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#1 |
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Registriert seit: 24.12.2003
Ort: Keksdose ;)
Beiträge: 838
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Der finale Schuss
"Wer den Tod liebt, kann ihn haben"
Ein Polizeibeamter trainiert in einer Raumschießanlage in München (Foto: ddp) 27.04.2004/ Dürfen Polizisten töten, um Leben zu retten? Diese Frage, die bisher vor allem im Zusammenhang mit Geiselnahmen im Gespräch war, wird auch in Bezug auf Terroristen ernsthaft diskutiert. Nach Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) lautet jetzt auch die Antwort des CSU-Politikers Günther Beckstein (CSU) "Ja". Beckstein für finalen Rettungsschuss bei Terroristen Der bayerische Innenminister unterstützt Schilys Todesdrohungen gegenüber Terroristen. Der "Bild"-Zeitung sagte Beckstein: Entsprechende Äußerungen Schilys im "Spiegel" ("Wer den Tod liebt, kann ihn haben") würden zwar hart klingen - "aber für den Kampf gegen den Terror gelten Kategorien des Rechts, die etwa den finalen Rettungsschutz regeln". Als allerletztes Mittel sei dieser auch gegen Terroristen, zum Beispiel Selbstmordattentäter, anwendbar, meinte Beckstein. Nickels verwahrt sich extralegale Maßnahmen "Ich bin über die Äußerungen bestürzt", sagte die Vorsitzende des Menschenrechts-Ausschusses im Bundestag, Christa Nickels, der "Rheinischen Post". Die Grünen-Politikerin betonte: "Ein Verfassungsminister darf sich keine Unklarheiten in Fragen von Leben und Tod erlauben. Man kann eine Demokratie, Menschenrechte und das Leben nicht durch extralegale Maßnahmen verteidigen." Volker Beck: Rechtsstaat hat andere Mittel Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, ging auf Distanz. "In einem Rechtsstaat gibt es andere Mittel, jemanden von einer Straftat abzuhalten, als durch gezielte Tötung", sagte er der Zeitung. |
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#2 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.134
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AW: Der finale Schuss
Hm, nungut, auch wenn ich meistens auf Seite der Menschenrechtler stehe, wüsste ich mir in bestimmten Situationen auch keinen anderen Rat, als den finalen Rettungsschuss.
Die "Notwehr" legitimiert einen zu solch einer Aktion §32 StGB Notwehr Absatz 2: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
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Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement. |
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#3 |
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Benutzer
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: bei den Drachen ^^
Beiträge: 41
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AW: Der finale Schuss
Aber es gibt doch wohl andere Maßnahmen jemanden K.O. zu machen als ihn zu erschießen!?
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#4 |
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Registriert seit: 24.12.2003
Ort: Keksdose ;)
Beiträge: 838
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AW: Der finale Schuss
Ein runder Raum - in der Mitte der Täter - hohe Wände/Decke - keine Luftschächte... aufm Boden kniet ne Geisel - der Täter hat die Waffe auf ihn gerichtet....
was würdsten machen ? |
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#5 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.134
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AW: Der finale Schuss
@Killerkeks - je nachdem wo ich mich befände.. wenn ich im Raum wäre, läge ich sicherlich am Boden.
![]() Natürlich würde ich erstmal versuchen zu verhandeln.
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#6 |
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Benutzer
Registriert seit: 18.02.2004
Ort: Aachen
Beiträge: 468
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AW: Der finale Schuss
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"Nothing in life is to be feared, it is only to be understood." Marie Curie |
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#7 |
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Benutzer
Registriert seit: 17.01.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 139
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AW: Der finale Schuss
Der finale Rettungsschuss ist schon o.k. Er ist nötiges Übel und findet in Deutschland zu selten Anwendung. Bei Geiselnahmen sollte er viel schneller zum Einsatz kommen. So manche Geisel hätte dadurch gerettet werden können.
Wer andere Menschen mit dem Tode bedroht, muß damit rechnen, selbst getötet zu werden. Ich bin sehr selten einer Meinung mit Schily, aber hier kann ich ihm nur voll zustimmen. Geändert von ToTo (06.05.2004 um 17:58 Uhr). |
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#8 |
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Benutzer
Registriert seit: 28.03.2004
Beiträge: 185
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AW: Der finale Schuss
Ich würde das nicht einmal als notwendiges Übel bezeichnen.
Ein Geiselnehmer bringt sich schließlich selbst in diese Lage. Wenn er dann anschließend seine Möglichkeit(en), die Geiseln freizulassen, verspielt, oder die Gefahr für die Geiseln einfach zu akut ist, wird er eben erschossen. Der Schutz der Unschuldigen muss vorgehen. |
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#9 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.134
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AW: Der finale Schuss
Auch den Täter sollte man nicht so einfach abschreiben.
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#10 |
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Registriert seit: 28.03.2004
Beiträge: 185
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AW: Der finale Schuss
Wenn der Schutz des Lebens vorgeht, kann ich aber nicht zwei Geiselnehmer erschießen, wenn ich dabei nur eine Geisel schütze.
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#11 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.134
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AW: Der finale Schuss
Wenn die Geiselnehmer in dem Moment eine Geisel bedrohen, musst du das Leben der Geisel schützen. Egal wie. Paßt doch.
Man sollte nicht ausrechnen, wer leben darf und wer nicht. Der Satz erinnert jeden, der sich mit der Thematik auseinandersetzt, auch nocheinmal dran, dass auch die Geiselnehmer Menschen sind.
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#12 |
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Benutzer
Registriert seit: 18.02.2004
Ort: Aachen
Beiträge: 468
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AW: Der finale Schuss
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#13 |
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Benutzer
Registriert seit: 28.03.2004
Beiträge: 185
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AW: Der finale Schuss
Das Leben des Geiselnehmers wird also nur geschützt, solange die Geiseln nicht zu stark gefährdet sind und eine Chance besteht, dass dieser sich ergibt. |
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#14 |
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Forenbetreuer
Registriert seit: 26.11.2003
Ort: Emden/Göttingen
Beiträge: 3.134
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AW: Der finale Schuss
Der Satz ist doch mehrdeutig. Damit kannst du begründen den Geiselnehmer zu erschiessen, denn wenn du es nicht tun würdest, wäre ja das Leben der Geisel verloren.
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