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Alt 30.04.2004, 12:36   #1
Fokker
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Urteil: Lebenslang für Ulvi K. im Peggy-Prozess

Ulvi K. wurde heute zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Der Angeklagte im Prozess um das Verschwinden des neunjährigen Mädchens Peggy hatte ein Geständnis abgelegt, in dem er bestätigte, dass er das Mädchen umgebracht hat. Vor Beginn des Prozesses hatte er dieses allerdings widerrufen.

Eine Leiche wurde seit dem Verschwinden 2001 nicht von der Polizei gefunden.

Rätselhaft erscheint auch, dass einige Zeugen das mädchen noch vor wenigen Monaten gesehen haben wollen.

Angesichts dieser Zeugenaussagen ist es schon komisch den Angeklagten zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Da der Angeklagte auch noch geistig behindert ist, könnte man sich schon vorstellen, dass er in einer Stress-Situation ein falsches Geständnis abgelegt hat..
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Alt 19.05.2004, 11:48   #2
Leitwolf
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AW: Urteil: Lebenslang für Ulvi K. im Peggy-Prozess

Zitat: Fokker
Angesichts dieser Zeugenaussagen ist es schon komisch den Angeklagten zu lebenslanger Haft zu verurteilen.
Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, die diese Zeugen mitbringen.

Zitat: Fokker
Da der Angeklagte auch noch geistig behindert ist, könnte man sich schon vorstellen, dass er in einer Stress-Situation ein falsches Geständnis abgelegt hat..
Wäre das Gericht zu dieser Überzeugung gelangt, so hätte der Angeklagte freigesprochen werden müssen.
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Alt 19.05.2004, 19:33     #3
Fokker
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Fokker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Urteil: Lebenslang für Ulvi K. im Peggy-Prozess

Gerichte können sich irren.
Dieser Prozess wurde von der Öffentlichkeit verfolgt, könnte doch sein, dass sich die Richter im Zugzwang sahen?
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Alt 19.05.2004, 20:05   #4
Gothmog
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Gothmog befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Urteil: Lebenslang für Ulvi K. im Peggy-Prozess

Natürlich können sich Gerichte irren. Und fast alle Verfahren sind öffentlich, das gehört sich auch so.

Wenn du das interessant findest, würde ich mir mal genauer den Ablauf des Verfahrens und die Urteilsbegründung anschauen. So knappe Artikel können leicht durch Unvollständigkeit das Bild verfälschen, beabsichtigt oder nicht.
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Alt 19.05.2004, 22:55   #5
Leitwolf
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AW: Urteil: Lebenslang für Ulvi K. im Peggy-Prozess

Zitat: Fokker
Gerichte können sich irren.
Irren ist menschlich und ein Richter kein Gott. Aber ich denke in Deutschland ist die Justiz bei der Wahrheitsfindung durchaus recht objektiv und auch nicht gerade um Verurteilung um jeden Preis bemüht.

Zitat: Fokker
Dieser Prozess wurde von der Öffentlichkeit verfolgt, könnte doch sein, dass sich die Richter im Zugzwang sahen?
Natürlich taten sie das, das ist tatsächlich bei allen größeren Prozessen so. Andererseits muss jeder Richter aber auch darauf bedacht sein, dass sein Urteil von höheren Instanzen nicht verworfen wird. Wenn die Beweise wirklich so mager waren wird die Verteidigung ohnehin den BGH anrufen und den Fall erneut prüfen lassen.
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"Political correctness is tyranny with manners".
Charlton Heston

Lieber eine Waffe in der Hand, als einen Polizisten am Telephon.

Leute die keine Waffe besitzen sollten, halten sich nicht an Waffengesetze.
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