mein Haus demoliert, oder einen Schlägertrupp, der mein Auto zertrümmern will zu verteidigen.
Gegen Wehren hat ja niemand was gesagt. Du darfst ruhig versuchen, die Rockerbande oder den Schlägertrupp zu vertreiben. Allerdings würde ich bei solchen Leuten auch damit rechnen, dass dein Leben bedroht ist und dir das Recht auf Waffengewalt gewähren. Nur ist jemand der dein Laptop vom Tisch greift und davon rennt keine brutale Schlägerbande, sondern jemand mit Kirschen mit Wert von mehreren tausend Euro.

Zitat: Leitwolf
Wenn der Angreifer (hier der flüchtende Dieb) mit Anruf und Warnschuss vorgewarnt wurde und noch immer nicht bereit ist mein Eigentum zurückzulassen, dann muss er eben die Konsequenzen tragen.
Würdest du es auch ohne Anruf und Warnschuss als gerechtfertigt ansehen? Was wenn noch andere Leute in der Nähe sind? Wenn der Dieb wegrennt hat er doch auch den Rücken zu einem und kriegt von der Waffe und der Gefahr nichts mit. Darf man dann noch schießen? Würdest du meinen, dass man beim Schuß drauf achten müßte ihn nicht so schwer zu verletzen oder kann man einfach draufhalten?

Zitat: Leitwolf
Lässt er mein Eigentum fallen und flüchtet weiter, so ist der Angriff beendet und keine Notwehrlage mehr gegeben. Wenn ich dann noch schiesse gehe ich hinter Gitter.
Wenn dir das denn jemand nachweisen kann. Im Zweifelsfall hebst du den gestohlenen Gegenstand schnell auf, läßt noch ein wenig Blut dran tropfen, dass du dann aber schnell wieder abwischst, damit man denkt, der Täter hatte die Sachen noch in der Hand (nicht übertreiben, wenn man zuviel rumspielt fällt auf, dass was gestellt ist; weniger ist da mal wieder mehr). Später sagst du dann der Polizei, dass du so aufgeregt und verwirrst warst und deswegen die Sachen angefasst und saubergemacht hast. Wer kann da noch wissen, wann der Dieb die Sachen fallengelassen oder abgesetzt hat?

Zitat: Leitwolf
Das mildeste Mittel, das den Angriff sofort und endgültig zu beenden verspricht.
Wenn mich z.B. jemand mit einem Messer angreift muss ich nicht erst versuchen ihn wegzuschubsen.
Und auf keinen Fall muss ich mich auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen.
Das hab ich auch so gemeint als ich sage das mildeste Mittel.

Zitat: Leitwolf
Der §33 StGB ist ein Entschuldigungsgrund. Wer die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet wird nicht bestraft.
Aber auch nur dann. Wenn du etwa Kampfsporttrainer bist, dann darfst du nicht einfach Menschen, die etwa am Bahnsteg alte Leute rumschubsen, krankenhausreif schlagen. Eben weil man dir zutraut zu wissen was du da genau tun darfst und was nicht. Wenn du einen Waffenschein hast, dann verlangt man das auch von dir. Du solltest schon ein wenig aufgelöst wirken, wenn du auf Leute geschoßen hast. Wenn du cool mit Matrix-"Umhang" und Sonnenbrille gezielte tödliche Schüße abgibts, dann hilft auch §33 nicht viel.
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Alt 25.05.2004, 09:13   #22
Fokker
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AW: Todesstrafe für Deserteure?

Macht bitte ein eigenes Thema auf, wenn ihr über Notwehr diskutieren wollt!
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Alt 27.05.2004, 13:37   #23
Leitwolf
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AW: Todesstrafe für Deserteure?

Zitat: Tequila!
Wann Deutschland einen Krieg geführt hat? Na, 1999 im Kosovo und in Serbien.
Das nennst du Krieg?
Wir haben etwa 20 Tornados im Einsatz gehabt, die primär damit beschäftigt waren Harm Raketen in die Gegend zu schiessen, um mögliche serbische Radarstellungen zu zerstören.
Da von einem Krieg zu reden finde ich doch schwer übertrieben. Das war doch einfach beste amerikanische Tradition...
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Alt 10.06.2004, 04:26   #24
Andreas57
 
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AW: Todesstrafe für Deserteure?

Zitat:
Ein Baby unter 3 Monaten ist angeblich dümmer als ein Schwein, kann man da schon von einem Menschen reden?
Vielleicht ist man erst auch mit Erreichen der Vollhährigkeit Mensch?
Allzuviele schaffen diesen Level auch mit ihrer Volljährigkeit nicht.
 
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Alt 10.06.2004, 09:31     #25
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AW: Todesstrafe für Deserteure?

Klar nenn' ich das Krieg - Angriffskrieg sogar.
Schließlich sind Bomben auch auf Serbien abgeworfen worden... "erlaubt" wäre es nur im Kosovo gewesen.
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Alt 10.06.2004, 16:14   #26
Leitwolf
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AW: Todesstrafe für Deserteure?

Das war kein krieg, das war die pure US-Taktik:
Bomben aus großer Höhe schmeissen, sich ja nicht auf Bodengefechte einlassen und warten, bis der Feind aufgibt (und seis nur aus Langeweile).
Als Krieg würde ich den zweiten Golfkrieg 1991 bezeichnen...
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Alt 10.06.2004, 16:36   #27
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AW: Todesstrafe für Deserteure?

Frag mal die Serben, auf die die Bomben abgeworfen wurden, ob das ein Krieg war oder nicht.
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Alt 10.06.2004, 16:49   #28
Leitwolf
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Es geht weniger um die Auswirkung auf die Serben, als um die auf die Truppe selbst.
Und auf diese gab es praktisch keine Auswirkungen.
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